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Berufs­unfähigkeits­versicherung Studenten



Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten


Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten

Für Studenten ist die Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht nur wichtig, sondern auch sehr sinnvoll. Wenn ein Student oder Studentin das Studium wegen gesund­heitlicher Gründe, wie Krankheit oder Unfall aufgeben muss, steht er ohne jegliche finanzielle Absicherung da. Auch die Erwerbs­minderungs­rente steht einem Studenten nicht zu, da die Voraus­setzungen hierfür regelmäßig nicht erfüllt werden. Zwar ist die Wahr­schein­lich­keit bereits in jungen Jahren berufs­unfähig zu werden ziemlich gering, dennoch sollte man als Student oder Studentin bereits mit der Immatri­kulation eine BU-Versicherung abschließen. Eine gute und günstige Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten kann man einfach mit unserem Vergleich BU-Versicherung Studenten ermitteln.

Warum man bereits als Studierender und nicht erst nach Abschluss des Studiums eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen sollte, wird hier erläutert.

Gründe eine Berufs­unfähig­keits­versicherung als Student abzuschließen

Studenten haben auch bei Eintritt einer vollen Erwerbs­unfähigkeit keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Dies liegt daran, dass meist die Voraus­setzungen für den Erhalt einer gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente bei Studenten nicht erfüllt sind. Denn um einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­unfähig­keits­rente zu haben, muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbs­unfähigkeit mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge in der gesetzlichen Renten­versicherung gezahlt haben.
Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten versichert die Studier­fähigkeit und die Berufs­unfähig­keit im angestrebten Studien­beruf. Natürlich ist das Risiko eines Studenten berufs­unfähig zu werden relativ klein, aber nicht ausge­schlossen.
Studenten erhalten in der BU-Versicherung meistens eine günstige

BU-Versicherung Student

Berufsgruppe und damit einen günstigen Beitrag für die gesamte Laufzeit. Ein ganz wesentlicher Punkt, warum man bereits als Student eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen sollte, ist der Gesundheits­zustand. Die meisten Studenten sind jung und gesund. Jedoch besteht die Gefahr, dass wenn man mit dem Abschluss der BU-Versicherung wartet, Erkrankungen auftreten die dann bei einem späteren Abschluss zu Risiko­ausschlüssen oder Risiko­zuschlägen führen können. Auch Studenten sind nicht vor Krankheit, Unfall oder psychischen Belastungen gefeit. Vorer­krankungen, Arzt­behandlungen und psychische Beschwerden müssen im Antrag für eine Berufs­unfähig­keits­versicherung angegeben werden.
17 Prozent aller Studenten erhielten im Jahr 2018 nach einer Studie der Barmer Krankenkasse eine Diagnose einer psychischen Erkrankung. Das entspricht jedem sechsten Studenten. Diese psychische Diagnose führt natürlich bei den aller­meisten Studenten nicht zu einer Berufs­unfähig­keit. Aber sie steht in den Kranken­akten und muss beim Abschluss einer BU-Versicherung angegeben werden. Da psychische Erkran­kungen und Diagnosen die häufigste Ursache für eine Berufs­unfähig­keit sind, sind die Versicherungs­gesell­schaften bei Vorliegen einer solchen Diagnose sehr vorsichtig, wenn es darum geht, einen Antrag auf Berufs­unfähig­keits­versicherung zu prüfen.
Gerade wenn eine Diagnose einer psychischen Erkrankung im Antrag auf BU-Versicherung angegeben wird, ist eine Ablehnung des Antrags oft wahr­scheinlich oder Berufs­unfähig­keit aufgrund einer psychischen Erkrankung wird vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.
Gerade deshalb ist es für Studenten wichtig, die Berufs­unfähig­keits­versicherung bereits mit der Immatri­kulation abzuschließen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Studenten.

Statistisch wird jeder vierte Erwerbs­tätige im Laufe seines Berufs­lebens mindestens einmal berufs­unfähig. Hiervon bleiben auch akademische Berufe nicht verschont. Eine gute Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten sichert den angestrebten Beruf nach dem Abschluss des Studiums ab. Studiert jemand also Medizin, ist bereits der Beruf als Arzt in der BU-Versicherung versichert. Wird er berufs­unfähig, wird geprüft, ab er den Beruf als Arzt nach dem Studium hätte ausüben können. Ist dies nicht der Fall, gilt der Student als berufs­unfähig und erhält die versicherte Berufs­unfähig­keits­rente.
Da bereits während des Studiums der angestrebte Beruf nach dem Studium versichert ist, ist es umso sinnvoller bereits als Student eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abzu­schließen.



Studenten Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung


Tipps zur Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten

Für Studenten ist die BU-Versicherung günstig

Zu Beginn des Studiums sind Studenten meist jung und gesund. Junge und gesunde Personen haben normaler­weise kein Problem mit der Gesundheits­prüfung in der Berufs­unfähig­keits­versicherung. Zudem werden akademische Berufe sehr oft in eine günstige Berufsgruppe eingestuft. Ein Student sollte man aus vorgenannten Gründen die Berufs­unfähig­keits­versicherung möglichst früh, am besten zu Beginn des Studiums abschließen. Denn dann ist die BU-Versicherung für Studenten günstig und in den meisten Fällen wird der Antrag problemlos angenommen. Weiterhin gibt es für Studenten auch noch die Möglichkeit eine Starter-BU Versicherung abzuschließen. Diese hat zusätzlich noch geringere Anfangsbeträge.

Vorsicht bei der Definition der Berufs­unfähig­keit

Studenten habem ähnlich wie Schüler keinen eigentlichen, richtigen Beruf. Einige Berufs­unfähig­keits­versicherungen versichern Studenten deshalb nicht mit einem richtigen Berufs­unfähig­keitsschutz, sondern lediglich mit einer wesentlich schlechteren Erwerbs­unfähig­keits­versicherung. Dies erreichen sie durch eine Klausel, die speziell Studenten in der BU-Versicherung schlechter stellt. Manche Tarife der Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten leisten nur, wenn man nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Beruf überhaupt auszuüben. Faktisch stellen diese Versicherungen allerdings dann eher eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung dar. Gute BU-Versicherungen für Studenten versichern hingegen den angestrebten Beruf nach Ende des Studiums bereits im Studium bzw. die Tätigkeit des zuletzt betriebenen Studiums.
Wiederum andere Angebote für die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten verzichten nicht auf die abstrakte Verweisung. Beinhaltet die BU-Versicherung keinen Verzicht auf die abstrakte Verweisung, bedeutet dies, dass der Student, wenn er berufs­unfähig wird, auf eine andere theoretisch mögliche Tätigkeit vom Versicherer verwiesen werden kann. In diesem Fall müsste die BU-Versicherung ebenfalls keine Leistung erbringen.

Argument: Die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten ist zu teuer!

Oft hört man, wenn es um das Thema Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten geht, dass die BU-Versicherung zu teuer sei. Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten ist günstig.
Eine BU-Versicherung für einen 20-jährigen Studenten oder Studentin der Betriebs­wirtschafts­lehre (BWL) mit einer versicherten Berufs­unfähig­keits­rente in Höhe von 1000,- Euro monatlich bis zum 67. Lebensjahr, kostet weniger als 30 Euro netto monatlich.
Zudem gibt es auch noch Einsteiger­tarife. Bei diesen Einsteiger­tarifen, die auch Starter­tarife genannt werden, ist der Beitrag in den ersten Jahren niedriger und wird nach dieser Zeit auf den benötigten Beitrag erhöht. Durch einen Starter­tarif oder Einsteiger­tarif wird die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten während des Studiums billiger und ist sicherlich für jeden Studenten erschwinglich.

Wichtige Punkte in der BU-Versicherung für Studenten

Es gibt einige Punkte, auf die Studenten bei Angeboten für die Berufs­unfähig­keits­versicherung achten sollten. In erster Linie sollte hierbei nicht nur auf den Betrag, sondern besonders auf die Leistungen geachtet werden. Eine leistungs­starke und gute BU-Versicherung für Studenten sollte insbesondere die folgenden Punkte beinhalten.
Nach­versicherungs­garantie:
Die Nach­versicherungs­garantie ermöglicht bei Eintritt bestimmter Ereignisse die Erhöhung der Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne eine erneute Gesund­heits­prüfung. Solche Ereignisse, die das Recht zur Erhöhung der Versicherung im Rahmen der Nach­versicherungs­garantie auslösen können, sind zum Beispiel die Aufnahme einer Hypothek, die Geburt eines Kindes, Heirat, eine Einkommens­erhöhung, aber auch die Beendigung eines Studiums und das Erreichen eines akademischen Grades.
Es gibt auch Berufs­unfähig­keits­versicherungen, die eine Nach­versicherung anlass­unabhängig erlauben. Bei diesen Angeboten kann die Versicherungs­summe ohne besonderes Ereignis in den ersten Jahren nach Versicherungs­beginn erhöht werden.
Bei der Nach­versicherungs­garantie sollte auch darauf geachtet werden, dass diese nicht nur ohne erneute Gesund­heits­prüfung, sondern auch ohne erneute Risiko­prüfung durchgeführt werden kann. Auf diese Weise sind hinzu­gekommene gefährliche Hobbys oder eine Änderung des Berufsbilds in einer höheren Risiko­stufe ebenfalls mit­versichert. Verzicht auf abstrakte Verweisung:
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung besagt, dass bei Eintritt einer Berufs­unfähig­keit der Versicherer auf das Recht verzichtet, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er theoretisch ausüben könnte. Ist kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten vereinbart, kann der BU-Versicherer die Zahlung der BU-Rente mit dem Hinweis verweigern, dass der versicherte Student eine andere Tätigkeit theoretisch ausüben könnte.
Dynamik:
Mit der Vereinbarung einer Dynamik in der BU-Versicherung kann sich der versicherte Student gegen den Kauf­kraft­verlust durch Inflation absichern. Ist eine Dynamik vereinbart, wird der Beitrag und die versicherte Berufs­unfähig­keits­rente regelmäßig, meist jährlich, um einen vorher vereinbarten Prozent­satz erhöht. Die Dynamik ist eine Option, die in jeder Berufs­unfähig­keits­versicherung vereinbart sein sollte. Man kann ihr wider­sprechen und sie aussetzen.
Studier­fähigkeit und angestrebter Beruf:
Gerade bei Studenten sollte darauf geachtet werden, dass explizit die Fähigkeit das Studium fortzu­setzen versichert ist. Es gibt auch Tarife, bei denen bereits im Studium der nach dem Studium angestrebte Beruf versichert ist. Beide Varianten haben Nach- und Vorteile.
Endalter:
Achten Sie darauf, dass sie die Berufs­unfähig­keits­versicherung auch als Student bereits bis zum Renten­eintritts­alter von 67 Jahren abschließen. So vermeiden Sie eventuelle finanzielle Lücken die eintreten können, wenn die Laufzeit der BU-Versicherung in BU-Fall zu kurz wäre. Eine nach­trägliche Erhöhung der Laufzeit ist in der Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht möglich.
Starter­tarif - Einsteiger­tarif für Studenten:
Die Begriffe Starter­tarif und Einsteiger­tarif sind Synonyme. Zwischen Starter­tarif und Einsteiger­tarif gibt es keine Unterschiede.
Diese Tarife sind in den ersten Jahren günstiger und werden nach einer gewissen Zeit beitrags­mäßig angepasst. Diese Option ist gerade für Auszu­bildende und Studenten interessant. Mit einem Starter­tarif oder Einsteiger­tarif bietet sich Studenten die Möglichkeit bis zum Ende des Studiums eine geringe Beitragshöhe zu haben und dies bei vollem Versicherungs­schutz.
angestrebter Beruf oder Tätigkeiten im zuletzt betriebenen Studium:
Dies ist ein besonderer Punkt, den Studenten bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung beachten sollten.
angestrebter Beruf: Es gibt Versicherungs­gesell­schaften die in der BU-Versicherung für Studenten zumindest ab dem Hauptstudium den angestrebten Beruf, der nach dem Studium ausgeübt werden soll, versichern. Das hierbei auf­tauchende Problem ist, was unter dem angestrebten Beruf zu verstehen ist, sollte der Student aufgrund gesund­heitlicher Ein­schränkungen sein Studium nicht beenden können.
Im Leistungsfall wird beispiels­weise der Beruf Geologe geprüft. Ein Geologe kann aber sowohl zu 100 Prozent einer Büro­tätigkeit nachgehen, als auch im Ausland Feldarbeit betreiben.
Welche Art Geologe der Leistungs­prüfer im Zweifelsfall zugrunde legen wird, ist nicht abzusehen.
So können schnell Streitig­keiten über die Leistungs­pflicht der Berufs­unfähig­keits­versicherung auftreten. Auch ein Wechsel in einen andereren Beruf ist nach dem Studium mitversichert.
Tätig­keiten im zuletzt betriebenen Studium: Die Tätig­keiten im zuletzt betrieben Studium können viel­fältiger sein, als die Tätig­keiten im ange­strebten Beruf sein. So können Medizin­studenten beispiels­weise vielfältige Tätig­keiten ausüben, während sie als fertiger Mediziner lediglich in einer konkreten Richtung tätig sein können. Insofern ist diese Klausel sehr gut und liegt dem Gedanken einer Berufs­unfähig­keits­versicherung näher als die Versicherung des ange­strebten Berufs.
Zu bedenken ist herbei allerdings auch die immer zu prüfende Lebens­stellung als wesent­liches Merkmal zur Leistungs­pflicht einer BU-Versicherung. Kann der in der Berufs­unfähig­keits­versicherung versicherte Student seinen Tätig­keiten im zuletzt betriebenen Studium nicht mehr nachgehen, wird er ja nicht den Rest seines Lebens überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen. Die BU-Versicherung prüft in diesem Fall regelmäßig, ob der ehemalige Student einer neuen Tätig­keit nachgeht und damit seinen Lebens­unterhalt verdient. Ist dies der Fall, kann die Berufs­unfähig­keits­versicherung die Leistung verweigern, wenn der neue Beruf vergleich­bar hinsicht­lich sozialer Wert­schätzung und Einkommen ist. Nun ist es nicht besonders schwierig einem ehemaligen Studenten, der einer schlecht ent­lohnten und einfachen Arbeit nachgeht die Leistung zu verweigern, da das Einkommen eines Studenten ebenfalls sehr gering ist und die soziale Wert­schätzung eines Studenten wesentlich geringer ist, als die einer Person mit akademischem Abschluss. Für Studenten ist es in der Berufs­unfähig­keits­versicherung also auch wichtig, dass die Lebens­stellung entsprechend definiert ist.
Die Klausel bezüglich der konkreten Verweisung sollte also darauf abstellen, dass die Lebens­stellung hinsichtlich Einkommen und sozialer Wert­schätzung so definiert ist, dass auf die soziale Wert­schätzung und Einkommen abgestellt wird, welche in der Regel mit einem erfolg­reichen Abschluss des Studiums einhergeht.
Höhe der Berufs­unfähig­keits­versicherung für Studenten: Die meisten Berufs­unfähig­keits­versicherungen beschränken die Höhe maximal versicher­baren BU-Rente bei Studenten auf 1000 oder 1250 Euro monatlich. Einige wenige BU-Versicherungen lassen eine versicher­bare Höchstrente von bis zu 2000 Euro monatlich zu. Da eine Berufs­unfähig­keits­rente von 1000 Euro nach Abschluss des Studiums wohl kaum ausreichend ist, sollten Studenten darauf achten, dass es ent­sprechende Erhöhungs­möglichkeiten nach Abschluss des Studiums gibt. Hier ist die oben angesprochene Nach­versicherungs­garantie zu nennen.

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