Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Wann der Staat zahlt
Die staatliche Erwerbsminderungsrente bekommt jemand, der nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde. Sie hat die staatliche Berufsunfähigkeitsrente abgelöst und bietet eine wesentlich schlechtere Absicherung als die früher geltende Regelung. Man unterscheidet zwischen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Für die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der Altersgrenze "nach dem 01. Januar 1961 Geborene" inzwischen nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für die meisten im Arbeitsleben stehenden Personen relevant. Die Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist allerdings eher sehr bescheiden.
Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat jemand, der nicht mehr in der Lage ist irgendeinen Beruf weniger als 6 Stunden täglich auszuüben. Hierbei meint täglich nicht, dass die Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt werden kann, sondern am Tag, also innerhalb von 24 Stunden. Ist dies der Fall, hat der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt ungefähr 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Ein Abstieg in die Sozialhilfe ist hiermit fast vorprogrammiert, wenn keine anderen finanziellen Reserven vorhanden sind.
Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, wer nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich auszuüben. Auch die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist kein Schutz vor dem finanziellen Abstieg, denn sie beträgt auch lediglich ungefähr 30 Prozent des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine zusätzliche Absicherung gegen den finanziellen Abstieg im Fall einer Erwerbsunfähigkeit sein.
Viele Versicherungsgesellschaften, die die Berufsunfähigkeitsversicherung im Angebot haben, bieten auch die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Während die BU-Versicherung jedoch den zuletzt ausgeübten Beruf versichert, sichert eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lediglich die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Dies bedeutet, eine private EU-Versicherung zahlt erst dann eine Rente aus, wenn der Versicherte überhaupt keiner theoretisch möglichen Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich nachgehen kann. Es gibt sogar Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die von einem Versicherungsfall erst dann ausgehen, wenn irgendeine theoretisch mögliche Tätigkeit nur noch weniger als sieben Stunden wöchentlich ausgeübt werden kann. Ob es sich in diesem Fall wirklich noch um eine sinnvolle Absicherung handelt, sei dahingestellt.
Viele Versicherungsvertreter und auch Versicherungsmakler empfehlen die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung allerdings nicht dar. Warum das so ist und welches die Unterschiede zwischen einer BU-Versicherung und einer EU-Versicherung sind, zeigt die nachfolgende Tabelle.
Berufsunfähigkeitsversicherung | Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
---|---|
- der zuletzt ausgeübte Beruf ist versichert | - die Fähigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ist versichert |
- Leistung wird fällig, wenn der versicherte Beruf zu meist mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann | - Leistung wird fällig, wenn man keiner theoretisch möglichen Arbeit mehr weniger als 3 Stunden täglich ausgeübt werden kann |
- hoher Beitrag für Handwerker und Risikoberufe | - niedriger Beitrag für Handwerker und Risikoberufe |
- voller Versicherungsschutz im zuletzt ausgeübten Beruf | - kein Schutz bei Berufsunfähigkeit |
- strengere Annahmekriterien | - gemäßigte Annahmekriterien |
Für wen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein kann
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann für Personen die keine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen bekommen können, sinnvoll sein. Ebenso kann eine EU-Versicherung sinnvoll sein, wenn eine BU-Versicherung finanziell nicht tragbar ist. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch ist der Beitrag für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung abhängig vom ausgeübten Beruf. Ehe man sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheidet, ist es sinnvoll zunächst eine Voranfrage zur BU-Versicherung zu stellen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen
Liegen bestimmte Vorerkrankungen vor, kann es sein, dass der Antrag auf BU-Versicherung abgelehnt wird. Aber auch bei der Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei der Beantragung einer privaten EU-Versicherung werden bestimmte Vorerkrankungen jedoch anders bewertet, sodass es möglich ist, dass ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsversicherung angenommen wird wohingegen der Antrag auf BU-Versicherung abgelehnt würde. Eine Risikovoranfrage sollte in jedem Fall gestellt werden, um die Versicherbarkeit zu prüfen.
Ergibt sich bei der Gesundheitsprüfung, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann, gibt es noch weitere Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Allerdings unterscheiden diese sich Alternativen auch wieder erheblich im Versicherungsumfang zur BU-Versicherung und EU-Versicherung. Es handelt sich um die Dread-Disease Versicherung bzw. die Multi-Risk Versicherung. Auch bei diesen beiden Versicherungen, sollte man darauf achten, ob der Versicherungsschutz eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist allen anderen Alternativen jedenfalls immer vorzuziehen.
BU-Versicherung
Vergleich anfordern
Berufsunfähigkeitsversicherung
Vergleichsrechner
Worauf bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geachtet werden sollte
Beitragsbefreiung:
Die meisten privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen enthalten bei einer Berufsunfähigkeit keine Beitragsbefreiung. Der Beitrag muss also auch weitergezahlt werden, wenn man berufsunfähig ist. Gerade im Fall einer Berufsunfähigkeit kann dies eine zusätzliche finanzielle Belastung sein.
Berufsunfähigkeitsrisiko:
Das Risiko berufsunfähig zu werden ist wesentlich höher, als das einer Erwerbsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer vorzuziehen, wenn man es sich finanziell leisten kann und der Gesundheitszustand es zulässt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr niedrig. Sie liegt lediglich bei ungefähr 30 % des letzten Bruttoeinkommens, wenn man eine halbe Erwerbsminderungsrente bezieht und sogar nur bei 15 % des letzten Bruttoeinkommens, wenn man als voll erwerbsgemindert eingestuft wird. Zur Aufstockung dieser gesetzlichen Minimalrenten, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Allerdings zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur dann, wenn eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Dies ist der Fall, wenn man überhaupt keiner Arbeit mehr als drei Stunden täglich nachgehen kann.
Lange Versicherungsdauer wählen
Wenn eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, sollte diese eine Versicherungsdauer bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente abgeschlossen werden. So ist ein nahtloser Übergang der Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente gewährleistet.