Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Piloten brauchen eine besondere Berufsunfähigkeitsversicherung, die sogenannte Loss of Licence Versicherung. Die Loss of Licence Versicherung wird in zwei Varianten angeboten, zu einen als Summenversicherung und zum anderen als Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer besonderen Vereinbarung für Cockpitpersonal. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Art wie sie kalkuliert werden. Die Loss of Licence Versicherung als Summenversicherung ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und wird mit zunehmenden Alter teuerer, ab einem bestimmten Alter sogar extrem teuer. Die Variante der Loss of Licence Versicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und der Beitrag bleibt konstant.
Auch ein Hubschrauberpilot benötigt eine Loss-of-Licence Versicherung.
Allerdings gibt es am deutschen Markt keine LoL-Versicherung Hubschrauberpilot, die eine monatliche Rente bei Lizenzverlust zahlt.
Wir haben allerdings eine Alternative, die bei einem Lizenzverlust (Loss-of-Licence) aus gesundheitlichen Gründen auch für Hubschrauberpiloten eine monatliche Rente zahlt.
Die LoL-Summenversicherung ist für Piloten nur bedingt geeignet, da sie viele Ausschlüsse im Leistungsfall enthält und durch steigende Beiträge mit zunehmenden Alter extrem teuer wird. Ein Pilot braucht eine besondere Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Loss of Licence Versicherung oder LoL-Versicherung ist eine auf den Bedarf des Piloten abgestellte Absicherung. Sie stellt bei Verkehrsflugzeugführern auf die spezielle Tätigkeit ab und leistet bei Verlust der Tauglichkeitsklasse 1. Somit ist sie eine perfekte Versicherung für Flugzeugführer.
Nur sehr wenige Berufsunfähigkeitsversicherungen versichern den Beruf Pilot überhaupt. Von diesen Versicherungsgesellschaften versichern die meisten jedoch nur das normale Berufsunfähigkeitsrisiko. Von diesen wenigen BU-Versicherungen haben noch wenigere eine spezielle Loss-of-Licence Klausel. Viele dieser Klauseln enthalten für Flugzeugführer ungünstige Einschränkungen oder Bedingungen.
Es gibt jedoch für Piloten sehr gute Bedingungswerke der LoL-Versicherung. Hier können Sie die Bedingungen der wohl besten Loss of Licence Versicherung am Markt nachlesen.
Die der BU-Versicherung zugrunde liegende Flugdienstuntauglichkeitsklausel muss genau auf den Bedarf abgestellt sein. Eine Loss of Licence Versicherung, die gefährliche Ausschlüsse oder Lücken in den Bedingungen enthält, erweist sich im Fall einer Fluguntauglichkeit oft als unbrauchbar für den Piloten, da aufgrund von Ausschlüssen in vielen LoL-Versicherungen oft gerade die Hauptursachen einer Fluguntauglichkeit nicht mitversichert sind.
Eine der Hauptursachen dafür, dass ein Pilot eine Fluguntauglichkeit erleidet, sind psychische Erkrankungen, wie Burn-Out oder Depressionen, aber auch Stresssyndrome können zum Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 führen.
Die Ursachen für Berufsunfähigkeit in anderen Berufen unterscheiden sich von den Ursachen für Fluguntauglichkeit bei Piloten. Hauptursache für Berufsunfähigkeiten sind bei allen Berufen psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems. Dies trifft auch auf Piloten zu. Stress, Burn-Out Syndrom und Depressionen stellen hier die häufigsten Gründe für eine Flugunfähigkeit dar. Bei nahezu allen Loss of Licence Versicherungen sind aber gerade psychische Erkrankungen nicht versichert. Ein Pilot der die Absicht hat eine Loss of Licence abzuschließen, muss sich darüber bewusst sein, dass ein falscher oder unzureichender Versicherungsschutz ihn nicht wirklich gut bei Fluguntauglichkeit absichert.
Worauf ein Pilot achten sollte
Wie eine Top LoL-Klausel in der Loss of Licence Versicherung ausgestaltet sein sollte
Damit die Fluguntauglichkeitsklausel in der Loss of Licence Versicherung optimal ist, muss diese den versicherten Piloten umfassen absichern, wenn er fluguntauglich wird. hierzu gehört in erster Linie, dass ausdrücklich der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 bei Flugdienstuntauglichkeit versichert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Berufsunfähigkeitsversicherer den Verkehrspiloten gegebenenfalls auf eine andere Tätigkeit verweisen.
Eine sehr gute Loss of Licence Versicherung sollte eine Klausel enthalten, die ungefähr so aussehen kann:
Ist eine Flugdienstuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen eingetreten und besteht sie für voraussichtlich sechs Monate oder hat sie für mindestens sechs Monate vorgelegen, ist der Versicherungsfall eingetreten. Bei Verkehrsflugzeugführern liegt Flugdienstuntauglichkeit bereits vor, wenn die für sie notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr erfüllt sind. Eine Schwangerschaft gilt hierbei nicht als gesundheitlicher Grund.
Die Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere berufliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Hierbei ist es unerheblich, ob andere Tätigkeiten ausgeübt werden und welche Einkünfte hieraus erzielt werden.
Wenn die Fluguntauglichkeitsklausel so formuliert ist, verzichtet der Versicherer nicht nur auf die abstrakte, sondern auch auf die konkrete Verweisung in der LoL-Versicherung.
Nur in den besten Loss of Licence Versicherung wird auf die abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet.
Vorsicht ist auch geboten, wenn die Fluguntauglichkeitsklausel eine Formulierung enthält, dass der Versicherungsschutz nur so lange besteht, wie der versicherte Pilot in einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist, bei dem er auch bei Abschluss des Vertrags beschäftigt war.
In diesem Fall behält sich die Berufsunfähigkeitsversicherung vor, zu prüfen, ob sie den Versicherten weiter gegen Fluguntauglichkeit versichern möchte. Der Pilot ist in diesem Fall dem guten Willen der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeliefert. Diese Situation kann bereits eintreten, wenn ein Arbeitsverhältnis von Vollzeit auf Teilzeit umgestellt wird.
Ebenfalls aufpassen sollte ein Pilot, was im Fall eines Wechsels des Arbeitgebers vereinbart ist. Viele LoL-Klauseln sehen vor, dass bei einem Wechsel des Arbeitgebers der Versicherer prüft, ob einer Weiterversicherung des versicherten Piloten zugestimmt wird. Dies ist natürlich ungünstig für einen versicherten Piloten.
In einer guten Loss of Licence Versicherung ist hingegen vereinbart, dass bei einem Arbeitgeberwechsel das Fluguntauglichkeitsrisiko weiter versichert bleibt, wenn der Pilot zu einer Fluggesellschaft wechselt, die ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt.
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