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Berufs­unfähigkeits­versicherung
Höhe



Berufsunfähigkeitsversicherung richtige Höhe der BU-Versicherung


BU-Versicherung - wie hoch sie sein sollte

Nicht nur der Preis und die Leistung spielen eine wichtige Rolle bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Man sollte auch berück­sichtigen, wie hoch die Berufs­unfähigkeits­versicherung sein sollte. Die Höhe der BU-Versicherung sollte so gewählt werde, dass im Falle einer Berufs­unfähig­keit die entstehende finanzielle Lücke geschlossen werden kann. Wie hoch diese Lücke zwischen dem zuletzt erzielten Einkommen sein wird, lässt sich grob abschätzen. Bei einer vollen gesetzlichen Erwerbs­unfähig­keits­rente beträgt die Höhe der gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente lediglich nur ungefähr 30 Prozent des letzten Einkommens, bei einer halben Erwerbs­minderungs­rente lediglich zirka 15 Prozent.

Richtige Höhe der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte eine Höhe von mindestens 50 Prozent des letzten Netto­einkommens haben. Besser und richtiger ist eine BU-Versicherung in Höhe von 70 bis 75 Prozent des letzten Netto­einkommens. Anzumerken ist, dass die versicherte Berufs­unfähig­keits­rente das Netto­einkommen keinesfalls über­steigen darf.

Berufsunfähigkeitsversicherung wie hoch

Berufs­unfähigkeits­versicherung wie hoch abschließen

Grund­sätzlich gilt, die Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte so hoch abge­schlossen werden, dass sie möglichst nahe am Netto­einkommen liegt. Je näher die versicherte Berufs­unfähig­keits­rente dem Netto­einkommen kommt, desto geringer ist die finanzielle Lücke im Falle eines Arbeitskraft­verlustes.
Stehen weitere Einkommens­quellen zur Verfügung, kann die Berufs­unfähig­keits­versicherung auch weniger hoch abge­schlossen werden.
Da die Berufs­unfähigkeits­versicherung oft über mehrere Jahrzehnte läuft, ist die ursprünglich abge­schlossene Höhe der BU-Versicherung nicht über die gesamte Laufzeit ausreichend. Dies liegt zum einen an der Inflation und zum anderen an Einkommens­steigerungen, die im Laufe eines Berufs­lebens erzielt werden. Um sich dagegen zu schützen, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung eines Tages durch Einkommens­steigerungen und die Inflation nicht mehr hoch genug ist um die Einkommens­steigerungen auszu­gleichen, kann eine sogenannte Dynamik vereinbart werden. Alle Anbieter der BU Versicherung bieten an, diese Dynamik in die Berufs­unfähigkeits­versicherung einzu­schließen.
Es gibt sogar Angebote die eine jährliche Dynamik von bis zu 10 Prozent vorsehen. Dies ist in den aller­meisten Fällen eine viel zu hohe Steigerung der Berufs­unfähigkeits­rente. Wir empfehlen eine Dynamik von zwei Prozent jährlich. Hiermit ist normaler­weise die Inflation und Einkommens­steigerungen ausgeglichen. Der jährlichen Dynamik kann im Übrigen wider­sprochen werden. Sie ist somit eine sehr gute Option, aber kein Vertrags­bestand­teil der zwingend durch­gehalten werden muss.
Weiterhin kann es passieren, dass aufgrund der Änderung gewisser Lebens­umstände die bestehende Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr hoch genug ist. Dies können die Geburt eines Kindes, die Aufnahme einer Hypothek oder eine nicht unbe­deutende Einkommens­steigerung sein. Für solche Fälle kann eine Nach­versicherungs­garantie vereinbart werden. Mit der Nach­versicherungs­garantie in der BU-Versicherung kann die Berufs­unfähigkeits­rente ohne erneute Gesundheits­prüfung erhöht werden. Meist ist die Nach­versicherungs­garantie an bestimmte Ereignisse gebunden, die von Angebot zu Angebot verschieden sind.

Die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung


Tipp: Berufs­unfähig­keits­versicherung

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sollte immer hoch genug abge­schlossen werden. Verliert man seine Arbeits­kraft durch eine Krankheit oder einen Unfall kann dies bedeuten, dass man plötzlich ohne Einkünfte dasteht. Um eine gesetzliche Erwerbs­unfähigkeits­rente zu bekommen, darf man nicht mehr in der Lage sein, irgend­einen Beruf theoretisch auszuüben.

Somit ist es sehr schwer, diese gesetzliche Rente überhaupt zu bekommen.
Ist die versicherte Berufs­unfähig­keits­rente beispiels­weise nur 500 Euro hoch bedeutet dies, dass eine staatliche Unter­stützung wie Hartz IV oder Sozial­hilfe zur Bestreitung des Lebens­unterhalts in Anspruch genommen werden muss. Um diese staatliche Unter­stützung zu erhalten, muss man sich aller­dings der sogenannten Bedürftig­keits­prüfung unterziehen. Das bedeutet, man muss sämtliche Einkommens- und Vermögens­verhältnisse offenlegen. Die Rente aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung wird in diese Bedürtig­keits­prüfung einbezogen und von den bewilligten Sozial­leistungen abgezogen. Aus diesem Grund ist es mehr als wichtig, dass die BU-Versicherung hoch genug abge­schlossen wird.

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