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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Hand­werker



Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker


Berufs­unfähig­keits­versicherung für Hand­werker

Hand­werker sind aufgrund der körper­lichen Arbeit, die sie leisten müssen, einem höheren Risiko ausgesetzt berufs­unfähig zu werden, als jemand der einen Büro­beruf ausübt. Durch dieses erhöhte Berufs­unfähig­keits­risiko ist die BU-Versicherung für Hand­werker oftmals recht teuer. Trotzdem ist die Berufs­unfähig­keits­versicherung gerade für Hand­werker eine extrem wichtige Absicherung. Die Erwerbs­minderungs­rente ist minimal und deckt die finan­zielle Lücke, die einem Hand­werker entsteht, wenn er berufs­unfähig wird nicht ab. Außerdem muss er die gesetz­liche BU-Rente erst einmal bekommen. Mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung kann sich der Hand­werker optimal gegen das Risiko berufs­unfähig zu werden absichern. Eine günstige BU-Versicherung können Hand­werker mit einem BU-Versicherung Vergleich finden.

Warum eine Berufs­unfähig­keits­versicherung für Hand­werker sinnvoll und wichtig ist

Die gesetz­liche Absicherung bei Berufs­unfähig­keit ist in Deutsch­land für nach dem 01. Januar 1961 geborene Personen faktisch nicht mehr vorhanden. Kann man seinem Beruf aus gesund­heit­lichen Gründen nicht mehr nach­gehen, ist man berufs­unfähig. Aller­dings deckt die gesetz­liche Renten­versicherung nur den Fall der Erwerbs­minderung ab. Ob man seinen zuletzt ausge­übten Beruf als Hand­werker nicht mehr ausüben kann, interessiert bei der Prüfung, ob man Anspruch auf die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente hat überhaupt nicht. Die gesetz­liche Renten­versicherung prüft ledig­lich, ob man noch in der Lage ist irgend­einer Tätig­keit, die es theore­tisch am Arbeits­markt gibt nachzu­gehen. Ein extremes Beispiel hierfür wäre, dass ein Dachdecker nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszu­üben, weil er aufgrund von Wirbel­säulen­problemen nicht mehr schwer heben darf und kann. Die gesetz­liche Renten­versicherung könnte nun bei der Prüfung, ob eine Erwerbs­minderung vorliegt behaupten, dass der Dachdecker ja noch als Bank­ange­stellter sitzend mehr als sechs Stunden tätig sein könnte. Ob dies aufgrund seiner Ausbildung und vorherigen Tätigkeit überhaupt möglich wäre, ist vollkommen uninte­ressant. Er hätte in diesem Fall keinen Anspruch auf die Erwerbs­minderungs­rente vom Staat.
Die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente ist zudem zwei­geteilt. Anspruch auf die halbe Erwerbs­minderungs­rente hat, wer täglich noch zwischen drei und sechs Stunden irgend­einer beliebigen Tätig­keit theoretisch nachgehen kann. Die volle Erwerbs­minderungs­rente erhält, wer nicht mehr in der Lage irgend­einer theore­tische möglichen Arbeit nur noch weniger als drei Stunden täglich nachzu­gehen. Selbst wenn der Hand­werker die sehr hohen Voraus­setzungen, die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente zu bekommen erfüllt, heißt das nicht, dass er gut abgesichert ist. Die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente ist minimal und allen­falls als ein Tropfen auf den heißen Stein zu bezeichnen. Die halbe Erwerbs­minderungs­rente beträgt ledig­lich ca. 15 % des letzten Brutto­einkommens und die volle Erwerbs­minderungs­rente beträgt nur ungefähr 30 % des letzten Brutto­einkommens. Hat man keine finan­ziellen Reserven, kann der Lebens­standard vor Eintritt der Berufs­unfähig­keit in der Regel nicht gehalten werden und viele Hand­werker, die berufs­unfähig wurden, sind auf Sozial­hilfe ange­wiesen. Einzig und allein eine Berufs­unfähig­keits­versicherung kann vor den finan­ziellen Folgen einer Berufs­unfähig­keit schützen. Hand­werker finden eine günstige BU-Versicherung mit dem Vergleichs­rechner. Gerade für Hand­werker ist die BU-Versicherung immens wichtig und sinnvoll, da Hand­werker wesentlich öfter berufs­unfähig werden als Menschen in anderen Berufen.

Die 10 gefähr­lichsten Berufe sind Handwerks­berufe

Von allen Personen in Berufen, die vor Erreichen der Alters­grenze in der gesetz­lichen Renten­versicherung erwerbs­unfähig oder erwerbs­gemindert werden und eine gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente beziehen, sind die 10 gefähr­lichsten Berufe Hand­werker.

Prozent­zahl der Hand­werker die wegen Erwerbs­minderung vor der Alters­rente aus dem Beruf ausscheiden

  • Gerüstbauer - 52 %
  • Dachdecker - 51 %
  • Bergleute - 50 %
  • Pflasterer - 42 %
  • Wurst-/Fleisch­waren­hersteller - 42 %
  • Estrichleger - 41 %
  • Fliesenleger - 40 %
  • Zimmerer - 38 %
  • Maurer - 38 %
  • Stuckateure/Verputzer - 38 %

BU-Versicherung für Handwerker

Richtige Höhe absichern
Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit einer versicherten Rente von 500 Euro können sich Hand­werker schenken. Dies stellt keine aus­reichende Absicherung dar. Der Wert der Arbeits­kraft wird meist unter­schätzt. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung für Hand­werker muss sich an dem Einkommen orien­tieren. Geht man von einem Arbeits­einkommen von 2500 Euro monatlich aus das ein 30-jähriger Hand­werker verdient und setzt eine 2 prozentige jährliche Einkommens­steigerung voraus, verdient der Hand­werker bis zum Eintritt der gesetz­lichen Alters­rente im Alter 67 mehr als 1,6 Millionen Euro.
Damit ist fast jeder Hand­werker Millionär. Jeden­falls, wenn man das Arbeits­einkommen bis zum Renten­alter zugrunde­legt.
Genau dieses Arbeits­einkommen muss der Hand­werker auch mit seiner BU-Versicherung abdecken. Nur eine ausreichende Höhe der Berufs­unfähig­keits­versicherung kann den Hand­werker wirklich vor einer großen Versorgungs­lücke im Falle einer Berufs­unfähig­keit schützen. Der Hand­werker sollte ungefähr 80 % seines Netto­einkommens mit der BU-Versicherung abdecken. Nur dann ist er ausreichend hoch versichert. Leider ist die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Hand­werker nicht günstig. Mit unserem Vergleichs­rechner BU-Versicherung können Hand­werker jedoch eine gute und günstige Berufs­unfähig­keits­versicherung finden.

Was die BU-Versicherung für Hand­werker kostet

Hand­werker werden in der BU-Versicherung oft in eine höhere Berufs­gruppe eingestuft. Hierdurch wird die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Hand­werker oftmals recht teuer. Dennoch ist der höhere Beitrag nachzu­vollziehen. Hand­werker werden erwiesener­maßen öfter berufs­unfähig als Personen in anderen Berufen. Die BU-Versicherung muss bei Hand­werkern öfter leisten als bei anderen Berufen. Natürlich müssen diese Leistungs­fälle auch für die Berufs­unfähig­keits­versicherung bezahl­bar sein. Hieraus recht­fertigt sich auch der höhere Beitrag. Es werden zwar sogenannte Alter­nativen zur BU-Versicherung für Hand­werker angeboten, echte Alter­nativen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung stellen diese Alter­nativen für Hand­werker jedoch nicht dar. Mit einem BU-Vergleich haben auch Hand­werker die Möglich­keit eine günstige Berufs­unfähig­keits­versicherung zu erhalten.

Günstigere Berufs­unfähig­keits­versicherung für Hand­werker mit Meister­titel
Hat ein Hand­werker den Meister­titel, wird der Hand­werker von einigen BU-Versicherungen in eine günstigere Berufs­gruppe eingestuft. Hierdurch zahlt der Meister im Handwerk einen geringeren Beitrag für die Berufs­unfähig­keits­versicherung als der Handwerks­geselle.

Günstigere Berufs­unfähig­keits­versicherung für selbst­ständige Hand­werker mit Meister­titel
Selbst­ständige Meister im Hand­werk, die einen Betrieb mit Mitar­beitern führen und einen höheren Anteil an Büro­tätigkeit und admini­strativen Tätig­keiten haben, zahlen eben­falls einen geringeren Beitrag für die BU-Versicherung. Bei Betrieben mit mehr als acht Mitar­beitern wird der Beitrag für die meisten Hand­werker als Betriebs­inhaber sehr günstig, da diese Hand­werker meist nur noch aufsichts­führend tätig sind.



Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung Handwerker


Tipps zur Berufs­unfähig­keits­versicherung für Handwerker

Sinn­volle Klauseln in der Hand­werker Berufs­unfähig­keits­versicherung

Verzicht auf abstrakte Verweisung:
Ein Verzicht auf abstrakte Verweisung sollte nicht nur in der Hand­werker BU-Versicherung ver­einbart sein, sondern generell in jeder Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Umorganisa­tions­klausel bei selbst­ständigen Hand­werkern:
Gerade selbst­ständige Hand­werker sollten darauf achten, dass eine gute Umorga­nisations­klausel in den Versicherungs­bedingungen fest­geschrieben ist. Im Leistungs­fall prüft die BU-Versicherung, ob der Betrieb durch eine ent­sprechende Umorgani­sation vom selbst­ständigen Hand­werker weiter­geführt werden kann und sie in diesem Fall leistungs­frei würde. Es gibt einige Berufs­unfähig­keits­versicherungen, die bei Vorliegen bestimmter

Voraus­setzungen auf die Umorgani­sation des Arbeits­platzes bei Selbst­ständigen verzichten.

Nach­versicherungs­garantie:

Hand­werker sollten bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung darauf achten, dass eine Nach­versicherungs­garantie vereinbart ist. Unter einer Nach­versicherungs­garantie versteht man, dass die Rente aus der Berufs­unfähig­keits­versicherung bei bestimmten Ereignissen ohne Gesund­heits­prüfung erhöht werden kann. Bei der Auswahl der Berufs­unfähig­keits­versicherung sollte darauf geachtet werden, dass bei der Nach­versicherungs­garantie auch keine neue Risiko­prüfung erfolgt. So ist gewähr­leistet, dass der Beitrag nicht wegen neu hinzu­gekommenen gefähr­lichen Hobbys erhöht werden kann.

Defini­tion der Berufs­unfähig­keit - Kräfte­verfall

In der Regel wird Berufs­unfähig­keit in den Versicherungs­bedingungen so definiert, dass Berufs­unfähig­keit vorliegt, wenn man seinen zuletzt ausge­übten Beruf wegen Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­entsprechen­dem Kräfte­verfall nicht mehr ausüben kann. Gerade für Hand­werker sollte es in der Defini­tion der Berufs­unfähig­keits­versicherung heißen, dass Berufs­unfähig­keit vorliegt, wenn man seinen zuletzt ausge­übten Beruf wegen Krank­heit, Körper­verletzung oder Kräfte­verfall nicht mehr ausüben kann. Es ist besser, wenn bei Hand­werkern auf den Zusatz mehr als alters­entsprechendem verzichtet wird.

Münchener Verein - Die Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung

Zielgruppe Handwerker - Der Tarif Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung

Der Münchener Verein entwickelte eine Berufs­unfähig­keits­versicherung, die unter dem Namen Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung verkauft wird. Zunächst klingt dieser Tarif wie gemacht für Hand­werker. Dennoch sollte man sich die Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung genauer betrachten.
Die Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung der Münchener Verein Versicherung wird in zwei Varianten angeboten. Es handelt sich um die Tarife "Top-Schutz" und "Aktiv-Schutz". Diese Tarif­varianten unter­scheiden erheb­lich im Versicherungs­umfang.
Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung Top-Schutz:
Der Top-Schutz der Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung ist eine ganz normale Berufs­unfähig­keits­versicherung. Eine Berufs­unfähig­keits­rente wird fällig, wenn der Hand­werker seinen zuletzt ausge­übten Beruf wegen Krank­heit, Körper­verletzung oder nicht alters­entsprech­endem Kräfte­verfall nicht mehr zu 50 % ausüben kann.
Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung Aktiv-Schutz:
Der Aktiv-Schutz der Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung ist ein abge­speckte BU-Versicherung. Aus dieser Berufs­unfähig­keits­versicherung wird die volle BU-Rente an den Hand­werker nur dann gezahlt, wenn eine Berufs­unfähig­keit aufgrund von Beein­trächti­gungen des Bewegungs­apparates oder aufgrund eines Unfalls einge­treten ist. Liegen andere Ursachen für die Berufs­unfähig­keit vor, wird ledig­lich die halbe BU-Rente gezahlt. Durch diesen verrin­gerten Versicherungs­schutz wird die Berufs­unfähig­keits­versicherung günstiger.

Fazit zur Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung des Münchener Verein:
Die Tarif­variante Voll-Schutz ist eine normale Berufs­unfähig­keits­versicherung, die alle Ursachen mit ein­schließt, wenn der Hand­werker berufs­unfähig wird.
Aus Gründen einer Beitrags­ersparnis den Aktiv-Schutz abzu­schließen, ist nicht unbedingt sinnvoll. Denn eine bedarfs­gerechte Höhe der Leistung ist bestimmt nicht gegeben, wenn nur die halbe versicherte Rente aus der Hand­werker BU-Versicherung gezahlt wird.
Auch sind für einige Handwerks­berufe die voll­wertigen Tarife anderer Berufs­unfähig­keits­versicherungen sogar günstiger als der Aktiv-Schutz der Deutsche Hand­werker Berufs­unfähig­keits­Versicherung. Vergleichen Sie die BU-Versicherung, damit Sie den richtigen Tarif für Ihren Bedarf finden.

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