Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Als Selbstständiger und Gewerbetreibender macht man sich oft keine Gedanken darüber, was ein Fall des Verlusts der Arbeitskraft an Konsequenzen mit sich bringt. In der Regel sind Selbstständige nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Zudem leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Wegeunfällen und Arbeitsunfällen. Sie ist also kein ausreichender Schutz bei einem Arbeitskraftverlust für Selbstständige.
Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, hat auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat nur, wer mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und in den letzten fünf Jahren drei Jahre lückenlos Beiträge gezahlt hat. Bei den meisten Selbstständigen trifft diese Voraussetzung allerdings nicht zu, sodass sie keine Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente haben.
Aus diesem Grund ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sinnvoll und wichtig.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige absichert.
In der privaten BU-Versicherung für Selbstständige ist der Verlust der Arbeitskraft und die damit verbundenen finanziellen Risiken abgesichert. Kann man seinem Beruf als Selbstständiger aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd zu mehr als 50 Prozent nicht mehr nachgehen, liegt Berufsunfähigkeit vor. In diesem Fall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die versicherte Rente aus. Die Höhe dieser Rente kann vom selbstständigen Versicherungsnehmer individuell bestimmt werden, darf aber das Einkommen nicht übersteigen und sollte bei ungefähr 70 - 80 Prozent des Nettoeinkommens liegen. Sie wird bis zum Ende der Berufsunfähigkeit oder zum Ablauf der BU-Versicherung gezahlt.
Der Verlust der Arbeitskraft kann insbesondere bei Selbstständigen schnell zum sozialen Abstieg führen, da selbstständig Tätige in der Regel keine gesetzliche Absicherung haben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade für Selbstständige damit eine existenzielle Absicherung.
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Nicht nur auf gute Versicherungsbedingungen im Allgemeinen, sondern auch auf spezielle Klauseln müssen Selbstständige bei der BU-Versicherung achten.
Hier ist inbesondere die Umorganisationsklausel zu nennen. Diese Umorganisationsklausel besagt, dass bei Selbstständigen keine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn eine Umorganisation des Arbeitsplatzes möglich ist.
Stellt ein Selbstständiger bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung einen Antrag auf Leistung, prüft zunächst einmal jede BU-Versicherung, ob der bisher ausgeübte Beruf nach einer zumutbaren Umorganisation des Arbeitsplatzes weiterhin ausgeübt werden könnte.
Wie eine solche Klausel zur Umorganisation des Arbeitsplatzes konkret aussehen kann, wird hier nachstehend an der Umorganisationsklausel eines Berufsunfähigkeitsversicherers dargestellt.
"Bei Selbstständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn sie nach einer zumutbaren Umorganisation gleichwertige andere Tätigkeiten ausüben könnten. Eine Umorganisation ist dann zumutbar, wenn die Ausübung dieser Tätigkeiten der bisherigen Stellung noch angemessen ist, sie ihre Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung wahren kann, erheblicher Kapitaleinsatz nicht erforderlich ist und keine erheblichen Einkommenseinbußen damit verbunden sind."
Würde sich der Grad der Berufsunfähigkeit eines Selbstständigen durch eine wie oben beschriebene Umorganisation verringern und es läge dann keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit mehr vor, wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Selbstständigen leistungsfrei und es würde keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Die oben aufgeführte Umorganisationsklausel birgt erhebliche Risiken für den Selbstständigen und ist nicht empfehlenswert.
Die in der Klausel enthaltenen Formulierungen sind sehr vage gehalten und enthalten überhaupt keine konkreten Angaben zur Bedeutung der enthaltenen Begriffe.
Eine solch schwammige Formulierung der Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige gibt dem Versicherer leicht die Möglichkeit die Zahlung der Rente zu verweigern und auf die Umorganisationsklausel zu verweisen. Dies führt nicht selten zu langwierigen Gerichtsprozessen in denen die Bedeutung dieser vagen Formulierungen gerichtlich geklärt werden müssen.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung enthält klare und deutliche Formulierungen in der BU-Versicheurng für Selbstständige. Hierauf sollte man als Selbstständiger achten, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Verzicht auf die Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbstständige die wesentlich klarere Formulierungen bezüglich der Umorganisation des Arbeitsplatzes als die oben angeführte Klausel eines Berufsunfähigkeitsversicherers.
Einige BU-Versicherungen verzichten sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anwendung der Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen. Hierzu gibt aber ebenfalls von Angebot zu Angebot unterschiedliche Regelungen.
Verzicht auf die Umorganisation bei Akademikern mit mindestens 90% kaufmännischer oder organisatorischer Tätigkeit
Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen die bei Selbstständigen, sofern sie eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, auf die Umorganisation verzichten. Eine weitere Voraussetzung für den Verzicht auf die Umorganisation bei Akademikern ist, dass diese zu mindestens 90 Prozent eine organisatorische oder kaufmännische Tätigkeit ausüben.
Verzicht auf die Umorganisation bei mehr als 20 Prozent Einkommenseinbuße
Eine weitaus öfter zu findende Klausel zum Verzicht auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen in der BU-Versicherung ist, dass auf die Umorganisation verzichtet wird, wenn eine Einkommenseinbuße von mehr als 20 Prozent hierdurch erreicht wird. In diesem Fall wird die Umorganisation als nicht mehr zumutbar betrachtet und auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet. Als Grundlage für die Berechnung der Einkommenseinbuße werden regelmäßig die steuerlichen Jahresgewinne der letzten drei Jahre herangezogen. Diese Regelung kommt insbesondere Einzelunternehmern zugute, denn die Kosten für eine Arbeitskraft, die eingestellt werden müsste, damit Tätigkeiten, die nicht mehr ausgeübt werden weiterhin erledigt werden können, übersteigen die Grenze von 20 Prozent in der Regel.
Verzicht auf die Umorganisation bei weniger als fünf Mitarbeitern
Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei Selbstständigen, die weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen, komplett auf die Prüfung der Möglichkeit der Umorganisation verzichten. Es dürfen also maximal vier Mitarbeiter im Betrieb arbeiten. Hierbei ist zu beachten, dass der Selbstständige bei dieser Zahl mit eingerechnet ist und die Anzahl der Mitarbeiter beim Eintritt der Berufsunfähigkeit zählt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Condor Versicherung im Tarif C80 wird auf die Umorganisation verzichtet, wenn der Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter hat.
Umorganisationsklausel in der BU-Versicherung für Selbstständige
Sicherlich ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige eine gute Klausel bezüglich der Umorganisation des Arbeitsplatzes wichtig. Das Hauptaugenmerk eines Interessenten für die BU-Versicherung sollte jedoch nicht nur auf dieser Klausel liegen, sondern auch auf insgesamt hervorragenden Versicherungsbedingungen.