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Erwerbs­unfähig­keits­versicherung



Erwerbsunfähigkeitsversicherung


Erwerbs­unfähig­keits­versicherung

Wann der Staat zahlt
Die staat­liche Erwerbs­minderungs­rente bekommt jemand, der nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde. Sie hat die staatl­iche Berufs­unfähig­keits­rente abgelöst und bietet eine wesent­lich schlechtere Absicherung als die früher geltende Regelung. Man unter­scheidet zwischen Erwerbs­minderung, Erwerbs­unfähig­keit und Berufs­unfähig­keit. Für die Leistung aus der gesetz­lichen Renten­versicherung ist aufgrund der Alters­grenze "nach dem 01. Januar 1961 Geborene" inzwischen nur noch die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente für die meisten im Arbeits­leben stehenden Personen relevant. Die Leistung aus der gesetz­lichen Erwerbs­minderungs­rente ist aller­dings eher sehr bescheiden.

Anspruch auf eine gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente hat jemand, der nicht mehr in der Lage ist irgend­einen Beruf weniger als 6 Stunden täglich auszu­üben. Hierbei meint täglich nicht, dass die Tätig­keit ununter­brochen aus­geübt werden kann, sondern am Tag, also inner­halb von 24 Stunden. Ist dies der Fall, hat der in der gesetz­lichen Renten­versicherung Versicherte Anspruch auf die halbe Erwerbs­minderungs­rente. Die halbe Erwerbs­minderungs­rente beträgt unge­fähr 15 Prozent des letzten Brutto­einkommens. Ein Abstieg in die Sozial­hilfe ist hiermit fast vor­program­miert, wenn keine anderen finan­ziellen Reserven vorhanden sind.
Die volle gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente erhält, wer nicht mehr in der Lage ist, irgend­eine Tätig­keit weniger als drei Stunden täg­lich aus­zuüben. Auch die volle gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente ist kein Schutz vor dem finan­ziellen Abstieg, denn sie beträgt auch ledig­lich ungefähr 30 Prozent des zuletzt erzielten Brutto­einkommens. Eine private Erwerbs­unfähig­keits­versicherung kann eine zusätz­liche Absicherung gegen den finan­ziellen Abstieg im Fall einer Erwerbs­unfähig­keit sein.

Die private Erwerbs­unfähig­keits­versicherung

Viele Versicherungs­gesell­schaften, die die Berufs­unfähig­keits­versicherung im Angebot haben, bieten auch die private Erwerbs­unfähig­keits­versicherung an. Während die BU-Versicherung jedoch den zuletzt ausge­übten Beruf versichert, sichert eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung ledig­lich die Erwerbs­fähig­keit am all­gemeinen Arbeits­markt ab. Dies bedeutet, eine private EU-Versicherung zahlt erst dann eine Rente aus, wenn der Versicherte über­haupt keiner theore­tisch möglichen Tätig­keit weniger als drei Stunden täglich nach­gehen kann. Es gibt sogar Erwerbs­unfähig­keits­versicherungen, die von einem Versicherungs­fall erst dann ausgehen, wenn irgend­eine theore­tisch mögliche Tätig­keit nur noch weniger als sieben Stunden wöchent­lich ausgeübt werden kann. Ob es sich in diesem Fall wirk­lich noch um eine sinn­volle Absicherung handelt, sei dahin­gestellt.

private EU-Versicherung

Viele Versicherungs­vertreter und auch Versicherungs­makler empfehlen die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung als Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung. Eine echte Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung stellt die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung aller­dings nicht dar. Warum das so ist und welches die Unter­schiede zwischen einer BU-Versicherung und einer EU-Versicherung sind, zeigt die nach­folgende Tabelle.

Unter­schied BU-Versicherung - EU-Versicherung
Berufs­unfähig­keits­versicherung Erwerbs­unfähig­keits­versicherung
- der zuletzt aus­geübte Beruf ist versichert - die Fähig­keit dem all­gemeinen Arbeits­markt zur Verfügung zu stehen ist versichert
- Leistung wird fällig, wenn der versicherte Beruf zu meist mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann - Leistung wird fällig, wenn man keiner theore­tisch möglichen Arbeit mehr weniger als 3 Stunden täglich ausgeübt werden kann
- hoher Beitrag für Hand­werker und Risiko­berufe - niedriger Beitrag für Hand­werker und Risiko­berufe
- voller Versicherungs­schutz im zuletzt ausge­übten Beruf - kein Schutz bei Berufs­unfähig­keit
- strengere Annahme­kriterien - gemäßigte Annahme­kriterien

Für wen eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung sinn­voll sein kann

Eine private Erwerbs­unfähig­keits­versicherung kann für Personen die keine Berufs­unfähig­keits­versicherung aus gesund­heit­lichen Gründen bekommen können, sinn­voll sein. Ebenso kann eine EU-Versicherung sinn­voll sein, wenn eine BU-Versicherung finan­ziell nicht tragbar ist. Wie bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung auch ist der Beitrag für die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung abhängig vom ausge­übten Beruf. Ehe man sich für eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung entscheidet, ist es sinnvoll zunächst eine Voranfrage zur BU-Versicherung zu stellen.

Erwerbs­unfähig­keits­versicherung bei Vor­erkran­kungen

Liegen bestimmte Vor­erkran­kungen vor, kann es sein, dass der Antrag auf BU-Versicherung abge­lehnt wird. Aber auch bei der Bean­tragung einer Erwerbs­unfähig­keits­versicherung müssen Gesund­heits­fragen beant­wortet werden. Bei der Bean­tragung einer privaten EU-Versicherung werden bestimmte Vor­erkran­kungen jedoch anders bewertet, sodass es möglich ist, dass ein Antrag auf Erwerbs­unfähig­keits­versicherung ange­nommen wird wohin­gegen der Antrag auf BU-Versicherung abge­lehnt würde. Eine Risiko­voranfrage sollte in jedem Fall gestellt werden, um die Versicher­barkeit zu prüfen.
Ergibt sich bei der Gesund­heits­prüfung, dass eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung nicht abge­schlossen werden kann, gibt es noch weitere Alter­nativen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung bzw. Erwerbs­unfähig­keits­versicherung. Aller­dings unter­scheiden diese sich Alter­nativen auch wieder erheb­lich im Versicherungs­umfang zur BU-Versicherung und EU-Versicherung. Es handelt sich um die Dread-Disease Versicherung bzw. die Multi-Risk Versicherung. Auch bei diesen beiden Versicherungen, sollte man darauf achten, ob der Versicherungs­schutz eine echte Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung darstellt. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist allen anderen Alter­nativen jeden­falls immer vorzu­ziehen.



Erwerbsunfähigkeitsversicherung - EU Versicherung


Hinweise und Tipps zur Erwerbs­unfähig­­keits­versicherung

Worauf bei der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung geachtet werden sollte

Beitrags­befreiung:
Die meisten privaten Erwerbs­unfähig­keits­versicherungen ent­halten bei einer Berufs­unfähig­keit keine Beitrags­befreiung. Der Beitrag muss also auch weiter­gezahlt werden, wenn man berufs­unfähig ist. Gerade im Fall einer Berufs­unfähig­keit kann dies eine zusätz­liche finan­zielle Belastung sein.
Berufs­unfähig­keits­risiko:
Das Risiko berufs­unfähig zu werden ist wesent­lich höher, als das einer Erwerbs­unfähig­keit. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist einer Erwerbs­unfähig­keits­versicherung immer vorzu­ziehen, wenn man es sich finan­ziell leisten kann und der Gesund­heits­zustand es zulässt.

Erwerbs­unfähig­keits­versicherung als Ergänzung zur gesetz­lichen Erwerbs­minderungs­rente

Die gesetz­liche Erwerbs­minderungs­rente ist sehr niedrig. Sie liegt ledig­lich bei unge­fähr 30 % des letzten Brutto­einkommens, wenn man eine halbe Erwerbs­minderungs­rente bezieht und sogar nur bei 15 % des letzten Brutto­ein­kommens, wenn man als voll erwerbs­gemindert einge­stuft wird. Zur Auf­stockung dieser gesetz­lichen Minimal­renten, kann eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll sein. Aller­dings zahlt die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung nur dann, wenn eine volle Erwerbsu­nfähig­keit vorliegt. Dies ist der Fall, wenn man über­haupt keiner Arbeit mehr als drei Stunden täglich nach­gehen kann.

Lange Versicherungs­dauer wählen

Wenn eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung abge­schlossen wird, sollte diese eine Versicherungs­dauer bis zum Eintritt der gesetz­lichen Alters­rente abge­schlossen werden. So ist ein naht­loser Übergang der Erwerbs­unfähig­keits­rente in die Alters­rente gewähr­leistet.

BU-Versicherung

mehr Alter­nativen

Berufs­unfähig­keits­versicherung

Eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung kann eine Alter­native dar­stellen, wenn der Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht möglich ist.
Weitere Alter­nativen können eine Dread-Disease Versicherung oder eine Grund­fähig­keits­versicherung sein.

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