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Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte


BU-Versicherung für Ärzte im Vergleich und Wissenswertes

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für einen Arzt überhaupt sinnvoll?

Das Versorgungswerk für Ärzte sichert zwar auch die Berufsunfähigkeit ab, ein Arzt benötigt jedoch trotz der Absicherung über das Versorgungswerk eine private BU-Versicherung. Eine private BU-Versicherung dient dazu, Versorgungslücken durch Einkommenseinbußen auszugleichen, die entstehen, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt. Die versicherte Rente wird bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gezahlt. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Arzt im Fall der Fälle seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht­erhalten.

Für jeden Erwerbstätigen besteht das Risiko berufsunfähig zu werden. Hiervon sind Mediziner und Ärzte nicht ausgeschlossen. Um Leistungen bei Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungswerk für Ärzte zu erhalten, müssen besonders hohe Voraussetzungen erfüllt sein. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt die BU-Rente bereits wesentlich früher als das Versorgungswerk. Insofern ist die private BU-Versicherung auch für einen Arzt eine nahezu unabdingbare Absicherung.

Was eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte kostet, können Sie mit unserem BU-Versicherung Vergleichsrechner kostenlos berechnen.

Weshalb eine Berufs­unfähig­keits­versicherung für Mediziner und Ärzte sinnvoll ist

Auch Mediziner und Ärzte sind vor dem Risiko berufsunfähig zu werden nicht geschützt. Eine BU-Versicherung ist aus diesem Grund auch für Mediziner und Ärzte eine wichtige und empfehlenswerte Versicherung.
Ein Arzt übt einen anspruchsvollen Beruf aus und die beruflichen Belastungen im Gesundheitswesen sind hoch. Weiterhin kann einem Arzt auch ein amtliches Berufsverbot aufgrund einiger ansteckender Infektionskrankheiten auferlegt werden. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die versicherte BU-Rente auch in diesem Fall.
Gerade niedergelassene Ärzte arbeiten oft auch wesentlich länger, als bis zum Alter 60. Die Gefahr berufsunfähig zu werden steigt mit zunehmenden Alter.

BU-Versicherung Mediziner und Arzt

Die hohen psychischen Belastungen im Beruf des Arztes führen auch immer öfter zu psychischen Erkran­kungen, die inzwischen zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit zählen.

Worauf Ärzte bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung achten sollten
Diese Punkte sollte eine BU-Versicherung für Ärzte jedenfalls beinhalten:
sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
Zahlung der BU-Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Infektionsklausel
rückwirkende Zahlung der Berufs­unfähig­keitsrente
Nachversicherungs­garantie
weltweiter Versicherungsschutz

sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit:
Ein sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit ist den meisten BU-Versicherungen enthalten. Viele Berufs­unfähigkeits­versicherer bieten allerdings auch an, eine sogenannte Karenzzeit von sechs oder zwölf Monaten zu vereinbaren. Hierdurch werden die Kosten der Berufs­unfähigkeits­versicherung etwas günstiger, allerdings verzögert sich die Auszahlung der Leistung auch um die Karenzzeit.
Zahlung der BU-Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit:
In den meisten BU-Versicherungen ist vereinbart, dass der versicherte Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, damit eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Einige BU-Versicherer bieten auch Staffelregelungen an. Ist eine Staffelregelung vereinbart, kommt eine BU-Rente bereits zur Auszahlung, wenn eine geringere als eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Es gibt die 25/75 und die 33/66 Staffel bei der Staffelregelung. Die jeweils niedrigere Zahl gibt hierbei an, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit eine Leistung aus der BU-Versicherung gezahlt wird, die höhere Zahl gibt an, ab welchem Berufs­unfähigkeits­grad die volle BU-Rente gezahlt wird. Der Nachteil der Staffelregelung ist, dass bei der 25/75 bzw. 33/66 Staffel bis zum Erreichen der Auszahlung der vollen BU-Rente ein sehr hoher Berufs­unfähigkeits­grad erreicht werden muss. Erst, wenn ein BU-Grad von 66 % (33/66 Staffel) bzw. 75 % (25/75 Staffel) erreicht ist, wird die volle versicherte BU-Rente ausgezahlt. Liegt ein BU-Grad zwischen 25 % und 75 % bzw. 33 % und 66 % vor, wird nur der entsprechende prozentuale Anteil der versicherten Berufs­unfähigkeits­rente ausgezahlt.
Ist beispielsweise eine Berufs­unfähigkeits­rente in Höhe von 1000 Euro versichert und liegt eine 50-prozentige vor, wird nur der entsprechende Prozentsatz der versicherten BU-Rente ausgezahlt. So würde hier sowohl bei der 25/75, als auch bei der 33/66 Staffel eine BU-Rente in Höhe von 500 Euro (50 % der versicherten Rente) ausgezahlt.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung:
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist wohl der wichtigste Punkt in der Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte. Ist in der BU-Versicherung kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung vereinbart, kann ein berufsunfähiger Arzt auf jede theoretisch mögliche Arbeit verwiesen werden, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte. Hierbei spielt es weder eine Rolle, ob er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt, noch ob ein solcher Arbeitsplatz überhaupt zur Verfügung steht. Ist ein solcher Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der BU-Versicherung für den Arzt nicht vereinbart, kann der Versicherer den berufsunfähigen Arzt auf eine andere Tätigkeit verweisen und muss keine Leistung erbringen.
Infektionsklausel:
Die oben erwähnte Infektionsklausel ist insbesondere für Ärzte und Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, besonders wichtig. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die eine Infektionsklausel beinhaltet, zahlt die versicherte BU-Rente bereits dann, wenn ein behördlich angeordnetes Berufsverbot aufgrund Infektionsgefahren erteilt wurde und der Arzt infolgedessen seinen Beruf länger als sechs Monate nicht mehr ausüben darf.
Eine solche Infektionsklausel kann beispielsweise so aussehen:

"Bei Human- und Zahnmedizinern sowie bei Studenten der Human- und Zahnmedizin liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn eine Rechtsvorschrift oder eine behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Tätigkeitsverbots ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Liegt ein solches Verbot nicht vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel würde dazu ein Gutachten eines renommierten Hygienikers eingeholt."

Rückwirkende Zahlung der BU-Rente:
Es kann passieren, dass eine Berufsunfähigkeit nicht gleich als eine solche erkannt wird, sondern als eine vorübergehende Erkrankung eingeschätzt wird, die sich erst später als Berufsunfähigkeit herausstellt. In solch einer Situation kann es passieren, dass ehe eine Berufsunfähigkeit des Arztes festgestellt wird, erst lange Behandlungen und auch Reha-Maßnahmen durchgeführt werden, ehe die Berufsunfähigkeit endgültig festgestellt wird. Während dieser Zeit kann es zu Lohnausfällen und Einkommensverlusten des Arztes kommen. Daher ist es wichtig, dass in der BU-Versicherung für Ärzte eine rückwirkende Leistung auch bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls vereinbart ist. Dann zahlt der BU-Versicherer auch rückwirkend ab Beginn der Berufs­unfähig­keit.
Nachversicherungsgarantie:
Ist eine Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung vereinbart, bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz bei Eintritt besonderer, vertraglich vereinbarter Ereignisse ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Solche Ereignisse können Heirat, Aufnahme eines Hypotheken­kredits oder eine Gehalts­steigerung sein. Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte verzichtet bei der Nachversicherungsgarantie nicht nur auf eine erneute Gesundheits­prüfung, sondern auch auf eine erneute Risikoprüfung. Wird neben dem Verzicht auf eine neue Gesundheits­prüfung nicht auch noch auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet, kann die BU-Versicherung prüfen, ob beispielsweise seit Abschluss des Vertrags neue gefährliche Hobbys hinzugekommen sind, für die dann ein höherer Beitrag gezahlt werden müsste.
Weltweiter Versicherungsschutz:
Der Einschluss eines weltweiten Versicherungsschutzes in der BU-Versicherung ist dann wichtig, wenn ein Arzt plant, aus beruflichen Gründen ins Ausland zu ziehen und dort zu arbeiten. Bei dem Einschluss des weltweiten Versicherungsschutzes sollte darauf geachtet werden, wer im Fall einer Berufsunfähigkeit die Unterkunfts- und Rückreisekosten zahlt, falls Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden müssen oder ob auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen zur Prüfung der Leistungspflicht ausreichen.

Alle oben genannten Kriterien können in unserem Vergleichsrechner BU-Versicherung ausgewählt werden.

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert dem Arzt den Lebensstandard

Ist ein Arzt von einer Berufsunfähigkeit betroffen, geht in der Regel ein hoher Einkommensverlust hiermit einher. Mit einer BU-Versicherung können sich Ärzte und Mediziner gegen diese finanziellen Einbußen absichern. Nur eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt Ärzte, wenn sie berufsunfähig werden. Um Leistungen aus dem Versorgungswerk für Ärzte zu erhalten, müssen hohe Hürden genommen werden.

Arzt Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie hoch die Kosten für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte sind

Die Kosten für eine BU-Versicherung hängen von verschiedenen Kriterien ab. Zunächst ist das Alter ein entscheidender Faktor. Je jünger ein Arzt beim Abschluss einer BU-Versicherung ist, desto günstiger ist der Beitrag und damit was die Versicherung monatlich kostet. Auch als Medizinstudent kann man bereits eine BU-Versicherung abschließen. Je jünger man ist, desto gesünder ist man in der Regel auch. Deshalb braucht man auch im Normalfall nicht mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen zu rechnen, wenn man die Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits als Medizinstudent oder junger Arzt abschließt. Medizinstudenten erhalten besonders günstige Tarife, die bei Beginn der beruflichen Tätigkeit als Arzt entsprechend angepasst werden können.
Es gilt also: Je jünger - desto besser - desto günstiger ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung.
Weitere Faktoren, die die Höhe der Kosten für die BU-Versicherung bestimmen, sind Gesundheit, gefährliche Hobbys und das Rauchverhalten.

Warum ein Arzt bei Berufsunfähigkeit nicht ausreichend über das Versorgungswerk abgesichert ist

Die Absicherung über das Versorgungswerk ist nicht ausreichend!

Ärzte gehören zu den Kammerberufen und sind damit über das entsprechende Versorgungswerk auch gegen Berufs­versicherung versichert. Die BU-Versicherung aus dem Versorgungswerk ist jedoch eher eine Basisabsicherung. Um eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk zu beziehen, muss eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen. Dies beutet, der versicherte Arzt kann keinerlei ärztlichen Tätigkeit mehr nachgehen und beispielsweise auch nicht mehr als Arzt in der Verwaltung oder als Berater arbeiten könnte. Einige Versorgungswerke verlangen sogar, dass der Beruf Arzt komplett aufgegeben werden muss, um eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit hieraus zu erhalten. Die Höhe der Absicherung aus dem Versorgungswerk, wenn ein Arzt berufsunfähig wird, ist außerdem auch eher als gering zu bezeichnen.

Ein Chirurg oder Zahnarzt, der einen Unfall erleidet und sich hierbei eine Handverletzung zuzieht, aufgrund der er nicht mehr in der Lage ist, zu operieren oder die zahnmedizinischen Instrumente sicher zu bedienen, würde keine Leistung aus dem Versorgungswerk erhalten, denn er könnte schließlich noch eine gutachterliche Tätigkeit ausüben. Hätte dieser Chirurg oder Zahnarzt hingegen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, würde diese die vereinbarte BU-Rente zahlen, da er seinen Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben könnte.

An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig eine BU-Versicherung auch für Ärzte ist.

Die Unterschiede zwischen einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung und einem Versorgungswerk für Ärzte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Voraussetzung
für Leistung
Versorgungswerk private BU-Versicherung
BU-Rente wird gezahlt bei: 100-prozentiger Berufs­unfähigkeit 50-prozentiger Berufs­unfähigkeit
Verweisung auf andere Tätigkeit viele Verweisungs­möglichkeiten keine Verweisungs­möglichkeit bei Verzicht auf abstrakte Verweisung, wenn kein anderer Beruf wirklich ausgeübt wird
Rentenhöhe abhängig von Versicherungsdauer im Versorgungswerk individuell abschließbar
Risikoprüfung
Gesundheits­prüfung
keine bei Antragstellung


Sonderfall niedergelassene Ärzte

Umorganisation bei niedergelassenen Ärzten

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung sieht bei Selbstständigen, zu denen auch niedergelassene Zahnärzte und Ärzte gehören vor, dass eine zumutbare Umorganisation des Arbeitsplatzes vorgenommen wird, um die Folgen einer Berufsunfähigkeit zu mindern und dem Beruf weiterhin nachgehen zu können. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen haben hier kundenfreundliche Regelungen, bei denen auf die Prüfung, ob eine Umorganisation der Praxis möglich ist, verzichtet wird. Ein niedergelassener Arzt sollte auch besonders auf diese Vereinbarung achten.

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Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Ärzte unverzichtbar!
Die Absicherung über das Versorgungswerk ist nicht ausreichend!

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