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Berufs­unfähig­keits­versicherung

BU-Versicherung - sinnvoll oder nicht?

Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll

"Berufs­unfähig­keits­versicherung - ein Muss!"

Ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll?

Viele Arbeitnehmer und auch Selbst­ständige fragen sich, ob eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll für sie ist. Die BU-Versicherung ist nach Ansicht der Stiftung Warentest zu den wichtigen Versicherungen, die jeder haben sollte.
Auch die Verbraucher­zentrale Hamburg schreibt: "Eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung ist für sämtliche Berufs­gruppen absolut notwendig."

An diesen Aussagen der Verbraucher­schützer kann man ersehen, dass eine BU-Versicherung absolut wichtig ist.

Gründe für eine private BU-Versicherung

Keine gesetzliche Absicherung bei Selbst­ständigen:
Selbst­ständige haben meist keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente.
Voraus­setzung für einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente ist, dass in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbs­unfähigkeit mindestens 36 Monate Beiträge in der gesetzlichen Renten­versicherung gezahlt wurden. Zu beachten ist hierbei, dass es sich um eine lücken­lose Beitrags­zahlung handeln muss. Fehlt nur ein Monat, erlischt der Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente! Die meisten Selbst­ständigen können diese Voraus­setzung allerdings nicht erfüllen.
Nur eine private BU Versicherung kann einen Selbst­ständigen wirkungsvoll finanziell auf die sichere Seite stellen, wenn der Fall einer Berufs­unfähigkeit eintritt.

Erwerbs­minderungs­rente minimal:
Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente haben, stehen im Ernstfall finanziell oft vor dem finan­ziellen Ruin.
Bei voller Erwerbs­minderung erhalten Sie maximal zirka 30 Prozent Ihres letzten Brutto­einkommens als Rente, bei halber Erwerbs­minderung sogar nur zirka 15 Prozent.
In Zahlen bedeutet dies, dass wer als neuer Erwerbs­minderungs­rentner im Jahr 2017 erstmals eine volle Erwerbs­minderungs­rente erhielt lediglich eine durchschnittliche Rente von 716,-- Euro. Noch schlimmer stellen sich die Zahlen für Neurentner dar, die nur die halbe Erwerbs­minderungs­rente bekamen. Diese betrug durch­schnittlich nur 410,-- Euro monatlich.
Mit einer privaten Berufs­unfähig­keits­versicherung können Sie sich vor dem sozialen Abstieg schützen.

Verweisung:
Voraussetzung zum Erhalt einer Erwerbs­minderungs­rente ist, das es auch theoretisch nicht mehr möglich ist in irgend­einem anderen Beruf zu arbeiten. Die Zahlung der Erwerbs­minderungs­rente setzt zwingend voraus, dass ein Antrag­steller in keinem Beruf mehr arbeiten kann. Die Zahlung kann verweigert werden, wenn durch eine Umschulung theoretisch wieder eine Erwerbs­fähigkeit hergestellt werden könnte.
Eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung ist sinnvoll und wichtig.

Berufs­unfähig­keit - das unterschätzte Risiko

Die Statistiken des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) und des Deutschen Aktuar­vereins sprechen eine klare Sprache.
Jeder vierte Berufs­tätige wird vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig.
Dies betrifft grund­sätzlich alle Berufe und Alters­stufen. Berufs­unfähig­keit kann jeden in jedem Beruf und in jedem Alter treffen.
Die Frage, ob eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll ist oder nicht, stellt sich eigentlich gar nicht. Die BU-Versicherung ist für jeden Beruf und in jedem Alter sinnvoll und wichtig.
Wer seinen Lebens­unterhalt durch seine Arbeit und sein Einkommen bestreitet, für den ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll.

Berufe für die eine BU-Versicherung sinnvoll ist:

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist grund­sätzlich für jeden Beruf sinnvoll. Hier sollen einige Berufsgruppen aufgezählt werden, für die die BU-Versicherung sinnvoll ist.

  • Angestellte:
    Angestellte und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert. Nach Ablauf der Wartezeit von 60 Monaten haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente. Allerdings ist diese Rente so gering, dass der Lebens­standard hiervon nicht mehr aufrecht­erhalten werden kann.
  • Selbst­ständige:
    Selbst­ständige versichern sich normaler­weise selbst und sind nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert. Somit fehlen Selbst­ständigen meistens auch die Voraus­setzungen, um Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente zu beziehen. Eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung ist für Selbst­ständige unbedingt notwendig.
  • Beamte:
    In den ersten fünf Jahren nach der Ver­beamtung haben Beamte keinen Anspruch auf eine Ruhe­gehalts­versorgung. Hier ist eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll und unbedingt notwendig. Aller­dings sollten Beamte darauf achten, dass in ihrer BU-Versicherung eine Dienst­unfähigkeits­klausel mit vereinbart ist.
  • Freiberufler:
    Freiberufler, wie der Anwalt oder der Arzt sind zwar über ihr Versorgungs­werk abgesichert, jedoch erhalten sie hieraus nur eine Rente, wenn eine komplette Erwerbs­unfähigkeit vorliegt und die Zulassung zurückgegeben wurde. Auch für Freiberufler ist die BU-Versicherung sinnvoll.
  • Auszu­bildende:
    Azubis haben normaler­weise keinen Anspruch auf Leistungen aus gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente und stehen bei einer Berufs­unfähigkeit ohne jeglichen finanziellen Schutz da. Die gesetzliche Renten­versicherung zahlt lediglich bei Arbeits­unfällen oder Berufs­krankheiten. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ist auch und gerade für Auszu­bildende sinnvoll und wichtig.
  • Studenten:
    Studenten können sich ebenfalls bereits gegen Berufs­unfähig­keit versichern. Das macht insofern Sinn, als dass es Berufs­unfähig­keits­versicherungen gibt, die bei Studenten bereits den angestrebten Beruf versichern. Hinzu kommt, dass wenn die BU-Versicherung jung abgeschlossen wird der Beitrag auch geringer ist, als wenn diese erst in einem höheren Alter abge­schlossen wird.

BU-Versicherung - für Selbst­ständige fast Pflicht

Freiberufler und Selbst­ständige müssen keinen Beitrag in die gesetzliche Renten­versicherung zahlen. Wer nicht in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlt, hat auch keinen Anspruch aus Leistungen hieraus. Wenn Selbst­ständige freiwillig in die GRV einzahlen, ist der Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente gegeben, sofern die Voraus­setzungen hierfür erfüllt sind. Die meisten Selbst­ständigen zahlen allerdings nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein und haben somit keinerlei Anspruch auf eine Rente bei Erwerbs­unfähigkeit.
Aus diesen Gründen ist eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll und wichtig für Selbst­ständige. Haben Selbst­ständige keine private BU, droht bei Berufs­unfähigkeit schnell der finanzielle Ruin.

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