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Auszu­bildende Berufs­unfähigkeits­versicherung



Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubi


Berufs­unfähig­keits­versicherung für Azubis

Viele Verbraucher­schutz­organisationen und auch die Stiftung Warentest halten die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Azubis für sinnvoll und wichtig. Diese Einschätzung ist durchaus richtig. Denn Auszu­bildende haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetz­lichen Erwerbs­minderungs­rente. Dies liegt daran, dass man um Leistungen aus der gesetz­lichen Erwerbs­minderungs­rente zu erhalten mindestens fünf Jahre in der gesetz­lichen Renten­versicherung versichert sein muss und außerdem die letzten drei Jahre ununter­brochen Beträge in die gesetz­liche Renten­versicherung gezahlt haben muss.
Diese Voraus­setzungen werden von den meisten Auszu­bildenden nicht erfüllt. Im Falle einer Berufs­unfähig­keit steht der Azubi also ohne irgend­eine finanzielle Absicherung da.

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist für Auszu­bildende allein aus diesem Grund schon wichtig.
Ein weiterer Grund für einen Azubi eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abzuschließen ist, dass sie meist jung und gesund sind und deshalb eine gute und günstige BU-Versicherung zu erhalten.

Warum ein Azubi eine Berufs­unfähig­keits­versicherung braucht

Auszu­bildende haben zwar ein relativ geringes Risiko berufs­unfähig zu werden, sollten aber dennoch gleich zu Beginn der Ausbildung eine BU-Versicherung abschließen. Zum einen kann auch ein Azubi einen Unfall erleiden oder eine Krankheit bekommen, die es ihm unmöglich machen, seine Ausbildung fort­zusetzen. Laut Statistik wird ein Azubi zwar nur äußerst selten berufs­unfähig, dennoch ist die Wahr­schein­lich­keit im Laufe des gesamten Berufs­lebens mindestens einmal berufs­unfähig zu werden mit rund 40 Prozent sehr hoch. Da die Berufs­unfähig­keits­versicherung als existen­zielle Versicherung sehr wichtig ist, sollte ein Auszu­bildender diese möglichst früh und direkt zu Beginn seiner Ausbildung abschließen. Durch das junge Eintritts­alter erhält er nicht nur eine günstige BU-Versicherung, sondern hat auch ein geringeres Risiko wegen Vorer­krankungen mit einem Ausschluss, Risiko­zuschlag oder einer Ablehnung des Antrags rechnen zu müssen.

BU-Versicherung für Azubis

Ein weiterer Grund für einen Azubi eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abzuschließen ist, dass sie meist jung und gesund sind und deshalb eine gute und günstige BU-Versicherung zu erhalten.
Es sprechen einige Gründe dafür, bereits als Azubi eine BU-Versicherung abzu­schließen. Selbst wenn die Wahr­schein­lich­keit als Azubi berufs­unfähig zu werden eher gering ist, heißt dies nicht, dass ein Azubi nicht trotzdem berufs­unfähig werden kann. Trifft einen Auszu­bildenden eine Berufs­unfähig­keit, ist es auch nicht besonders trostreich für ihn, eine stati­stische Ausnahme zu sein. Schließt man als Auszu­bildender eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ab, ist man meist noch jung und gesund. Dies bedeutet, dass man als Azubi eine günstige BU-Versicherung erhält und dies meist ohne Ein­schränkungen. Dieser günstige Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit der Berufs­unfähig­keits­versicherung erhalten. Psychische Er­krankungen stellen mittler­weile die Haupt­ursache für eine Berufs­unfähig­keit dar. Hiervon sind auch Auszu­bildende nicht ausgenommen. In den Jahren 2007 bis 2017 nahmen die Fehl­zeiten aufgrund psychischer Er­krankungen laut Techniker Kranken­versicherung um 108 Prozent zu. Psychische Vor­erkrankungen sind jedoch auch einer der häufigsten Ablehnungs­gründe in der Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Azubis.

Die Wahr­schein­lich­keit im Laufe seines Berufs­lebens, von der Ausbildung bis zum Renten­eintritt, berufs­unfähig zu werden, liegt bei durch­schnitt­lich 40 Prozent. Viele Auszu­bildende glauben, es würde Geld sparen, wenn man die BU-Versicherung erst später abschließt. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Durch das dann höhere Eintritts­alter ist bei einem späteren Abschluss der Berufs­unfähig­keits­versicherung auch der dann zu zahlende Beitrag höher. Bei einem späteren Abschluss spart man also kein Geld, sondern verzichtet lediglich einige Jahre auf den wichtigen und sinnvollen Versicherungs­schutz der Berufs­unfähig­keits­versicherung. Wie dies sich auswirkt, können Sie hier nachlesen: Wann eine BU-Versicherung abgeschlossen werden sollte. Schließt man die Berufs­unfähig­keits­versicherung erst später ab, spart man keine Beiträge, geht aber das Risiko ein, dass bis zu einem späteren Abschluss Erkran­kungen auftreten, die dann einen Risiko­zuschlag oder Leistungs­ausschluss und schlimmsten­falls sogar eine Ablehnung des Antrags mit sich bringen können. Deshalb gilt: Je früher man die Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließt, desto besser. Am besten schließt man eine BU-Versicherung bereits als Azubi ab.



Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung Azubi


Tipps zur Berufs­unfähig­keits­versicherung für Azubis

BU-Versicherung für Azubis ist günstig

Wer jung und gesund ist, kann einfacher eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit einem Top Preis- Leistungs­verhältnis bekommen, als ältere Personen, die bereits Vorer­krankungen haben. Meist ist ein Azubi noch jung und gesund.
Die BU-Versicherung ist für junge Menschen günstiger, als wenn sie erst abge­schlossen wird, wenn man bereits älter ist. Der Beitrag der Berufs­unfähig­keits­versicherung bleibt während der gesamten Laufzeit des Vertrags günstig, wenn man bereits als junger Azubi eine BU-Versicherung abschließt.
Als Auszu­bildender sollte man gleich zu Beginn der Ausbildung eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen.

Keine oder unge­nügende gesetzliche Absicherung als Azubi

Wer als Auszu­bildender hofft, bei einer Berufs­unfähigkeit gesetzlich abgesichert zu sein, setzt auf das falsche Pferd. Wird ein Azubi berufs­unfähig, hat er im Regelfall keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Lediglich bei einem Arbeits­unfall oder einer Berufs­krankheit besteht ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Diese ist jedoch äußerst gering und reicht nicht aus, um ein finanziell gesichertes Leben zu führen.
Nur mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung ist ein Auszu­bildender abgesichert, wenn er berufs­unfähig wird. Die BU-Versicherung leistet auch dann, wenn man als Azubi durch Krankheit oder einen Unfall in der Freizeit berufs­unfähig wird.

Auszubildende sollten eine Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung haben

Die meisten Berufs­unfähig­keits­versicherungen beschränken die maximal versicherbare BU-Rente für Azubis. Nach Abschluss der Ausbildung und dem damit verbundenen höheren Einkommen reicht die versicherte BU-Rente oftmals nicht mehr aus, da die Versorgungs­lücke durch die als Azubi abgeschlossene BU-Versicherung nicht mehr geschlossen wird.
Hier kommt die Nach­versicherungs­garantie ins Spiel. Nach­versicherungs­garantie bedeutet, dass die Berufs­unfähig­keits­versicherung bei bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesund­heits­prüfung erhöht werden kann. Beim Abschluss der BU-Versicherung sollte man darauf achten, dass bei der Nach­versicherungs­garantie nicht geprüft wird, ob ein Beruf mit einem höheren Risiko als der ursprüngliche versicherte ausgeübt wird. Meist ist die Nach­versicherungs­garantie an bestimmte Ereignisse gebunden. Einige wenige Berufs­unfähig­keits­versicherungen bieten jedoch auch die Möglichkeit an, die versicherte BU-Rente in den ersten Jahren nach Beginn des Vertrages auch ohne besonderes Ereignis und ohne erneute Gesund­heits­prüfung zu erhöhen. Diese Variante ist insbesondere für Azubis interessant.

Vorsicht bei der BU-Versicherung für Azubis

Gerade bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung für Azubis sollte man darauf achten, wie Berufs­unfähig­keit definiert ist und ob es Ein­schränkungen im Versicherungs­schutz gibt. Es gibt BU-Versicherungen die bei Azubis nicht auf die abstrakte Verweisung verzichten. In diesem Fall kann die Berufs­unfähig­keits­versicherung im Leistungs­fall auf eine Tätigkeit verweisen, die der Auszu­bildende theoretisch ausüben könnte und müsste dann keine Leistung erbringen. Als Azubi sollte also darauf geachtet werden, dass die BU-Versicherung auch bei Auszu­bildenden auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Es gibt sogar Berufs­unfähig­keits­versicherungen, die nur Leistungen für Azubis vorsehen, wenn diese nicht nur berufs­unfähig, sondern komplett erwerbs­unfähig sind. Der Azubi dürfte also nicht mehr in der Lage sein, irgend­einem Beruf überhaupt nachzugehen. Liegt diese Konstellation vor, kann man nicht mehr von einer Berufs­unfähig­keits­versicherung sprechen, sondern es liegt faktisch eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung mit einem völlig unzu­reichenden Versicherungs­schutz vor.
Als Auszu­bildender muss man bei vorliegenden Angeboten für die BU-Versicherung darauf achten, dass die abstrakte Verweisung ausge­schlossen ist und nicht nur eine Erwerbs­unfähigkeit versichert ist.

Starter Berufs­unfähig­keits­versicherung für Auszu­bildende

Einige Berufs­unfähig­keits­versicherungen bieten für Azubis eine Starter­option an. Bei dieser Option ist der Beitrag zu Beginn der Versicherung reduziert und dadurch günstiger, als der reguläre Tarif­beitrag. Nach einer bestimmten Zeit wird der Beitrag dann entsprechend erhöht und wird dann für den Rest der Versicherungs­dauer weiter­gezahlt.
Diese Option erscheint zunächst gerade für Auszu­bildende als eine gute Variante, da ja der Beitrag für die BU-Versicherung während der Ausbildung günstig ist. Dennoch sollte man sich genau durchrechnen, welche Variante die wirklich günstigere Berufs­unfähig­keits­versicherung für Azubis ist. Ist der Beitrag in den ersten drei Jahren der Versicherung günstiger ist, dann aber im Vergleich zu einer BU-Versicherung bei der von Anfang an der reguläre Beitrag über die gesamte Laufzeit zu zahlen ist, im Gesamt­aufwand höher, sollte man sich überlegen, ob dies wirklich die bessere Variante für den Azubi ist.

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