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Einzelhandelskaufmann BU Versicherung
Berufs­unfähigkeits­versicherung Einzelhandelskauffrau



Einzelhandelskauffrau Berufsunfähigkeitsversicherung Einzelhandelskaufmann


BU Versicherung für Kaufleute im Einzelhandel

Als Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau benötigt man eine BU Versicherung
Der Beruf Kaufmann im Einzelhandel bzw. Kauffrau im Einzelhandel stellt eine sehr große Berufsgruppe in Deutschland dar. Im Bereich Einzelhandel gibt es zudem die meisten Auszubildenden in Deutschland. Auch die Kauffrau im Einzelhandel bzw. der Kaufmann im Einzelhandel benötigt eine Berufs­unfähig­keits­versicherung.
Mit unserem BU Versicherung Rechner kann ein Einzelhandelskaufmann oder eine Einzelhandelskauffrau eine gute und günstige BU Versicherung finden. Fällt die Arbeitskraft aufgrund gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls weg, steht der Einzelhandelskaufmann oder die Einzelhandelskauffrau mit einer erheblichen finanziellen Einbuße da. Eine BU Versicherung hilft dabei, diese finanzielle Lücke zu schließen.

Eine BU Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der versicherte Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel aufgrund gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den Beruf zu mehr als 50 % auszuüben. Mittlerweile wird ungefähr jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufslebens einmal berufsunfähig. Hiervon bleiben auch der Einzelhandelskaufmann und die Einzelhandelskauffrau nicht verschont.
Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielschichtig. Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out führen hierbei die Rangliste der Gründe berufsunfähig zu werden an. Ein Unfall ist ein eher untergeordneter Grund berufsunfähig zu werden.

Berufs­unfähig­keits­versicherung Einzelhandelskaufmann / Einzelhandelskauffrau

Die meisten BU Versicherungen stufen einen Einzelhandelskaufmann oder eine Einzelhandelskauffrau in einer mittleren Berufsgruppe ein. Dies bedeutet, dass eine Einzelhandelskauffrau oder ein Einzelhandelskaufmann durchschnittlich so oft berufsunfähig wird wie der Durchschnitt aller Erwerbstätigen in allen Berufen.
Allerdings gibt es bei dem Berufsbild des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Einzelhandelskauffrau sehr unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. Daher stufen nicht alle BU Versicherungen jeden Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel nicht generell in die gleiche Berufsgruppe ein.
Gerade deshalb ist ein Vergleich BU Versicherung sinnvoll, gerade für einen Einzelhandelskaufmann bzw. Einzelhandelskauffrau, da hier die unterschiedlichen Tätigkeitsbilder mit einbezogen werden.

BU Versicherung für Einzelhandelskaufmann und Einzelhandelskauffrau

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht für den Einzelhandelskaufmann bzw. die Einzelhandelskauffrau

Kann man als Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder wegen eines Unfalls seinem Beruf nicht mehr nachgehen, gilt man als berufsunfähig.

Wer berufsunfähig ist, hat allerdings noch lange keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente!

Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente hat nur noch, wer vor dem 1. Januar 1961 geboren ist. Jeder andere in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte hat nur noch einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist allerdings mehr als gering und die Voraussetzungen überhaupt einen Anspruch darauf zu haben sind sehr hoch. Nur wer in überhaupt keinem theoretisch denkbaren Beruf nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten könnte, hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer täglich nicht mehr länger als drei Stunden täglich irgendeiner theoretisch denkbaren Arbeit nachgehen könnte, hat Anspruch auf die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Bei der Prüfung auf einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, spielt es keine Rolle welchen Beruf der Versicherte vorher ausgeübt hat. Ein Einzelhandelskaufmann bzw. Einzelhandelskauffrau kann also von der gesetzlichen Rentenversicherung auf jede mögliche Tätigkeit verwiesen werden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente würde in diesem Fall nicht gezahlt werden.

Die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Erwerbsminderungsrente ist außerdem sehr gering. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt nur ungefähr 15 % des letzten Einkommens, die volle Erwerbsminderungsrente hat lediglich eine Höhe von ungefähr 30 % des letzten Einkommens.
Selbst wenn der Einzelhandelskaufmann oder die Einzelhandelskauffrau einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung hätte, wäre dieser so gering, dass ein großer Einkommensverlust hiermit einhergeht.
Ein Einzelhandelskaufmann oder eine Einzelhandelskauffrau braucht eine BU Versicherung.



Einzelhandelskaufmann Berufsunfähigkeitsversicherung Einzelhandelskauffrau


Berufs­unfähig­keits­versicherung für Einzelhandelskaufleute

Zusammenfassung:

Die Berufs­unfähig­keits­versicherung ist für eine Einzelhandelskauffrau oder einen Einzelhandelskaufmann sehr sinnvoll und wichtig!
Nur mit einer privaten BU Versicherung kann der Einzelhandelskaufmann / die Einzelhandelskauffrau sich gegen den enormen Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit absichern.
Die gesetzliche Absicherung ist keinesfalls ausreichend.

Nutzen Sie unseren BU Rechner und vergleichen die Angebote für die Berufs­unfähig­keits­versicherung für Einzelhandelskaufleute.

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Die BU Versicherung ist für den Einzelhandelskaufmann oder die Einzelhandelskauffrau sinnvoll!
Sie schützt Einzelhandelskaufleute vor den finanziellen Einbußen bei Berufsunfähigkeit!

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