Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die vereinbarte Rente zahlen, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Hier ist jedoch die Möglichkeit der abstrakten Verweisung zu beachten.
Ist eine abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart, hat die BU-Versicherung die Möglichkeit die versicherte Person auf eine andere Tätigkeit verweisen, die er theoretisch trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch ausüben könnte, wenn diese seiner Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entsprechen würde. Diese Tätigkeit muss der Versicherte nicht wirklich ausüben, sie muss lediglich theoretisch möglich sein. Im Falle einer solchen abstrakten Verweisung kann die Versicherung die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf die abstrakte Verweisung verzichtet, ist eine sinnvolle BU-Versicherung.
Die Formulierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) macht es den Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich, die Definition der Berufsunfähigkeit unterschiedlich auszugestalten. Die Gefahr für einen Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt in dem einfach klingenden Text "oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht". Mit dieser Formulierung hat die BU-Versicherung die Möglichkeit der abstrakten Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Zeigt die BU-Versicherung einen anderen theoretisch möglichen Beruf auf, den der Versicherte ausüben könnte, ist sie in diesem Fall nicht zur Zahlung der Rente verpflichtet.
Berufsunfähigkeitsversicherung - wichtig: Der Verzicht auf abstrakte Verweisung
Die soziale Wertschätzung und das Einkommen werden zwar bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt berücksichtigt, dennoch wird, wenn eine abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart ist keine Rücksicht auf die wirkliche Arbeitsmarktsituation genommen. Eine Zahlung der BU-Rente kann vom Berufsunfähigkeitsversicherer auch dann verweigert werden, wenn ein entsprechend möglicher Arbeitsplatz gar nicht vorhanden ist. Ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung vereinbart, liegt das Risiko einer Verweisung ausschließlich bei der versicherten Person. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss also lediglich einen akzeptablen Beruf vorschlagen, den der Versicherte noch ausüben könnte und ist damit leistungsfrei.
Wie sieht in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Klausel mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung aus
Eine Formulierung wie die folgende stellt eine gute Definition der Berufsunfähigkeit dar:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder nicht altersentsprechendem Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
Wenn die Formulierung "oder auf eine andere Tätigkeit" in der Definition der Berufsunfähigkeit fehlt, liegt bereits ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung vor. Der Satz "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung" unterstreicht diese lediglich nur noch.
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Darauf achten, wie lange die abstrakte Verweisung gilt
Es gibt Fälle in denen der Versicherte in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Beruf ausscheiden, ohne dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies kann ein Sabbatical, Elternzeit oder ein dauerhaftes Ausscheiden aus dem zuletzt ausgeübten Beruf sein. Wird der Versicherte in der BU-Versicherung krank oder erleidet einen Unfall, sodass es ihm nicht möglich ist in den vorher ausgeübten Beruf zurückzukehren. Prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall nur die momentane Situation und nicht den zuletzt vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübten Beruf, kann es sein, dass die Leistung verweigert wird. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, wie lange nach dem Ausscheiden aus dem Beruf geprüft wird, die abstrakte Verweisung auch noch rückwirkend gilt.
Prüfung des Berufs bei Berufswechsel
Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die die Formulierung "zuletzt ausgeübter Beruf" einschränken. Diese BU-Versicherungen prüfen innerhalb einer bestimmten Zeit nach einem Berufswechsel auch den zuvor ausgeübten Beruf. Diese Konstellation sieht dann so aus, dass die BU-Versicherung auch den vor dem Berufswechsel ausgeübten Beruf zur Prüfung der Leistungspflicht heranziehen kann, sofern der Berufswechsel nicht länger als 12 bzw. 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgte. Dies kann sich für einen Versicherten nachteilig auswirken, da der vorherige Beruf unter Umständen ein anderes Berufsbild aufwies als der aktuell ausgeführte.
Eine BU-Versicherung formuliert die Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben wie folgt:
Nach Ablauf von fünf Jahren gilt eine Berufstätigkeit als zumutbar, die anhand der dann noch verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte. Die Lebensstellung wird durch die dann ausgeübte oder mögliche Berufstätigkeit geprägt.
Faktisch wird damit die abstrakte Verweisung fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Berufsleben wieder ausgehebelt.