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"Der Staat zahlt doch, wenn ich berufsunfähig bin"
Die Aussage: "Wenn ich berufsunfähig werde, zahlt doch der Staat" ist eine der am meisten gehörten Argumente, geht es um das Thema Berufsunfähigkeit.
Fakt ist jedoch, dass es vom Staat beziehungsweise der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit für die meisten Arbeitnehmer keinen Cent gibt.
Der Staat zahlt nicht bei Berufsunfähigkeit?
In dem meisten Fällen ist diese Aussage für Arbeitnehmer richtig. Durch eine Gesetzesänderung wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft.
Anstatt der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente wurde die Erwerbsminderungsrente im Jahr 2001 eingeführt. Nur wer vor dem 01. Januar 1961 geboren wurde, fällt noch unter die alte Regelung und erhält noch eine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat. Da das Renteneintrittsalter für diese Personen noch 65 Jahre beträgt, fallen die letzten Personen, denen noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beziehen können, spätestens im Jahr 2026 weg.
Ab diesem Zeitpunkt gibt es faktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr.
Wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aussieht, wird nachstehend erläutert.
Zum 01. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Wurde bei der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente noch auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt, hat sich die Situation mit Einführung der Erwerbsminderungsrente erheblich verschlechtert.
Hier ist als Erstes die Verweisung zu nennen, die der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zur Verfügung steht, um die Leistung zu verweigern.
Die Verweisung bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung jemanden auf jedwede theoretisch nur denkbare Tätigkeit verweisen kann, die theoretisch am Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde, unabhängig davon, ob ein solcher Arbeitsplatz überhaupt irgendwo existiert.
So kann ein Ingenieur beispielsweise auf eine Tätigkeit zum Zusammenbauen von Kugelschreibern verwiesen werden, egal ob ihm eine solche Stelle auch zur Verfügung steht.
Weiterhin wird das sogenannte Restleistungsvermögen geprüft. Wenn irgendeine Tätigkeit noch länger als 6 Stunden täglich theoretisch ausgeübt werden könnte, wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Kann irgendeine Tätigkeit noch zwischen drei und sechs Stunden täglich ausgeübt werden, kommt die halbe Erwerbsminderungsrente zur Auszahlung.
Wenn irgendeine Tätigkeit für noch bis zu drei Stunden täglich ausgeübt werden, hat man Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
Das Sozialgesetzbuch sagt hierzu:
Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
§43 SGB VI Abs. 3
Zu beachten ist hierbei, dass das Gesetz sagt "täglich erwerbstätig sein kann". Es muss sich also nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln.
Das Restleistungsvermögen bzw. die Feststellung der restlichen Erwerbsfähigkeit wird regelmäßig durch einen Arzt oder einen Gutachter festgestellt. Dieser Arzt oder Gutachter wird vom Versicherungsträger bestimmt. Oft kommt es aufgrund des Ergebnisses der Feststellung des Restleistungsvermögens zu einem langwierigen Rechtsstreit.
Vor der Änderung des Gesetzes und der Umstellung von der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente in der Regel ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
Mit Einführung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wurde auch dies eklatant verschlechtert.
Die Erwerbsminderungsrente wird zunächst zeitlich begrenzt auf drei Jahre gezahlt und danach wieder geprüft, ob die Erwerbsminderung noch weiter besteht.
Wer glaubt, sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Falle einer Erwerbsminderung verlassen zu können, ist verlassen.
Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt von der Anzahl der erreichten Versicherungsjahre und von der Höhe des bislang erzielten Einkommens ab. Meist liegt die Höhe der Erwerbsminderungsrente deutlich unter einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens.
Personen die im Jahr 2017 erstmalig eine volle Erwerbsminderungsrente erhielten, bekamen durchschnittlich lediglich 716 Euro monatlich ausgezahlt, wer die halbe Erwerbsminderungsrente bekam, bezog sogar lediglich 410 Euro im Schnitt.
Wer sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Fall einer Erwerbsunfähigkeit verlässt, kann seinen Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unumgänglich, wenn man seinen Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit erhalten möchte.
Ausführlicher Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
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Vergleich berechnenWie man als Arbeitnehmer staatlich abgesichert ist.
Im Krankheitsfall besteht zunächst für sechs Wochen Lohnfortzahlung in Höhe von 100% des Gehaltes durch den Arbeitgeber.
Sind diese sechs Wochen verstrichen und der Arbeitnehmer ist immer noch krank, kommt die Krankenkasse ins Spiel. Diese zahlt dann Krankengeld für längstens 72 Wochen. Das Krankengeld ist der Höhe nach begrenzt. Es beträgt maximal 90% des letzten Nettogehaltes, aber nie mehr als 95 Euro pro Tag.
Was nach den 78 Wochen Lohnfortzahlung passiert:
Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr!
Sie müssen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, was oft erst nach langem Rechtsstreit geschieht, erhalten Sie Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente ca. 15% des letzten Bruttoeinkommens.
Die durchschnittlichen Erwerbsminderungsrenten betrugen für Neurentner im Jahr 2017 bei voller Erwerbsminderungsrente 716,-- Euro und bei halber Erwerbsminderungsrente 410,-- Euro monatlich.
Wenn Sie damit leben könnten - gut. Wenn nicht brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.