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Multi-Risk Versicherung
Funktions­invali­ditäts­versicherung



Multi-Risk Versicherung


Multi-Risk Versicherung
Die Funktions­invali­ditäts­versicherung

Was eine Multi-Risk Versicherung ist
Die Multi-Risk Versicherung wird auch als Funktions­invali­ditäts­versicherung bezeichnet. Sie ist eine Kombi­nation aus unter­schied­lichen Bausteinen verschiedener Versicherungs­arten. Im einzelnen handelt es sich hierbei um Bestand­teile der Dread-Disease Versicherung, der Grund­fähig­keits­versicherung, der privaten Pflege­versicherung und der Unfall­versicherung. Einige Tarife enthalten auch noch einen Baustein der Krebs­versicherung. Auch die Multi-Risk Versicherung wird des Öfteren als Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung angeboten. Die Versicherungs­leistung besteht normaler­weise in der Zahlung einer monat­lichen Rente.

Multi-Risk Versicherung als Alter­native zur BU-Versicherung

Die Multi-Risk Versicherung weist wie alle anderen ange­botenen Alter­nativen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung erheb­liche Deckungs­lücken gegen­über der BU-Versicherung auf. Deshalb sollte man eine Multi-Risk Versicherung nur dann als even­tuelle Alter­native zur BU-Versicherung in Erwägung ziehen, wenn ein Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht möglich ist. Nur eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist die richtige Absicherung gegen den Verlust der Arbeits­kraft. Unser Vergleichs­rechner zur BU-Versicherung hilft das passende und günstige Angebot für die Berufs­unfähig­keits­versicherung zu finden. In der Funktions­invali­ditäts­versicherung oder Multi-Risk-Versicherung sind wesent­liche körper­liche Risiken versichert, nicht jedoch die Fähig­keit seinen Beruf weiterhin auzuüben. Deshalb sollte zur Prüfung dr Versicherbarkeit erst eine Voranfrage für die BU-Versicherung gestellt werden.

Multi-Risk Versicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Funktionsinvaliditätsversicherung

Multi-Risk Versicherung - die Bausteine

Die Grund­fähig­keits­versicherung:
Die Grund­lage der Multi-Risk Versicherung ist die Versicherung von Grund­fähig­keiten. Unter Grund­fähig­keiten versteht man wesent­liche Funktionen des Körpers. In dem Baustein Grund­fähig­keits­versicherung ist der Wegfall dieser Fähig­keiten versichert. Die versicherten Grund­fähig­keiten sind je nach Anbieter und Angebot verschieden. Hierzu können Sprechen, Hören, Sehen, Stehen, der Gebrauch der Hände und Gehen gehören. Bei einigen Ange­boten für die Grund­fähig­keits­versicherung in der Multi-Risk-Versicherung genügt zur Aus­lösung des Versicherungs­falls, wenn eine Grund­fähig­keit weg­fällt, bei anderen müssen mehrere Grund­fähig­keiten ausfallen, damit die Zahlung der Versicherungs­leistung erfolgt. Die versicherten Grund­fähig­keiten werden mit einer Punkt­zahl bewertet. Die Versicherungs­leistung kommt bei Erreichen einer vertrag­lich fest­gelegten Punktzahl zur Auszahlung. Je nach Angebot und Tarif, kann es sogar passieren, dass trotz Verlust von drei Grund­fähig­keiten noch kein Leistungs­anspruch ausgelöst wird. Die Ursache für den Verlust der Grund­fähig­keit ist für die Leistung der Versicherung irre­levant. Die Leistung wird fällig, wenn die versicherte Grund­fähig­keit für mindestens 12 Monate aus­fällt. Die Grund­fähig­keits­versicherung kann, wie alle Bau­steine der Multi-Risk Versicherung, auch als separate Versicherung abge­schlossen werden.

Die Dread-Disease Versicherung (schwere-Krank­heiten-Versicherung):
Ein weiterer Baustein der Multi-Risk Versicherung oder Funktions­invali­ditäts­versicherung ist die Absicherung schwerer Krank­heiten durch eine Dread-Disease Versicherungs­kompo­nente. Aus dieser Kompo­nente wird eine Zahlung der Versicherungs­leistung fällig, wenn eine schwere Krankheit diag­nosti­ziert wird. Meist sind die Krank­heiten Krebs, Schlag­anfall und Herz­infarkt versichert. Auch die Liste der versicherten Krank­heiten ist von Angebot zu Angebot unter­schied­lich. In den Ver­sicherungs­bedin­gungen ist genau definiert, um welche Krank­heiten es sich hierbei handelt und welches Stadium die Krank­heit erreicht haben muss, um die Leistung der Versicherung auszu­lösen ist eben­falls genau in den Ver­sicherungs­bedin­gungen beschrieben. Die Leistung aus dem Baustein Dread-Disease Versicherung wird je nach Anbieter als Einmal­zahlung einer versicherten Summe oder als monat­liche Rente gezahlt. Weitaus häufiger ist jedoch die Variante, dass die Ver­sicherungs­leistung als Einmal­zahlung vereinbart ist. Die Dread-Disease Versicherung wird von einigen Ver­sicherungs­gesell­schaften eben­falls als separate Ver­sicherungs­sparte ange­boten. Einige Krank­heiten sind ab Ver­sicherungs­beginn versichert, andere hingegen erst nach Ablauf einer Wartezeit. Ist eine Einmalzahlung als Versicherungsleistung aus der Komponente Schwere-Krankheiten-Versicherung vereinbart, kann diese Einmal­zahlung bei Aus­zahlung frei verwendet werden und ist nicht zweck­gebunden.

Die Pflege­versicherung:
Kompo­nenten der Pflege­versicherung sind eben­falls ein Baustein in der Multi-Risk Versicherung. Aber auch im Baustein Pflege­versicherung in der Multi-Risk Versicherung gibt es große Unter­schiede was die Aus­zahlung der Ver­sicherungs­leistung betrifft. Bei einigen Multi-Risk Versicherungen genügt es, wenn Pflegestufe I erreicht wird, um die versicherte Rente zu beziehen, Ange­bote anderer Versicherer bein­halten eine Zahlung hin­gegen erst, wenn Pflege­stufe II oder sogar Pflege­stufe III erreicht wird. Wiederum andere Tarife zahlen dann die ver­sicherte Pflege­rente, wenn drei All­tags­tätig­keiten nicht mehr selbst­ständig ausge­führt werden können. Zu diesen All­tags­tätig­keiten zählen zum Beispiel Auf­stehen, Körper­pflege, Anziehen und wenn die versicherte Person fremde Hilfe beim Essen benötigt. Einige Ange­bote ent­halten auch eine Leistung aus der Pflege­versicherung in der Multi-Risk Versicherung, wenn eine schwere Störung des Gedächt­nisses, der Kon­zentra­tion oder Auf­merk­samkeit, wie sie bei­spiels­weise durch eine Demenz, Schizo­phrenie oder Psychose ausge­löst werden kann vorliegt. Die Voraus­setzungen aufgrund dieser schweren Gedächtnis­störung eine Leistung zu beziehen, sind aller­dings sehr hoch ange­setzt. Noch einmal andere Angebote haben eigene Voraus­setzungen für den Erhalt einer Pflege­rente in den Ver­sicherungs­bedingungen fest­geschrieben. Auch hier kommt man nicht umhin, die Ange­bote genau zu ver­gleichen und so den richtigen Tarif zu finden. Hierbei sollte genau darauf geachtet werden, wie die Pflege­bedürftig­keit in den Ver­sicherungs­bedin­gungen der Multi-Risk Versicherung defi­niert ist.

Die Unfall­versicherung:
Einige Multi-Risk Versicherungen ent­halten auch Kompo­nenten der privaten Unfall­versicherung. In diesen ist meistens ledig­lich eine Unfall­rente versichert, die ab einem unfall­bedingten Invali­ditäts­grad von 50 % gezahlt wird. Aber auch bei diesem Baustein muss darauf geachtet wie der Begriff Unfall in den Ver­sicherungs­bedingungen der Multi-Risk Versicherung defi­niert ist. Auch die Glieder­taxe variiert von Angebot zu Angebot. In der Glieder­taxe werden die unter­schied­lichen Glied­maßen des Körpers ent­sprechend ihrer Ein­schränkung unter­teilt und prozentual bewertet. Hieraus wird der Invali­ditäts­grad abge­leitet. Der Verlust eines Fingers bedingt einen niedri­geren Invali­ditäts­grad als der Verlust eines Arms oder eines Beines. Aller­dings ist die Glieder­taxe von Versicherer zu Versicherer, von Angebot zu Angebot zu Angebot und von Tarif zu Tarif unter­schied­lich. Auch hier kann nur ein Blick in die Ver­sicherungs­bedin­gungen helfen ein passendes Angebot zu finden. Man muss also auch die Glieder­taxe in dem Baustein Unfall­versicherung bei der Multi-Risk Versicherung vergleichen.



Funktionsinvaliditätsversicherung - Multi-Risk Versicherung


Wichtige Tipps und Hinweise zur Multi-Risk Versicherung
Funktions­invali­ditäts­versicherung

Vorsicht bei der Wahl des Tarifs

Bei der Kalku­lation der Multi-Risk Versicherung werden zwei unter­schied­liche Methoden verwendet. Es gibt Multi-Risk Versicherungen deren Tarif nach Art der Sach­versicherung und Multi-Risk Versicherungen, deren Tarif nach Art der Lebens­versicherung kalku­liert ist. Multi-Risk Versicherungen, die nach Art der Sach­versicherung kalku­liert sind, haben erheb­liche Nach­teile gegen­über Ange­boten, die nach Art der Lebens­versicherung kalku­liert sind. Der größte Nach­teil der nach Art der Sach­versicherung kalku­lierten Multi-Risk Versicherungen ist, dass die Ver­sicherungs­bedin­gungen es dem Versicherer erlauben, den Vertrag nach Ablauf der ursprüng­lich verein­barten Lauf­zeit jähr­lich zu kündigen.

Einige nach Art der Sach­versicherung kalku­lierte Tarife der Multi-Risk Versicherung geben dem Versicherer sogar die Möglich­keit die Beiträge neu zu kalku­lieren und zu erhöhen, wenn die Kalku­lation sich als falsch erweist. Für einen Versicherten in einer Funktions­invali­ditäts­versicherung kann dies bedeuten, dass der Beitrag so stark ange­hoben wird, dass er sich die Multi-Risk Versicherung nicht mehr leisten kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass der Anbieter der Multi-Risk Versicherung diese kündigt und man ohne Versicherungs­schutz da steht.
Aufgrund dieser erheb­lichen Nach­teile der auf Grund­lage einer Sach­versicherung kalku­lierten Multi-Risk Versicherung sollte, wenn man eine Multi-Risk Versicherung abschließt, darauf geachtet werden, dass es sich um einen Tarif handelt, der nach Art der Lebens­versicherung kalku­liert ist.
Den Unter­schied der Kalku­lations­grund­lage bei der Multi-Risk Versicherung lässt sich leicht erkennen. Hat die Funktions­invali­ditäts­versicherung eine ursprüng­liche Lauf­zeit von einem, drei oder fünf Jahren und ver­längert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, dann handelt es sich um eine Multi-Risk Versicherung, die nach Art der Sach­versicherung kalku­liert wurde.
Bei Tarifen, die auf Grund­lage der Lebens­versicherung kalku­liert sind, ist die Lauf­zeit wesent­lich länger. Diese Tarife sehen in den Ver­sicherungs­bedin­gungen auch nicht vor, dass die Ver­sicherungs­gesell­schaft den Vertrag kündigen kann. Auch Beitrags­erhöhungen sind bei diesen Tarifen aus­geschlossen. Möchte man also eine Multi-Risk Versicherung abschließen, sollte diese nach Art der Lebens­versicherung kalku­liert sein.

Multi-Risk Versicherung als Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung
Auch die Multi-Risk Versicherung oder Funk­tions­invali­ditäts­versicherung wird eben­falls des Öfteren als Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung bezeichnet. Aber auch in der Multi-Risk Versicherung ist nicht die Fähig­keit den zuletzt ausge­übten Beruf zu weniger als 50 % ausüben zu können, sondern ledig­lich bestimmte genau defi­nierte Ver­sicherungs­fälle.
Bei der Kompo­nente Grund­fähig­keits­versicherung ist ledig­lich der Verlust bestimmter Grund­fähig­keiten versichert. Dies kann natür­lich auch mit einer Berufs­unfähig­keit einher­gehen, muss es aber nicht zwangs­läufig.

Auch die in der Multi-Risk Versicherung enthaltenen Bausteine der Dread-Disease Versicherung bedingen eine Leistung nur bei Eintritt einer in den Versicherungsbedingungen genau beschriebenen versicherten Krankheit. Auch hier sind nicht alle Gründe und Ursachen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgedeckt.

Die Komponente der Pflegeversicherung in der Multi-Risk Versicherung ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Man kann zwar davon ausgehen, dass wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, auch eine Berufsunfähigkeit gegeben ist, aber auch hier ist nur ein kleiner Teil der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit abgedeckt. Hinzu kommt, dass eine Pflegebedürftigkeit auch eher im höheren Alter auftritt. Natürlich kann man auch nicht ausschließen, dass eine Pflegebedürftigkeit schon in jungen Jahren auftritt, dies ist allerdings eher die Ausnahme.

Aus dem Teilbereich Unfallversicherung der Multi-Risk Versicherung kommt eine Leistung nur dann zur Auszahlung, wenn eine unfallbedingte Invalidität vorliegt. Eine Unfallrente wird meist nur bei einer mehr als 50-prozentigen Unfallinvalidität gezahlt.

Fazit:
Die Multi-Risk Versicherung ist ebenfalls keine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält zu viele Deckungslücken. Die häufigsten Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, nämlich psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates und des Skeletts sind nicht oder nur minimal versichert. Hinzu kommt, dass eine Multi-Risk Versicherung mit entsprechend hohen Rentenleistungen abgeschlossen werden muss, damit ein ausreichend hoher Schutz vorhanden ist.

Informationen zur
BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Ursachen von Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung

Ursachen für
Berufsunfähigkeit

Wert der Arbeitskraft
BU-Versicherung

Wert der
Arbeitskraft

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
für Selbstständige

Multi-Risk Versicherung

Eine echte Alter­native für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Multi-Risk Versicherung nicht.
Die Versicherungsbedingungen der Angebote sind recht unterschiedlich und die Voraussetzungen eine Leistung aus der Multi-Risk Versicherung zu erhalten sind recht hoch.

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