Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
"Berufsunfähigkeitsversicherung - Alternativen"
Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass man aus irgendwelchen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Zum einen sind die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für bestimmte körperlich anstrengende Berufe teilweise sehr hoch. Nicht jeder körperlich Tätige kann oder will sich aus Kostengründen eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten. Dennoch ist gerade für körperlich Tätige eine Absicherung der Arbeitskraft äußerst wichtig.
Aber auch andere Gründe können vorliegen, warum eine BU-Versicherung nicht abgeschlossen werden kann. Meist sind es gesundheitliche Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes führen.
Welche Gründe es auch immer sind, die einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern, um eine Alternative zur BU-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft kommt man nicht herum.
Man sollte trotzdem zunächst über eine BU-Voranfrage herauszufinden, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht doch abschließbar ist.
Alternative 1:
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Für Personen, denen der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU Versicherung.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung jedoch so ausgestaltet, dass sie nur dann eine Leistung erbringt, wenn man keiner Arbeit mehr nachgehen kann.
Grundsätzlich ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung recht ähnlich. Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die Versicherung im Versicherungsfall eine vereinbarte Rente bis zum Ende der Versicherungsdauer oder bis zum Ende der Erwerbsunfähigkeit. Der größte Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht darin, dass bei der BU Versicherung auf den zuletzt ausgeübten Beruf zur Prüfung des Leistungsanspruches abgestellt wird, während die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht auf den Beruf abstellt, sondern hier wird geprüft, ob irgendein Beruf noch ausgeübt werden kann. Kann kein Beruf mehr ausgeübt werden, ist der Leistungsfall in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eingetreten. Es gibt also in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer eine abstrakte Verweisung. Die Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt nur, wenn man zu 100 % keinen Beruf theoretisch mehr ausüben kann. Somit ist sie zwar eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aber bietet nur einen wesentlich schlechteren Schutz als die BU-Versicherung.
Genau genommen ist der Begriff Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch nicht richtig. Korrekterweise müsste sie in Anlehnung an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente auch Erwerbsminderungsversicherung heißen. Es muss bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine 100%ige Erwerbsminderung vorliegen. Um die Leistung aus der EU-Versicherung zu erhalten, darf noch eine Restleistungsfähigkeit vorliegen und der Versicherte darf noch in der Lage sein bis zu drei Stunden täglich zu arbeiten.
Nachteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Der wohl größte Nachteil der Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt wohl darin, dass der Versicherte auch auf einen anderen komplett anderen als den vorher ausgeübten Beruf verwiesen werden kann. Wer also beispielsweise als Dachdecker nicht mehr arbeitsfähig ist, aber noch eine Bürotätigkeit theoretisch ausüben könnte, erhält keine Leistung aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Nur wer dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen kann erhält die versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente.
Alternative 2
Dread-Disease-Versicherung:
Die Dread-Disease-Versicherung kennt man auch unter dem Namen Schwere-Krankheiten-Versicherung. Wie der Name schon sagt, ist bei dieser Versicherung nicht der Beruf versichert, sondern der Eintritt bestimmter, klar definierter Krankheiten.
Der Leistungsfall tritt hier also ein, wenn eine bestimmte in den Versicherungsbedingungen klar definierte Krankheit diagnostiziert wird. Hierzu zählen beispielsweise Krebs oder ein Herzinfarkt.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt also auch dann, wenn der Versicherte noch seinem Beruf nachgehen kann. Auslöser des Versicherungsfalls ist bei der Dread-Disease-Versicherung also lediglich die Diagnose der Krankheit.
Wer eine Dread-Disease-Versicherung abschließt, muss sich darüber bewusst sein, dass die Versicherung ausschließlich beim Eintritt der genau definierten Krankheiten zahlt. Außerdem ist der Grad der Schwere der Krankheit ebenfalls ein Punkt in der Leistungsprüfung.
Wichtig ist auch die Versicherungssumme hoch genug zu wählen, da sonst ebenfalls eine Versorgungslücke entstehen kann. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt keine Rente, sondern eine einmalige Zahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall.
Interessiert man sich für eine Dread-Disease-Versicherung, sollte man darauf achten, dass ein möglichst breites Spektrum an Krankheiten abgedeckt ist.
Nur wenige Anbieter in Deutschland haben die Dread-Disease-Versicherung im Angebot. Dennoch ist sie eine überdenkenswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Gute Dread-Disease-Versicherungen decken bis zu 69 schwere Krankheiten im Versicherungsschutz ab.
Positiv an der Dread-Disease-Versicherung ist, dass weder ein Restleistungsvermögen wie bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, noch die Fähigkeit, ob man in seinem Beruf noch arbeiten kann, wie bei der BU-Versicherung überprüft werden.
Alternative 3
Die Grundfähigkeitsversicherung:
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine recht junge Versicherungsart. Es gibt die Versicherung auf dem deutschen Markt erst seit ungefähr 20 Jahren.
Versichert ist in der Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Wie der Name bereits sagt, tritt der Versicherungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung dann ein, wenn bestimmte grundlegene Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Diese Grundfähigkeiten werden in einem Katalog aufgezählt. Der Katalog ist meistens in Kategorien aufgeteilt. Wie solch ein Katalog aufgebaut ist, wird später gezeigt.
Die Ursache für das Abhandenkommen der Grundfähigkeit spielt keine Rolle für die Leistung aus der Versicherung.
Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert die Grundfähigkeitsversicherung nicht die Arbeitskraft ab. Es ist jedoch davon auszugehen, dass jemand der die versicherten Grundfähigkeiten verliert, wohl kaum noch in der Lage sein wird seiner Arbeit noch zu 100 Prozent nachzukommen.
Die versicherten elementaren Fähigkeiten sind vertraglich genau bestimmt. Auch der Verlust welcher Fähigkeiten eine Leistung bedingt ist genau definiert.
Ist der Grundfähigkeitenkatalog in Gruppen aufgeteilt, wird eine Leistung meist fällig, wenn eine Fähigkeit aus dem Teil eins des Katalogs wegfällt. Weiterhin wird eine Leistung dann fällig, wenn zwei oder drei Grundfähigkeiten aus Teil zwei des Katalogs wegfallen.
Meist sind in der Grundfähigkeitsversicherung bis zu 15 Grundfähigkeiten versichert. Bei einigen Angeboten sind sogar geistige Fähigkeiten wie Konzentration oder Gedächtnis in den Leistungskatalog aufgenommen. Auch die Pflegebedürftigkeit ist bei einigen Angeboten der Grundfähigkeitsversicherung enthalten. Dies unterscheidet sich jedoch von Versicherer zu Versicherer. Ganz wenige Angebote enthalten auch schwere Depressionen im Leistungskatalog. Deshalb sollte man auch die Grundfähigkeitsversicherung Angebote vergleichen.
Beispiel für einen Katalog der Grundfähigkeitsversicherung
Katalog Teil eins:
Katalog Teil zwei:
Katalog Teil drei:
Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
Vergleich anfordernVergleichsrechner
Vergleichsrechner BU-VersicherungEinige Angebote für die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterteilen die versicherten Grundfähigkeiten nicht mehr nach Katalogen. Bei einigen Angeboten genügt es bereits, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten verlustig geht, um eine Leistung aus der Versicherung zu erhalten. Solche Angebote sind denjenigen gegenüber zu bevorzugen, bei denen eine lediglich eine Kombination des Verlusts mehrerer Fähigkeiten eine Leistung auslösen.
Auch wichtig zu wissen ist, dass eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erst fällig wird, wenn die Fähigkeit für mindestens 12 Monate weggefallen ist oder der Wegfall wahrscheinlich mindestens 12 Monate andauert. Es wird weiterhin nur geleistet, wenn eine der im Katalog aufgeführten Grundfähigkeiten wegfällt. Liegt ein Wegfall einer Grundfähigkeit vor, die nicht im Katalog aufgeführt ist, ergibt sich hieraus auch kein Leistungsanspruch.
Grundfähigkeitsversicherung - für wen ist sie geeignet?
Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann, für den ist die Alternative Grundfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll. Auch chronisch Kranke können noch eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Ihnen ist der Weg in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel verwehrt.
Handwerker, die in Ihrem Beruf auf die Grundfähigkeiten angewiesen sind und denen eine BU Versicherung zu teuer ist, können sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung ebenfalls günstig absichern.
Es sollte immer auf eine möglichst positive Regelung der Definition der Grundfähigkeiten geachtet werden. Ist zum Beispiel der Gebrauch der Hände als Merkmal im Katalog aufgeführt, sollte darauf geachtet werden, dass schon die unvollständige Drehung des Handgelenks als Versicherungsfall eingestuft wird.
Ebenfalls wichtig:
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist keinesfalls ein vollständiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Alternative zu der BU-Versicherung ist sie jedoch dann geeignet, wenn man aus irgendwelchen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist jedoch wesentlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Alternative 4
Die Multirisk-Versicherung (Funktionsinvaliditätsversicherung)
Die Multirisk-Versicherung ist ebenfalls eine recht neue Versicherungsart, die noch nicht von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Auch die sogenannte Multirisk-Versicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei der Multirisk-Versicherung (übersetzt: Mehr- oder Vielrisiken Versicherung) um eine Absicherung bei der mehrere Risiken in einer Versicherung abgedeckt sind. Welche dies sind, wird später erläutert.
Wichtig zu wissen:
Bei der Multirisk-Versicherung wenden die Anbieter zwei unterschiedliche Kalkulationsmethoden an. Einige Tarife werden nach Art der Sachversicherung, also wie eine Unfallversicherung kalkuliert, andere nach Art der Lebensversicherung.
Der Unterschied: Am einfachsten zu erkennen nach welcher Kalkulationsmethode der angebotene Tarif berechnet wurde, ist die Laufzeit des Vertrages. Hat ein Vertrag eine Laufzeit von nur einem, drei oder fünf Jahren, handelt es sich um eine Beitragskalkulation nach Art der Sachversicherung.
Vorsicht bei Angeboten der Multirisk-Versicherung, nach Art der Sachversicherung kalkuliert wurden.
Bei Multirisk-Versicherungen, die nach Art der Sachversicherung kalkuliert wurden, ist Vorsicht geboten. Denn bei diesen kann der Versicherer den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn die vereinbarte Laufzeit vorüber ist. Die kann dazu führen, dass der Versicherte plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht und die vermeintliche Absicherung sich in Nichts auflöst. Außerdem kann der Versicherer bei einem Tarif, der nach Sachversicherungsart berechnet ist, den Beitrag erhöhen. Bei einer Multirisk-Versicherung die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist, hat die Versicherungsgesellschaft diese Möglichkeit der Kündigung nicht.
Dass die Kündigung einer Multirisk-Versicherung die nach Art der Sachversicherung kalkuliert wurde durch die Versicherungsgesellschaft durchaus vorkommen kann, zeigt ein Praxisfall. Im Jahr 2018 kündigte die AXA Versicherung 17500 Versicherungsverträge einer "Unfall-Kombirente", die in den Jahren zwischen 2006 und 2010 abgeschlossen wurden. Die AXA verkaufte diese Multirisk-Police damals als preiswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn man eine Multirisk-Versicherung abschließt, sollte diese also unbedingt nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sein.
Tarife nach Art der Sachversicherung sind unter anderem „Opti-5plus“ der Barmenia und „Multi Protect“ der Bayerischen. Tarife nach Art der Lebensversicherung sind unter anderem die Allianz Körperschutzpolice oder das Produkt „Existenz“ des Volkswohl Bunds.
Was in der Multirisk-Versicherung versichert ist
Die Multirisk oder Funktionsinvaliditätsversicherung ist genau genommen eine Kombination verschiedener Versicherungsarten. Meist werden in der Multirisk-Versicherung drei Versicherungsarten kombiniert. Dies sind im Einzelnen:
• die Grundfähigkeitsversicherung • die Dread-Disease oder schwere Krankheitenversicherung • die Pflegeversicherung
Einige Tarife beinhalten zusätzlich noch Elemente der Versicherungssparten
• Unfallversicherung • Krebsversicherung
Die Leistung der Multiriskversicherung besteht normalerweise in der Zahlung einer Rente.
Die kombinierten Versicherungsarten
Die Grundfähigkeitsversicherung
In allen Multirisk-Versicherungen sind Elemente der Grundfähigkeitsversicherung enthalten. Zu diesen Grundfähigkeiten gehören beispielsweise Sprechen, Sehen, Hören, Gebrauch der Hände, Stehen und Gehen und andere. Es gibt Unterschiede von Angebot zu Angebot, wie viele Grundfähigkeiten für den Eintritt des Leistungsfalls wegfallen müssen. Gute Multirisk-Versicherungen zahlen die vereinbarte Rente allerdings bereits beim Wegfall nur einer Grundfähigkeit.
Auch die Definition des Begriffs eines leistungsauslösenden Verlusts einer Grundfähigkeit sollte geprüft werden.
Beispielhaft soll hierzu der Begriff "Gebrauch der Hände dargestellt werden". Unter dem Verlust des Gebrauchs der Hände wird bei der Volkswohl Bund Versicherung verstanden, dass der Versicherte mit der rechten oder linken Hand nicht mehr in der Lage ist, einen Wasserhahn auf- oder zuzudrehen. Bei der Bayerischen Versicherung hingegen ist der Verlust des Gebrauchs der Hände erst dann gegeben, wenn der Versicherte kleine Teile (zum Beispiel eine Perle) nicht mehr vom Boden aufheben kann. Hieran erkennt man schon, wie unterschiedlich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Angebote ausgestaltet sein können.
Allen Angeboten liegt jedoch als Leistungsauslöser zugrunde, dass de Versicherungsleistung erst fällig wird, wenn nach ärztlicher Einschätzung der Verlust der Fähigkeit für mindestens 12 Monate fortbesteht.
Die Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten Versicherung)
Ein weiterer Baustein in der Kombinationsversicherung Multirisk-Versicherung ist die Komponente Dread-Disease-Versicherung, was übersetzt Schwere-Krankheiten-Versicherung bedeutet. Wird bei einem Versicherten eine der versicherten schweren Krankheiten diagnostiziert, tritt der Versicherungsfall aus diesem Baustein der Multirisk-Versicherung ein. Ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Tarifen sollte auch hier vorgenommen werden, denn die versicherten Krankheiten unterscheiden sich auch hier von Angebot zu Angebot. In der Regel wird eine Einmalzahlung aus diesem Baustein der Multirisk-Versicherung als Leistung im Versicherungsfall vereinbart. Achten Sie darauf, dass diese Einmalzahlung der Höhe nach ausreichend ist. Es gibt Angebote, bei denen die Leistung auf eine Jahresrente aus den übrigen Bausteinen begrenzt ist. Diese Leistung ist normalerweise nicht ausreichend, denn längerfristige Ausfälle des Einkommens können hiermit nicht ausgeglichen werden.
Die Pflegeversicherung
In der Multirisk-Versicherung ist die Komponente Pflegeversicherung ebenfalls mit versichert. Zu beachten ist hierbei, wie Pflegebedürftigkeit in den verschiedenen Angeboten für die Multirisk-Versicherung definiert ist. Einige Versicherer leisten ab Pflegestufe I nach der gesetzlichen Sozialversicherung, andere haben andere leistungsauslösende Faktoren wie beispielsweise Pflegestufe II oder Pflegestufe III als leistungsauslösende Faktoren. Wiederum andere definieren Pflegebedürftigkeit so, dass der Versicherte bei mindestens drei Tätigkeiten des täglichen Lebens auf die Hilfe eines Dritten angewiesen ist. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem Aufstehen, Kämmen, Essen, Körperpflege oder Anziehen. Wenige Versicherungsgesellschaften leisten aus diesem Baustein der Multirisk-Versicherung auch dann, wenn eine Demenz vorliegt, die das tägliche Leben unmöglich macht.
Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung in der Multirisk-Versicherung. In einigen Tarifen der Multirisk-Versicherung ist auch ein Baustein Unfallversicherung enthalten. In dieser ist eine monatliche Rentenzahlung bei Invalidität durch Unfall versichert. Manche Angebote zahlen auch ein Invaliditätskapital in Höhe einiger Unfallmonatsrenten.
Die Leistung wird ausgelöst durch eine mindestens 50-prozentige Invalidität, die durch einen Unfall entstanden sein muss. Eine 50-prozentige Invalidität ist allerdings nur sehr schwer zu errreichen.
Die Krebsversicherung
Teilweise ist in der Multirisk-Versicherung auch eine Krebsversicherung enthalten. Dies ist jedoch eher vernachlässigbar, da verschiedene Krebserkrankungen bereits in dem Baustein Dread-Disease-Versicherung enthalten sind.
Fazit:
Auch die Multirisk-Versicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, da sie lediglich eine teilweise Deckung gegenüber der BU-Versicherung bietet. Dennoch kann sie eine BU-Versicherung Alternative sein, wenn man keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen kann oder diese zu teuer ist. Insbesondere körperlich tätige Personen sollten zumindest über diese Alternative nachdenken, da bei ihnen die körperliche Unversehrtheit mehr als bei anderen Berufen zur Berufsausübung erforderlich ist.
Alternative 5
Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung Alternative.
Eine Unfallversicherung leistet nur bei einer Invalidität die durch einen Unfall hervorgerufen wird. Zusätzlich zum Unfallinvaliditätskapital können eine Unfallrente, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld und ein Todesfallkapital versichert werden. Die Unfallrente kommt meist erst ab einer unfallbedingten Invalidität von mehr als 50 % zur Auszahlung.
Die Unfallversicherung als Alternative für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine wirkliche Alternative. Da nur bei einer unfallbedingten Invalidität geleistet wird, ist die Deckung schlichtweg zu eingeschränkt, um eine echte Alternative darzustellen.
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