Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, liegen bei Beamten andere versorgungsrechtliche Regelungen vor, die eine besondere Art der Arbeitskraftabsicherung benötigt.
Beamte brauchen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Mit einer normalen BU-Versicherung sind Beamte im öffentlichen Dienst völlig unzureichend abgesichert. Aus diesem Grund benötigt ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Klausel macht die BU-Versicherung zu einer für den Beamten passenden Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Dienstunfähigkeitsklausel macht also den Unterschied zur normalen BU Versicherung aus.
Die normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte des öffentlichen Dienstes aufgrund der besonderen Versorgungssituation nicht aus.
Man muss die unterschiedlichen Gruppierungen innerhalb der Beamtenlaufbahn betrachten, um die Versorgungssituation der einzelnen Stationen der Beamtenlaufbahn zu verstehen. Man unterscheidet:
Beamte auf Widerruf
Beamte auf Probe
Beamte auf Lebenszeit
Für diese Gruppen bestehen je nach Zugehörigkeit unterschiedliche Versorgungssituationen.
Versorgungssituation bei Dienstunfähigkeit bei Beamten des öffentlichen Dienstes
Beamte auf Widerruf: Beamte auf Widerruf befinden sich in der Ausbildung. Werden sie dienstunfähig, werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Beamte auf Probe: Auch Beamte auf Probe werden bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Beamte auf Lebenszeit: Bei Beamten auf Lebenszeit muss man unterscheiden, ob sie bereits fünf Dienstjahre erfüllt haben oder nicht. Haben Beamte auf Lebenszeit weniger als fünf Dienstjahre, erhalten sie bei Dienstunfähigkeit keine Leistungen. In diesem Fall ist die für den Leistungsbezug benötigte Wartezeit von fünf Dienstjahren nicht erfüllt.
Beamte auf Lebenszeit die fünf Dienstjahre oder mehr erfüllt haben, haben Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Dienstunfähigkeit.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist also in erster Linie für die Beamten sinnvoll, die entweder noch gar keine Ansprüche auf Versorgungsleistungen haben oder die erst geringe Ansprüche auf Versorgungsleistungen haben.
Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Dienstunfähigkeitsversicherung. Zunächst einmal bieten nur wenige Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Zudem existieren unterschiedliche Dienstunfähigklauseln am Markt.
Hier ist Vorsicht geboten! Denn mit der falschen Dienstunfähigkeitsklausel kann es schnell passieren, dass der Versicherer die Leistung auch bei Dienstunfähigkeit verweigern kann, weil er noch ein eigenes Nachprüfungsrecht hat.
Daher ist es wichtig, dass man darauf achtet die richtige Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung zu haben.
Man unterscheidet:
Die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die echte aber unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die unechte aber vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die unechte und unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die Unterschiede bei den DU-Klauseln für Beamte
Die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel:
Die Formulierung der echten, vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel lautet wie folgt:
Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
Die echte, unvollständige DU-Klausel:
Hier lautet die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel:
Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
Die unechte aber vollständige DU-Klausel:
Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Die unechte und unvollständige DU-Klausel:
So kann die Formulierung aussehen:
Der Beamte gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.
Was in diesem Zusammenhang echt, unecht, vollständig und unvollständig in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bedeutet:
Echte vollständige Dienstunfähigkeitsklausel: Die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung wird deshalb als "echt" bezeichnet, weil sie keine Einschränkungen bezüglich der Dienstunfähigkeit hat. Weiterhin gilt sie für Beamte auf Lebenszeit (in den Ruhestand versetzt), als auch für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf (Entlassung wegen Dienstunfähigkeit).
Die echte vollständige Dienstunfähigkeitsklausel wird nur noch von einem Versicherer angeboten. Dieser beschränkt die Gültigkeit der Klausel bei Beamten jedoch auf einen Eintritt der Dienstunfähigkeit vor dem 46. Lebensjahr. Tritt die Dienstunfähigkeit nach dem 46. Lebensjahr ein, wird nach den Bedingungen für Berufsunfähigkeit geprüft. Diese sind für Beamte jedoch unzureichend. Somit ist dieses Angebot lediglich für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf interessant. Sobald der Beamte auf Probe, der Beamte auf Widerruf oder der Beamtenanwärter zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird, sollte er sich nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung umsehen, die auch bei Dienstunfähigkeit nach dem 46. Lebensjahr leistet.
Echte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel: Die echte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel stellt zwar eine echte Dienstunfähigkeitsklausel dar, ist allerdings unvollständig, weil durch sie lediglich Lebenszeitbeamte abgesichert sind (in den Ruhestand versetzt). Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf sind hierdurch nicht abgesichert, weil die echte und vollständige DU-Klausel die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit nicht umfasst.
Unechte vollständige Dienstunfähigkeitsklausel: Die DU-Klausel ist unecht, weil nicht allein die Entlassungsurkunde bzw. die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand genügt, um die Leistungspflicht auszulösen. Die Formulierung "ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses" in dieser DU-Klausel gibt dem Versicherer ein eigenes Nachprüfungsrecht, ob die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall erfolgte. Eine Entlassung eines Beamtenanwärters oder die Versetzung in den Ruhestand bei Beamten auf Lebenszeit kann allerdings auch aus anderen Gründen erfolgen. Aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses ist eine ebenfalls wichtige Formulierung in der unechten DU-Klausel. Denn der Amtsarzt erstellt zwar ein ärztliches Gutachten, er entscheidet jedoch nicht über die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand. Diese Entscheidung obliegt allein der Behörde als Dienstherr. Eine Versetzung in den Ruhestand oder eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kann auch entgegen der amtsärztlichen Empfehlung erfolgen.
Vollständig wird diese Dienstunfähigkeitsklausel deshalb genannt, weil sie sowohl die Entlassung bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf erfasst, als auch die Versetzung in den Ruhestand bei Beamten auf Lebenszeit.
Unechte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel: zur Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer unechten und unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel gilt bezüglich der DU-Klausel das Gleiche wie bei der unechten vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel. Jedoch sind hier Beamtenanwärter, also Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf nicht gegen Dienstunfähigkeit versichert, weil lediglich die Versetzung in den Ruhestand als DU versichert ist. Somit trifft diese Klausel nur auf Beamte auf Lebenszeit zu.
Bei der Versorgung von Beamten bei Dienstunfähigkeit muss man nach dem beamtenrechtlichen Status unterscheiden.
Beamte auf Widerruf: Beamte auf Widerruf sind im Vorbereitungsdienst und haben bei Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Dienstherrn, wenn sie dienstunfähig werden. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Für Beamtenanwärter ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also besonders wichtig.
Beamte auf Probe: Beamte auf Probe haben den Vorbereitungsdienst abgeschlossen und werden ebenfalls bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Der Unterschied zu Beamten auf Widerruf besteht darin, dass Beamten auf Probe eine Ruhestandsversorgung im Falle eines Dienstunfalls zusteht.
Auch Beamte auf Probe benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Beamte auf Lebenszeit: Bei Beamten auf Lebenszeit muss man zwei Fälle unterscheiden.
Beamte auf Lebenszeit mit weniger als fünf Jahren Dienstzeit haben regelmäßig keinen Anspruch auf Versorgungsleitungen bei Dienstunfähigkeit, es sei denn sie beruht auf einem Dienstunfall. Die Beamten auf Lebenszeit mit weniger als fünf Dienstjahren werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aber auch hier besteht ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst nach Ablauf einer Wartezeit von 60 Monaten.
Beamten auf Lebenszeit mit weniger als fünf Dienstjahren empfiehlt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung ebenfalls.
Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Dienstjahren: Lebenszeitbeamte mit mehr als fünf Dienstjahren haben bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versorgungsleistungen durch den Dienstherrn. Die Höhe dieser Ruhestandsversorgung bei Dienstunfähigkeit ist gestaffelt nach Dienstjahren.
Dienstjahre | Ruhestandsversorgung |
---|---|
0 bis 5 | keine Ruhestandsversorgung |
6 bis 19 | 35% |
ab 20 | ca. ab 36% |
ab 30 | ca. ab 54% |
ab 40 | ca. 72% |
Genaue Zahlen zum Stand der Ruhestandsversorgung erhalten Sie von Ihrer Besoldungsstelle.
Wie aus obiger Tabelle hervorgeht, ist auch bei Beamten auf Lebenszeit eine Versorgungslücke vorhanden, selbst wenn ein Anspruch auf eine Ruhestandsversorgung besteht. Diese Versorgungslücke kann mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.
Spezielle Berufsgruppen bei Beamten benötigen eine zusätzliche Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung. So zum Beispiel sollte bei Justizvollzugsbeamten und Angehörigen der Polizei die Dienstunfähigkeitsklausel so ausgestaltet sein, dass die speziellen Anforderungen für Justizvollzugsbeamten und Polizisten ebenfalls abgedeckt sind.