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Schüler Berufs­unfähigkeits­versicherung



Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung


Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler

Kann eine BU-Versicherung für Schüler sinnvoll sein?
Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sollte so jung wie möglich abge­schlossen werden. Mehrere Gründe sprechen dafür. Zum einen ist der Beitrag umso günstiger, je jünger die versicherte Person in der BU-Versicherung ist, zum anderen erfreuen sich junge Menschen meist einer guten Gesund­heit. Aufgrund des guten Gesund­heits­zustandes ist die Gefahr für junge Menschen relativ gering, dass ihre Berufs­unfähig­keits­versicherung aufgrund von Vor­erkran­kungen nur mit einem Risiko­zuschlag oder einem Risiko­ausschluss angenommen werden kann. Je nach Vor­erkran­kung kann der Antrag auf BU-Versicherung auch abge­lehnt werden.
Es gibt Berufs­unfähig­keits­versicherungen, die Schülern bereits ab dem zehnten Lebensjahr eine BU-Versicherung anbieten. Grund­sätzlich ist es aus den oben genannten Gründen zu empfehlen, bereits für als Schüler eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abzu­schließen.
Eine BU-Versicherung für Schüler darf nicht mit einer Schulunfähigkeitsversicherung verwechselt werden.

Aller­dings ist gerade bei einem Schüler, der gegen Berufs­unfähig­keit versichert werden soll, große Vorsicht geboten. Nicht alle Angebote für eine Schüler-BU Versicherung sind wirklich nützlich und gut. Bei einigen Ange­boten handelt es sich ledig­lich um eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung, andere Angebote sind ledig­lich Schul­unfähig­keits­versicherungen. Weder die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung, noch die Schul­unfähig­keits­versicherung stellen eine echte Berufs­unfähig­keits­versicherung dar. Diese Modelle sind als Schüler-Berufs­unfähig­keits­versicherung eher unge­eignet.

Wie eine gute Schüler BU Versicherung ausge­staltet sein sollte

Wichtig ist es darauf zu achten, dass es sich bei dem Angebot für eine Schüler-BU Versicherung nicht um eine Schul­unfähig­keits­versicherung oder eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung handelt, sondern um eine echte Berufs­unfähig­keits­versicherung. Die große Gefahr, wenn keine echte Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler mit einer klaren Definition, dass Schüler als Berufs versichert, liegt darin, dass Schüler im eigent­lichen Sinne ja keinen Beruf ausüben.
Bei einer Schul­unfähig­keits­versicherung oder Erwerbs­unfähig­keits­versicherung für Schüler ist meist eine Option auf Umwand­lung in eine echte BU-Versicherung nach Abschluss der schulischen Aus­bildung und Aufnahme eines Berufs oder einer Ausbildung verein­bart. Mit einer Schul­unfähig­keits­versicherung ist ein Schüler jedoch nur unzu­reichend versichert, denn der Versicherungs­schutz weist wichtige Lücken auf. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ledig­lich eine Erwerbs­unfähig­keit versichert ist. Dies liegt an der oft nicht gerade kunden­freund­lichen Um­stellungs­option in eine echte Berufs­unfähig­keits­versicherung nach der Beendi­gung der Schulzeit.

Schüler-BU-Versicherung

Eine Schul­unfähig­keits­versicherung, die oft als Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler verkauft wird, kann im Normal­fall zwar nach Been­digung der Schulzeit in eine echte Berufs­unfähig­keits­versicherung umge­wandelt werden. Hier wird jedoch in den Ver­sicherungs­bedingungen oft fest­gelegt, dass eine solche Um­wandlung in eine Berufs­unfähig­keits­versicherung nach Abschluss der Schul­zeit zu den zum Umwand­lungs­zeit­punkt gel­tenden Bei­trägen und Annahme­richt­linien erfolgt. Das bedeutet, wenn ein Schüler nach Been­digung der Schul­zeit einen Beruf erlernt oder ausübt, den der BU-Versicherer zum Um­wand­lungs­termin nicht versichert, eine Um­stellung nicht erfolgen kann, da dieser Beruf den dann gel­tenden Annahme­richt­linien nicht mehr ent­spräche. Gleiches gilt für den dann zu zahlenden Beitrag. Der Beitrag für die Schul­unfähig­keits­versicherung mag zwar sehr günstig sein, aber was passiert, wenn die Schulzeit beendet ist und der Vertrag auf eine BU-Versicherung umge­stellt werden soll? Begibt sich der Schüler in eine Aus­bildung als Dach­decker, müsste bei Ver­ein­barung der vor­genannten Voraus­setzungen für die Umwand­lung in eine echte Berufs­unfähig­keits­versicherung der Beitrag für einen Dach­decker gezahlt werden. Und dies ist eine der teuer­sten BU-Versicherungen am Markt.
Ist jedoch eine echte BU-Versicherung bereits als Schüler abge­schlossen worden, ist es egal, welcher Beruf nach der Been­digung der Schule ausgeübt wird. Der Beitrag bleibt gleich, da hier immer der zuletzt aus­geübte Beruf versichert ist.

Klar formu­liert: Die Schüler BU-Versicherung

Ein Beispiel für eine klar formu­lierte Defi­nition einer Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler ist die der BU-Versicherung der LV 1871. Hier ist die Berufs­unfähig­keit bei Schülern so defi­niert:

Schüler im Sinne dieser Bedin­gungen ist, wer bei Eintritt des Versicherungsfalls
-in Schul­ausbildung ist und
- noch keine abge­schlossene Berufs­aus­bildung oder ein abge­schlos­senes Studium hat
Berufs­unfähig­keit bei Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krank­heit, Körper­verletzung oder Kräfte­verfalls, die ärzt­lich nach­zuweisen sind, voraus­sichtlich sechs Monate un­unter­brochen zu mindestens 50 Prozent außer­stande ist beziehungs­weise sechs Monate außer­stande war, am regu­lären Schul­unter­richt, so wie er zuletzt ohne gesund­heit­liche Beein­träch­tigung statt­gefunden hat, teil­zunehmen.
Die Berufs­unfähig­keit gilt ab Beginn dieses sechs­monatigen Zeit­raums als ein­getreten.
Bei der Beur­teilung, ob der Schüler außer­stande ist, am regulären Schul­unter­richt teil­zunehmen, stellen wir auf den kon­kreten Schul­alltag des jeweils betrof­fenen Schülers ab. Wir berück­sichtigen dabei ins­beson­dere, ob der Schüler
- den Schul­weg bewäl­tigen sowie die erfor­der­lichen Verkehrs­mittel nutzen kann
- dem Unter­richt folgen kann (Auf­nahme- und Konzen­trations­fähig­keit)
- zur münd­lichen und schrift­lichen Kommuni­kation fähig ist
- am Unter­richt in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport, Musik) teil­nehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schul­form ein beson­derer Stellen­wert zukommt
- die Haus­aufgaben bewäl­tigen kann
Der Grad der Berufs­unfähig­keit hängt ab von der Schul­form und der konkret vor­liegen­den gesund­heit­lichen Beein­trächti­gung. Dabei berück­sich­tigen wir auch, wie das Schul­gebäude ausge­stattet ist.
Wir verzichten auf die Möglich­keit der Ver­weisung auf eine andere Schul­form (Verzicht auf kon­krete und abstrakte Ver­weisung).
Quelle: L-B11109/09.18 AVB-SBUGolden LV

Die obige Defi­nition ist klar und ein­deutig. Der Versicherungs­schutz gilt auch weiter­hin nach Been­digung der Schul­zeit. Eine Nach­meldung einer begon­nenen Aus­bildung oder die Auf­nahme eines Berufs muss nicht erfolgen. Ein neuer Beruf ist versichert, unab­hängig davon, um welchen Beruf es sich handelt.



Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Versicherung Schüler


Schüler Berufs­unfähig­keits­versicherung - Tipps und Hinweise

Echte Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler

Es gibt BU-Versicherungen, die die Tätig­keit eines Schülers als echten Beruf ansehen und diese auch so in der Berufs­unfähig­keits­versicherung absichern. Es sollte bei einem Schüler in der BU-Versicherung unbe­dingt darauf geachtet werden, dass dies so verein­bart ist. Nur in diesem Fall braucht keine Umstel­lung des Vertrags nach Beendi­gung der Schul­zeit zu erfol­gen. Ebenso braucht keine Nach­meldung bei Auf­nahme einer beruf­lichen Tätig­keit, Aus­bildung oder eines Studiums zu erfolgen. Handelt es sich in der Schüler Berufs­unfähig­keits­versicherung um eine echte Berufs­defini­tion der Tätig­keit Schüler, ist auch immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, egal um welchen Beruf es sich hierbei handelt.

Schüler BU-Versicherung ist sinn­voll, bei Planung einer hand­werk­lichen Aus­bildung

Schließt man als Schüler eine BU-Versicherung ab, hat dies gerade, wenn man plant eine hand­werk­liche Aus­bildung zu beginnen große Vorteile. Einer­seits ist eine Schüler Berufs­unfähig­keits­versicherung günstig, zum anderen ist man als Schüler auch regel­mäßig noch gesund. Plant man eine Aus­bildung in einem hand­werk­lichen Beruf, ist man gut beraten, wenn man die BU-Versicherung bereits als Schüler abschließt. Denn für Hand­werker ist der Beitrag einer Berufs­unfähig­keits­versicherung recht hoch, schließt man die BU-Versicherung jedoch bereits als Schüler ab, bleibt der Beitrag niedrig und dies auch, wenn eine hand­werk­liche Tätig­keit auf­genommen wird. Das Gleiche gilt für nach Abschluss der Berufs­unfähig­keits­versicherung auf­genommene risiko­reiche Hobbys.

Ist eine Schüler BU-Versicherung sinn­voll?

Eine Schüler BU-Versicherung klingt zuerst einmal seltsam. Schüler haben keinen richtigen Beruf, kein Einkommen und es besteht nur eine sehr geringe Wahr­schein­lich­keit, dass sie während der Schul­zeit berufs­unfähig werden. Dies sind alles Ein­wände, die es so aus­sehen lassen, dass eine Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler eher nicht sinn­voll ist.
Diese Ein­wände sind jedoch schlicht falsch. Eine Schüler Berufs­unfähig­keits­versicherung ist sinn­voll. Eine BU-Versicherung sollte so früh wie möglich abge­schlossen werden und so lange man noch jung und gesund ist. Gerade dies ist bei Schülern normaler­weise der Fall. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung für Schüler ist günstig.
Und auch Schüler können nicht sicher sein, dass sie nicht doch während der Schul­zeit berufs­unfähig werden.
Einige BU-Versicherungen bieten bereits für Schüler ab 10 Jahren eine Berufs­unfähig­keits­versicherung an.
Auf die rich­tigen Bedingungen kommt es an.
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