Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Für Akademiker ist eine BU-Versicherung sehr wichtig
Nachdem man als Student das Studium abgeschlossen hat, beginnt man als Akademiker die weitere berufliche Karriere. Wenn auch nicht unmittelbar nach Beendigung des Studiums, so doch im Laufe der Zeit verdienen Akademiker überdurchschnittlich gut und bauen sich einen gewissen Lebensstandard auf.
Fällt das Einkommen plötzlich weg, kann dieser Lebensstandard normalerweise nicht mehr gehalten werden. Verliert man durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall seine Arbeitskraft, ist man berufsunfähig. Die Folge ist der Wegfall des Einkommens mit dem der bisherige Lebensstandard erzielt und aufrechterhalten wurde.
Inzwischen wird ungefähr jeder vierte Berufstätige mindestens einmal während seines Berufslebens berufsunfähig. Hiervon sind auch Akademiker betroffen. Rund dreißig Prozent aller Berufsunfähigkeiten betreffen Personen im Alter von 25-45 Jahren. Besonders hoch ist hierbei der Anteil psychischer Erkrankungen, wie Burn-Out oder Depressionen. Bei Schreibtischberufen sind Rücken- und Wirbelsäulenprobleme eine häufige Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
Eine Tatsache ist, dass das Berufsunfähigkeitsrisiko mit der Höhe der beruflichen Qualifikation statistisch abnimmt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Akademiker nicht berufsunfähig werden. Und als Betroffener tröstet es wenig, wenn man zur statistischen Minderheit gehört.
Gerade als Akademiker ist man oft hohen psychischen Belastungen im Berufsalltag ausgesetzt. Demzufolge sind psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out gerade bei Akademikern ein häufiger Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich bis zu 78 Wochen ein Krankengeld. Danach greift, wenn überhaupt, die gesetzliche Rentenversicherung, die dann eine Erwerbsminderungsrente zahlt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird jedoch nur dann gezahlt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mehr als sechs Stunden täglich irgendeiner theoretisch am Arbeitsmarkt existierenden Tätigkeit nachzugehen. Das heißt, ein hochqualifizierter Chefchirurg, der nicht mehr operieren kann, müsste sich im Zweifelsfall auf eine Tätigkeit als zum Beispiel Pförtner verweisen lassen.
Hierbei ist es egal, ob er diese Arbeit auch tatsächlich ausübt. Er würde keinerlei Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Sollte man dennoch eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, ist diese äußerst gering. Wer als Akademiker noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner theoretisch am Arbeitsmarkt existierenden Tätigkeit nachgehen kann, erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von ungefähr 15 Prozent des letzten Bruttogehalts. Dieser Wert stellt die halbe Erwerbsminderungsrente dar.Ist man nur noch in der Lage unter drei Stunden täglich irgendeiner theoretisch am Arbeitsmarkt existierenden Tätigkeit nachzugehen, bekommt man 30 Prozent des letzten Bruttogehalts als Erwerbsminderungsrente. Hierbei handelt es um die volle Erwerbsminderungsrente.
Wie dies an konkreten Zahlen aussieht soll nachfolgend verdeutlicht werden:
Beispiel: Erwerbsminderungsrente für einen Akademiker mit unterschiedlichem Bruttogehalt
- Bruttogehalt: 3500,-- Euro --> volle Erwerbsminderungsrente: 1050,-- Euro --> halbe Erwerbsminderungsrente 525,-- Euro
- Bruttogehalt: 4500,-- Euro --> volle Erwerbsminderungsrente: 1350,-- Euro --> halbe Erwerbsminderungsrente 675,-- Euro
- Bruttogehalt: 6000,-- Euro --> volle Erwerbsminderungsrente: 1800,-- Euro --> halbe Erwerbsminderungsrente 900,-- Euro
Bei Akademikern mit einem höheren Durchschnittsgehalt fällt die Versorgungslücke umso größer aus, wenn die Arbeitskraft wegfällt. Mit einem Bruttogehalt von 6000 Euro vor dem Wegfall der Arbeitskraft und einer halben Erwerbsminderungsrente in Höhe von 900 Euro im Fall einer halben Erwerbsminderung, kann wohl kein Akademiker seinen gewohnten Lebensstandard halten.
Umso wichtiger ist es für Akademiker, eine BU-Versicherung abzuschließen. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker ist die einzige Möglichkeit, bei einer Berufsunfähigkeit die entstehende finanzielle Lücke auszugleichen.
Mit dem Vergleichsrechner Berufsunfähigkeitsversicherung finden Akademiker schnell und einfach eine gute und günstige BU-Versicherung.
Da Akademiker in der Regel körperlich weniger anstrengende Arbeit verrichten, ist der Beitrag für eine BU-Versicherung auch meist sehr günstig. Dennoch ist ein Berufsunfähigkeitsrisiko auch in der Berufsgruppe Akademiker vorhanden und Akademiker brauchen deshalb eine BU-Versicherung. Man kann sagen, dass je höher die berufliche Stellung und Qualifikation sind, umso wichtiger wird die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung Akademiker
Es gibt einige wichtige Kriterien, die Akademiker bei Angeboten für die BU-Versicherung beachten sollten. Hierzu zählen insbesondere die Punkte:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate
- Rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Nachversicherungsgarantie
- weltweiter Versicherungsschutz
- Prüfung auf den zuletzt ausgeübten Beruf
- Infektionsklausel (Mediziner und Arzt)
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker
Vergleichsrechner
Akademiker Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtige Punkte der BU-Versicherung für Akademiker erklärt
Abstrakte Verweisung:
Unter abstrakter Verweisung versteht man in der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass der Versicherer bei der Leistungsprüfung überprüft, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung, sowie seiner Lebensstellung ausüben könnte. Wäre es dem versicherten Akademiker theoretisch möglich eine solche andere Tätigkeit auszuüben, kann der BU-Versicherer auf diese Tätigkeit verweisen und ist von der Leistung frei. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung festgeschrieben ist.
Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate:
Die Standardbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung definieren, dass der Versicherte "voraussichtlich dauernd" berufsunfähig sein muss. Die Rechtsprechung besagt, dass der Zeitraum, der hiermit beschrieben ist, mindestens drei Jahre dauern muss. Viele Ärzte scheuen sich jedoch eine solch langfristige Diagnose zu stellen. Eine sechsmonatige Diagnose ist für einen Arzt wesentlich leichter zu stellen. Man sollte auch als Akademiker darauf achten, dass der Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit auf sechs Monate verkürzt ist.
Rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit:
Der in der BU-Versicherung versicherte Akademiker ist verpflichtet, der Berufsunfähigkeitsversicherung unverzüglich den Eintritt des Versicherungsfalles zu melden. Es ist jedoch schlichtweg nicht immer möglich eine Berufsunfähigkeit gleich zu erkennen. Dies kann mehrere Gründe haben. Es gibt Situationen, in denen es dem versicherten Akademiker nicht möglich ist, die Meldung an den Berufsunfähigkeitsversicherer zu übermitteln, dies kann beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt sein. Oder es liegt eine schleichende Erkrankung vor, die zunächst als vorübergehend diagnostiziert wurde. In diesem Fall kommt es darauf, was die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung bezüglich einer rückwirkenden Leistung bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls vorsehen. Eine rückwirkende Leistung ist normalerweise für den Versicherer nicht verpflichtend, er muss die Berufsunfähigkeitsrente erst nach Meldung des Versicherungsfalls zahlen. Ist eine rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls vereinbart, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dem versicherten Akademiker die Berufsunfähigkeitsrente ab Eintritt der Berufsunfähigkeit rückwirkend, maximal bis zu drei Jahren.
Nachversicherungsgarantie:
Nachversicherungsgarantie bedeutet, dass man das Recht hat, beim Eintritt bestimmter Ereignisse die versicherte Berufsunfähigkeitsrente in bestimmten Grenzen zu erhöhen. Die Erhöhung der Versicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Ereignisse sind je nach Angebot der Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedlich. Meist sind es jedoch Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb, aber auch ein Gehaltssprung von über 10 Prozent kann ein Ereignis sein, das eine Nachversicherungsgarantie umfasst. Gerade als Akademiker hat man oft eine überdurchschnittliche Gehaltssteigerung. Deshalb sollten Akademiker darauf achten, dass eine Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung vereinbart ist und diese auch Gehalts- bzw. Einkommenssprünge beinhaltet.
Tipp: Es gibt auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine Nachversicherung ohne Anlass beinhalten. Dies nennt man dann anlassunabhängige Nachversicherung. Achten Sie darauf, dass die Nachversicherungsgarantie nicht nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch ohne erneute Risikoprüfung vereinbart ist. So sind dann auch neu hinzugekommene gefährlichere Tätigkeiten und auch neu hinzugekommene gefährliche Hobbys, ohne dass ein höherer Beitrag gefordert wird, mitversichert.
Tipp: Schließen Sie als Akademiker nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, sondern zwei oder mehrere BU-Versicherungen. So können Sie die Nachversicherungsgarantie bei allen Verträgen in Anspruch nehmen und die Begrenzungen eines einzelnen Vertrages umgehen.
Weltweiter Versicherungsschutz:
Die sich immer weiter verändernde Berufswelt bringt es mit sich, dass Akademiker immer öfter ins Ausland entsendet werden. Und dies geschieht nicht nur für eine kurze Zeit, sondern oft auch über einen längeren Zeitraum oder mehrere Jahre. Deshalb ist es gerade für Akademiker wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit gilt. Wird der Akademiker im Ausland berufsunfähig und ist kein weltweiter Versicherungsschutz vereinbart, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen. Aber auch, wenn ein weltweiter Versicherungsschutz vereinbart ist, sind noch einige Punkte zu beachten. Hier ist insbesondere zu nennen, wer die Rückreisekosten und die Unterkunftskosten des versicherten Akademikers zur Untersuchung in Deutschland zahlt. Oder werden auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen des versicherten Akademikers anerkannt? Diese Kriterien sollte ein Akademiker jedenfalls bei der Auswahl eines Angebots für eine BU-Versicherung berücksichtigen.
Prüfung zuletzt ausgeübter Beruf:
Warum es wichtig ist, dass der zuletzt ausgeübte Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker versichert ist, sieht man daran, welche Möglichkeiten es bei der Definition des Berufs gibt. So könnte beispielsweise der erlernte Beruf versichert sein, aber auch ein mit einem Studium angestrebter Beruf oder lediglich der im Antrag auf BU-Versicherung angegebene Beruf.
In § 172 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wird der versicherte Beruf wie folgt definiert:
"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Dies kann allerdings durch individuelle Vereinbarungen in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geändert werden. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass auch vorher ausgeübte Berufe bei der Leistungsprüfung mit einbezogen werden und auf diese verwiesen werden kann.
In § 172 Abs. 3 VVG heißt es:
"Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."
Ist dies in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart liegt eine abstrakte Verweisung vor. Akademiker sollten unbedingt darauf achten, dass der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist und die Lebensstellung genau definiert ist und auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Eine gute Berufsdefinition in der Berufsunfähigkeitsversicherung sieht ungefähr so aus:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf mindestens sechs Monate außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Als eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommenseinbuße wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofes festgelegte Größe im Vergleich zum regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, maximal jedoch auf 20 %, begrenzt.
Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet.
Ein Berufswechsel muss uns nicht angezeigt werden, sofern keine Leistungen aus dieser Versicherung bezogen werden."
Fehlt der Bezug zum aktuellen Beruf, besteht die Möglichkeit, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch vorher ausgeübte Berufe in der Leistungsprüfung heranzieht. Akademiker sollten weiterhin darauf achten, dass der zuletzt ausgeübte Beruf auch bei einem Ausscheiden aus dem Beruf weiterhin versichert ist. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz in der BU-Versicherung auch, wenn der Akademiker eine Zeitlang nicht arbeitet. Hier köme ein Sabbatical oder eine Elternzeit infrage.
Infektionsklausel:
Einem Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Tierarzt und Heilnebenberufen, aber auch Physiotherapeuten und Psychotherapeuten kann die Ausübung des Berufs gesetzlich verboten werden. Dies ist aufgrund des § 31 IfSG (Infektionsschutzgesetz) möglich. Hiernach kann Personen mit bestimmten Infektionen ein behördliches Tätigkeitsverbot auferlegt werden. Dies gilt sogar dann, wenn lediglich der Verdacht auf eine solche Infektion vorliegt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung liegt in diesem Fall meist keine versicherte Berufsunfähigkeit vor. Als Mediziner, Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt oder in einem anderen Heilberuf tätige Person, sollte man in der BU-Versicherung eine Infektionsklausel vereinbart haben. Im Falle eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach § 31 IfSG wird dieses Tätigkeitsverbot dann wie eine Berufsfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen behandelt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann die versicherte Rente. Leistungsvoraussetzung ist hierbei, dass ein Tätigkeitsverbot für mindestens sechs Monate besteht. Viele BU-Versicherer beschränken die Infektionsklausel auf bestimmte Berufe, beispielsweise Arzt. Einige Versicherer haben den Versicherungsschutz mittlerweile aber auch auf alle Berufe ausgedehnt. Gerade für Akademiker in Heilberufen, also ein Arzt, Tierarzt, Apotheker oder Zahnarzt ist die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
Die häufigsten Studiengänge bei Akademikern
Nachstehend sind die beliebtesten Studiengänge, sowie die mögliche erzielbare akademische Berufsbezeichnung in Deutschland aufgeführt, unterschieden zwischen Frauen und Männern.
Die beliebtesten Studiengänge bei Frauen: