Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Kann eine BU-Versicherung für Schüler sinnvoll sein?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so jung wie möglich abgeschlossen werden. Mehrere Gründe sprechen dafür. Zum einen ist der Beitrag umso günstiger, je jünger die versicherte Person in der BU-Versicherung ist, zum anderen erfreuen sich junge Menschen meist einer guten Gesundheit. Aufgrund des guten Gesundheitszustandes ist die Gefahr für junge Menschen relativ gering, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag oder einem Risikoausschluss angenommen werden kann. Je nach Vorerkrankung kann der Antrag auf BU-Versicherung auch abgelehnt werden.
Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Schülern bereits ab dem zehnten Lebensjahr eine BU-Versicherung anbieten. Grundsätzlich ist es aus den oben genannten Gründen zu empfehlen, bereits für als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Eine BU-Versicherung für Schüler darf nicht mit einer Schulunfähigkeitsversicherung verwechselt werden.
Allerdings ist gerade bei einem Schüler, der gegen Berufsunfähigkeit versichert werden soll, große Vorsicht geboten. Nicht alle Angebote für eine Schüler-BU Versicherung sind wirklich nützlich und gut. Bei einigen Angeboten handelt es sich lediglich um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, andere Angebote sind lediglich Schulunfähigkeitsversicherungen. Weder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, noch die Schulunfähigkeitsversicherung stellen eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese Modelle sind als Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung eher ungeeignet.
Wichtig ist es darauf zu achten, dass es sich bei dem Angebot für eine Schüler-BU Versicherung nicht um eine Schulunfähigkeitsversicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt, sondern um eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung. Die große Gefahr, wenn keine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler mit einer klaren Definition, dass Schüler als Berufs versichert, liegt darin, dass Schüler im eigentlichen Sinne ja keinen Beruf ausüben.
Bei einer Schulunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist meist eine Option auf Umwandlung in eine echte BU-Versicherung nach Abschluss der schulischen Ausbildung und Aufnahme eines Berufs oder einer Ausbildung vereinbart. Mit einer Schulunfähigkeitsversicherung ist ein Schüler jedoch nur unzureichend versichert, denn der Versicherungsschutz weist wichtige Lücken auf. Das Gleiche gilt für den Fall, dass lediglich eine Erwerbsunfähigkeit versichert ist. Dies liegt an der oft nicht gerade kundenfreundlichen Umstellungsoption in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Beendigung der Schulzeit.
Eine Schulunfähigkeitsversicherung, die oft als Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler verkauft wird, kann im Normalfall zwar nach Beendigung der Schulzeit in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Hier wird jedoch in den Versicherungsbedingungen oft festgelegt, dass eine solche Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Abschluss der Schulzeit zu den zum Umwandlungszeitpunkt geltenden Beiträgen und Annahmerichtlinien erfolgt. Das bedeutet, wenn ein Schüler nach Beendigung der Schulzeit einen Beruf erlernt oder ausübt, den der BU-Versicherer zum Umwandlungstermin nicht versichert, eine Umstellung nicht erfolgen kann, da dieser Beruf den dann geltenden Annahmerichtlinien nicht mehr entspräche. Gleiches gilt für den dann zu zahlenden Beitrag. Der Beitrag für die Schulunfähigkeitsversicherung mag zwar sehr günstig sein, aber was passiert, wenn die Schulzeit beendet ist und der Vertrag auf eine BU-Versicherung umgestellt werden soll? Begibt sich der Schüler in eine Ausbildung als Dachdecker, müsste bei Vereinbarung der vorgenannten Voraussetzungen für die Umwandlung in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung der Beitrag für einen Dachdecker gezahlt werden. Und dies ist eine der teuersten BU-Versicherungen am Markt.
Ist jedoch eine echte BU-Versicherung bereits als Schüler abgeschlossen worden, ist es egal, welcher Beruf nach der Beendigung der Schule ausgeübt wird. Der Beitrag bleibt gleich, da hier immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist.
Klar formuliert: Die Schüler BU-Versicherung
Ein Beispiel für eine klar formulierte Definition einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist die der BU-Versicherung der LV 1871. Hier ist die Berufsunfähigkeit bei Schülern so definiert:
Schüler im Sinne dieser Bedingungen ist, wer bei Eintritt des Versicherungsfalls
-in Schulausbildung ist und
- noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hat
Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs Monate außerstande war, am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzunehmen.
Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten.
Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab. Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler
- den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Verkehrsmittel nutzen kann
- dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit)
- zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
- am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport, Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt
- die Hausaufgaben bewältigen kann
Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt ab von der Schulform und der konkret vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dabei berücksichtigen wir auch, wie das Schulgebäude ausgestattet ist.
Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Schulform (Verzicht auf konkrete und abstrakte Verweisung).
Quelle: L-B11109/09.18 AVB-SBUGolden LV
Die obige Definition ist klar und eindeutig. Der Versicherungsschutz gilt auch weiterhin nach Beendigung der Schulzeit. Eine Nachmeldung einer begonnenen Ausbildung oder die Aufnahme eines Berufs muss nicht erfolgen. Ein neuer Beruf ist versichert, unabhängig davon, um welchen Beruf es sich handelt.
Schüler BU-Versicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Es gibt BU-Versicherungen, die die Tätigkeit eines Schülers als echten Beruf ansehen und diese auch so in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Es sollte bei einem Schüler in der BU-Versicherung unbedingt darauf geachtet werden, dass dies so vereinbart ist. Nur in diesem Fall braucht keine Umstellung des Vertrags nach Beendigung der Schulzeit zu erfolgen. Ebenso braucht keine Nachmeldung bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Ausbildung oder eines Studiums zu erfolgen. Handelt es sich in der Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung um eine echte Berufsdefinition der Tätigkeit Schüler, ist auch immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, egal um welchen Beruf es sich hierbei handelt.
Schüler BU-Versicherung ist sinnvoll, bei Planung einer handwerklichen Ausbildung
Schließt man als Schüler eine BU-Versicherung ab, hat dies gerade, wenn man plant eine handwerkliche Ausbildung zu beginnen große Vorteile. Einerseits ist eine Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung günstig, zum anderen ist man als Schüler auch regelmäßig noch gesund. Plant man eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, ist man gut beraten, wenn man die BU-Versicherung bereits als Schüler abschließt. Denn für Handwerker ist der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung recht hoch, schließt man die BU-Versicherung jedoch bereits als Schüler ab, bleibt der Beitrag niedrig und dies auch, wenn eine handwerkliche Tätigkeit aufgenommen wird. Das Gleiche gilt für nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommene risikoreiche Hobbys.
Ist eine Schüler BU-Versicherung sinnvoll?
Eine Schüler BU-Versicherung klingt zuerst einmal seltsam. Schüler haben keinen richtigen Beruf, kein Einkommen und es besteht nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass sie während der Schulzeit berufsunfähig werden. Dies sind alles Einwände, die es so aussehen lassen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler eher nicht sinnvoll ist.
Diese Einwände sind jedoch schlicht falsch. Eine Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. Eine BU-Versicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden und so lange man noch jung und gesund ist. Gerade dies ist bei Schülern normalerweise der Fall. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist günstig.
Und auch Schüler können nicht sicher sein, dass sie nicht doch während der Schulzeit berufsunfähig werden.
Einige BU-Versicherungen bieten bereits für Schüler ab 10 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Auf die richtigen Bedingungen kommt es an.
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