Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Auch mit Vorerkrankung kann noch eine BU-Versicherung abgeschlossen werden
Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen im Antrag Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Zeiträume, die hierbei abgefragt werden, sind je nach Versicherer und abgefragter Krankheit unterschiedlich. So werden einige Krankheiten für einen Zeitraum von drei Jahren, andere für einen Zeitraum von fünf Jahren vor Antragstellung für die BU-Versicherung abgefragt. Psychische Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und ähnliches werden meist für einen zehnjährigen Zeitraum abgefragt. Die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst drohen im Versicherungsfall eine Ablehnung oder eine Verminderung der Leistung.
Selbstverständlich kann es hierbei vorkommen, dass Krankheiten abgefragt werden, die man hier angeben muss. Diese Krankheiten bezeichnet man in der Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorerkrankung.
Vorerkrankung ist kein Grund keine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen
Natürlich prüfen die Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Vorliegen einer Vorerkrankung, inwieweit die Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko berufsunfähig zu werden darstellt. Trotzdem ist eine Vorerkrankung kein Grund, einen Antrag auf BU-Versicherung nicht zu stellen. Rund 76 Prozent aller Anträge auf BU-Versicherung werden ohne Erschwerung trotz Vorerkrankung zu normalen Bedingungen angenommen.
Bei bestehenden Vorerkrankungen werden ungefähr 13 Prozent der Anträge auf BU-Versicherung mit einem Ausschluss der Vorerkrankung angenommen, weitere 3 Prozent erhalten einen Risikozuschlag und ungefähr 1,5 Prozent der Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen werden mit einem Leistungsausschluss und einem Risikozuschlag angenommen. Nur ungefähr 5 Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung werden abgelehnt.
Bei den restlichen Prozentzahlen erfolgte keine Antwort des Kunden auf Rückfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Antrag wurde als nicht zustande gekommen abgelegt.
Die Annahmequote bei BU-Versicherungsanträgen mit Vorerkrankungen liegt also bei rund 95 Prozent.
Allein aus diesem Grund sollte man sich bei Vorliegen einer Vorerkrankung nicht davor scheuen, trotzdem eine BU-Versicherung zu beantragen. Der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu wichtig, als dass man hierauf verzichtet, ohne dass man überhaupt versucht hat, eine BU-Versicherung zu beantragen, weil man glaubt, er Antrag würde wegen einer Vorerkrankung nicht angenommen. Einen Antrag auf eine BU-Versicherung oder eine Risikovoranfrage zu stellen, ist in jedem Fall sinnvoll.
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt wird und eine normale Annahme des Antrags nicht möglich ist, gibt es mehrere Szenarien die passieren können. Diese werden hier vorgestellt.
Leistungsausschluss:
Leistungsausschluss bedeutet, dass die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Tritt eine Berufsunfähigkeit aufgrund der Vorerkrankung auf, besteht kein Versicherungsschutz in der BU-Versicherung.
Viele Antragsteller einer BU-Versicherung reagieren zunächst einmal verärgert, wenn ein Angebot der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Risikoausschluss für die Vorerkrankung kommt.
Was allerdings meist nicht bedacht wird ist, dass alle anderen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit mitversichert sind. Somit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Leistungsausschluss immer noch empfehlenswerter als mögliche Alternativen für die BU-Versicherung.
Risikozuschlag:
Unter einem Risikozuschlag versteht man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko hat berufsunfähig zu werden. Dieses erhöhte Risiko kann versicherungstechnisch kalkuliert werden. Wegen der erhöhten Wahrscheinlichkeit aufgrund der Vorerkrankung berufsunfähig zu werden, erhöht sich der Beitrag für die BU-Versicherung gegenüber dem für gesunde Personen ohne Vorerkrankung kalkulierten Beitrag. Der Vorteil, wenn ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit einem Risikozuschlag angenommen werden kann ist, dass auch die Vorerkrankung voll mitversichert ist. Ein Angebot der BU-Versicherung einen Risikozuschlag zu vereinbaren, sollte man jedenfalls in Erwägung ziehen, denn alle Ursachen berufsunfähig zu werden, sind dann mitversichert. Dies ist, sofern eine Vorerkrankung besteht, die einen Risikozuschlag erfordert, die wohl beste Alternative. Denn es besteht voller Versicherung in der BU-Versicherung.
Risikozuschlag und Leistungsausschluss:
Dies kann vorkommen, wenn mehrere risikoerhöhende Vorerkrankungen vorliegen. So kann für eine Vorerkrankung ein Risikozuschlag vereinbart werden, diese Vorerkrankung ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung dann jedoch mitversichert. Eine weitere Vorerkrankung kann jedoch nicht in die BU-Versicherung eingeschlossen werden. Für diese Vorerkrankung wird dann ein Risikoausschluss vereinbart.
Ablehnung:
Das wohl schlechteste Ergebnis der Prüfung eines Antrags auf BU-Versicherung ist eine Ablehnung des Antrags. Dies kann passieren, wenn die Vorerkrankung so gravierend ist, dass eine Berufsunfähigkeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Vorerkrankung im Laufe des Berufslebens eintritt.
Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorerkrankung bewertet, hängt immer von einer Einzelfallprüfung ab. So ist beispielsweise ein leichter, saisonal auftretender Heuschnupfen genau so eine Allergie, wie eine starke Allergie, die unter Umständen tödlich enden kann. Deshalb ist es immens wichtig, genaueste Angaben zu der Vorerkrankung zu machen, damit die Risikoprüfung individuell und richtig erfolgen kann. Es gibt jedoch auch Vorerkrankungen die generell eher zu einer Ablehnung führen als andere.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung
Vor Antragstellung prüfen lassen
Risikovoranfrage
Liegt eine Vorerkrankung vor, besteht auch die Möglichkeit die Versicherbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer anonymen Risikovoranfrage prüfen zu lassen. Hierzu werden die benötigten Angaben abgefragt und an verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Prüfung der Versicherbarkeit weitergeleitet. Diese geben dann ein Votum bezüglich der Versicherbarkeit ab. Die Risikovoranfrage erfolgt anonym und verpflichtet zu nichts. Gerne sind wir Ihnen behilflich eine Risikovoranfrage zu stellen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt Vorerkrankungen die tendenziell eher zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Nachfolgend sind diese aufgeführt. Die Liste der aufgeführten Vorerkrankungen erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann hieraus abgeleitet werden, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Einzelfallprüfung bei Prüfung der Risikovoranfrage oder des Antrags entscheidet.
Jeder Antrag auf BU-Versicherung und jede Risikovoranfrage werden immer individuell geprüft.
Liste der Vorerkrankungen die tendenziell mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss angenommen werden
Liste der Vorerkrankungen bei denen der Antrag auf BU-Versicherung tendenziell mit einer Ablehnung beschieden wird
Gesundheitsprüfung in der BU-Versicherung
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, muss man einen Antrag auf BU-Versicherung stellen. In diesem Antrag werden Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Diese Fragen werden dann von der BU-Versicherung ausgewertet. Diese Auswertung nennt man Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfragen im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung müssen wahrheitsgemäß und sorgfältig beantwortet werden. Große Unterschiede gibt es hierbei von BU-Versicherung zu BU-Versicherung nicht. Es werden meist Vorerkrankungen der letzten drei, fünf und zehn Jahre abgefragt, sowie regelmäßiger Medikamentenkonsum und eventueller Drogenkonsum. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden auch zwischen Rauchertarifen und Nichtrauchertarifen. Bei diesen wird auch zusätzlich noch das Rauchverhalten abgefragt.
Ergibt sich aus der Beantwortung der Gesundheitsfragen kein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit, wird der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Bedingungen angenommen.