Willkommen beim Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Auch für einen Ingenieur ist die BU-Versicherung eine sehr wichtige Absicherung. Der Staat zahlt im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nur eine minimale Rente und bietet keine wirkliche finanzielle Absicherung. Selbstständige Ingenieure haben oftmals keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Für einen Ingenieur ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel sehr günstig. Mit einem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung können Ingenieure eine gute und günstige BU-Versicherung finden. Gerade selbstständige Ingenieure und freiberufliche Architekten benötigen eine BU-Versicherung. Mit der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente kann der Lebensstandard normalerweise nicht gehalten werden.
Aus den oben genannten Gründen sollte ein Ingenieur sein Einkommen jedenfalls mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Allerdings gibt es den Beruf Ingenieur als solchen eigentlich nicht. Ein Architekt, ein Bauingenieur, ein Wirtschaftsingenieur, ein Elektroingenieur und ein Maschinenbauingenieur habe alle unterschiedliche Berufsbilder, die sich auch noch in den Anteilen der Bürotätigkeit, der Außendiensttätigkeit und der Reisetätigkeit unterscheiden.
Mit unserem Vergleichsrechner BU-Versicherung findet ein Ingenieur schnell, einfach und anonym eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Je nachdem, ob man als Ingenieur oder Architekt angestellt, selbstständig oder freiberuflich arbeitet, ist die Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft unterschiedlich. Wird ein angestellter Ingenieur erwerbsunfähig, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, sofern die Voraussetzungen zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente gegeben sind.
Freiberufliche und selbstständige Ingenieure und Architekten haben oftmals keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Freiberufliche Architekten sind jedoch meist über ein Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit versichert. Wird ein Ingenieur berufsunfähig und gehört er einem Versorgungswerk an, ist er zwar gegen das Risiko Berufsunfähigkeit versichert, aber die Voraussetzungen die BU-Rente aus dem Versorgungswerk zu bekommen sind teilweise sehr hoch. Diese Voraussetzungen unterscheiden auch noch je nach Versorgungswerk.
In einem Versorgungswerk für Ingenieure heißt es beispielsweise:
"Berufsunfähig ist ein Mitglied, dessen Fähigkeit zur Ausübung einer jeden Erwerbstätigkeit in der zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer berechtigenden Berufe aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend umfassend entfallen ist."
Um eine Berufsunfähigkeitsrente aus diesem Versorgungswerk für Ingenieure zu bekommen, darf gar keine Ingenieurstätigkeit mehr ausgeübt werden können. Weiterhin wird die bisherige Lebensstellung ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Berufsunfähigkeit muss umfassend sein. Die Berufsunfähigkeit muss außerdem dauerhaft vorliegen und darf nicht nur vorübergehend sein. Hierüber kann es leicht zu Streitigkeiten kommen.
Eine private BU-Versicherung würde eine Berufsunfähigkeitsrente hingegen auch schon zahlen, wenn "der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er zuletzt ausgeübt wurde, nicht mehr zu 50 % ausgeübt werden kann." Es muss also keine umfassende Berufsunfähigkeit vorliegen. Die bisherige Lebensstellung wird bei der privaten BU-Versicherung ebenfalls berücksichtigt. Und schließlich zahlt die private BU-Versicherung auch eine BU-Rente, wenn die Berufsunfähigkeit des Ingenieurs auch vorübergehend ist.
Die private BU-Versicherung ist für Architekten und Ingenieure also in der Regel die bessere Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als ein Versorgungswerk. Architekten und Ingenieure finden eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung mit unserem Vergleichsrechner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen bestimmt die Einstufung in die Berufsgruppe wie viel die BU-Versicherung für den Ingenieur oder Architekten kostet. Diese Einstufung kann von Versicherer zu Versicherer sehr differenzieren. Das nächste Kriterium welches die Kosten einer BU-Versicherung beeinflusst, ist die gewählte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Auch das Eintrittsalter und die Laufzeit sind Faktoren, die mitbestimmen, was eine BU-Versicherung kostet. Hinzu kommen noch weitere Kriterien wie Vorerkrankungen und gefährliche Hobbys. Auch der Anteil der Bürotätigkeit, Reisetätigkeit, Außendiensttätigkeit und körperlicher Arbeit sind beitragsrelevante Faktoren. Nur mit einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich kann ein Ingenieur oder Architekt den richtigen Tarif finden.
Es gibt wichtige Punkte, die in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein sollten. Diese sollten natürlich auch in einer BU-Versicherung für Ingenieure und Architekten enthalten sein.
In erster Linie ist hier die abstrakte Verweisung zu nennen. In den Versicherungsbedingungen sollte jedenfalls vereinbart sein, dass auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung den Architekten oder Ingenieur auf jede theoretisch mögliche Tätigkeit verweisen, die er theoretisch ausüben könnte. Wäre der Architekt oder Ingenieur also nicht mehr in der Lage seinen Beruf als Ingenieur oder Architekt auszuüben, könnte aber noch theoretisch als Bahnschrankenwärter arbeiten, würde die BU-Versicherung keine Leistung erbringen, wenn nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet würde. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollte in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein, natürlich auch in der für Ingenieure oder Architekten.
Auch die Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs sollte genau definiert sein.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert in § 172 Abs. 1 die Berufsunfähigkeit so:
"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
§ 172 Abs. 3 VVG besagt allerdings "Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht." Es gibt jedoch einige Möglichkeiten die Definition des Berufs in den Versicherungsbedingungen noch einmal abzuändern.
Eine gute Definition der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen definiert den zuletzt ausgeübten Beruf als den Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde und so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war. Weiterhin darf der versicherte Ingenieur oder Architekt keine andere Tätigkeit ausüben, die seiner Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entspricht. Wichtig ist, dass als eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nur eine solche angesehen wird, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Die bisherige Lebensstellung sollte so definiert sein, dass sie sowohl in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen ist, und zwar so, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung bestanden hatte. Außerdem sollte in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben sein, dass eine Einkommenseinbuße bei Berufsunfähigkeit mehr als 20 % als nicht zumutbar angesehen wird. Ingenieure und Architekten sollten sich hierzu auch die Erläuterungen auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker ansehen.
Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist der verkürzte Prognosezeitraum auf sechs Monate. Im Gesetz heißt es, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauernd vorliegen muss. Unter voraussichtlich dauernd versteht die Rechtsprechung drei Jahre. Viele Ärzte scheuen jedoch eine solch lange Diagnosedauer. Ist der Prognosezeitraum auf voraussichtlich sechs Monate verkürzt, fällt einem Arzt die Dauer für die Prognose wesentlich leichter und der Ingenieur hat eine bessere Aussicht die Berufsunfähigkeitsrente schneller zu beziehen.
Ebenfalls wichtig ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten und Ingenieure die Nachversicherungsgarantie. Unter Nachversicherungsgarantie versteht man in der BU-Versicherung, dass die Versicherungssumme bei Eintritt bestimmter Ereignisse erhöht werden kann, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt. Diese Ereignisse können ein Gehaltssprung, Heirat oder sonstige Ereignisse sein, die individuell von den unterschiedlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen gestaltet sein können. Bei der Nachversicherungsgarantie sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Erhöhung nicht nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch ohne erneute Risikoprüfung erfolgt. Es könnte sein, dass der Ingenieur, der vorher eine reine Bürotätigkeit ausübte, plötzlich auf Reisen ins Ausland entsendet würde und eine Tätigkeit ausübt, die einen hohen Anteil an Reisetätigkeit beinhaltet. Würde in der Nachversicherungsgarantie vereinbart sein, dass eine Erhöhung lediglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt und nicht auch ohne erneute Risikoprüfung, könnte der Ingenieur in diesem Fall in eine höhere Berufsgruppe eingestuft werden und müsste einen höheren Beitrag zahlen, als im ursprünglichen Vertrag.
Ebenfalls wichtig ist bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen, dass die Leistung auch rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Es kann vorkommen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht gleich als eine solche erkannt wird und zunächst als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wird. Wird sie erst später als Berufsunfähigkeit erkannt, müsste die BU-Versicherung erst ab diesem Zeitpunkt leisten. Ist allerdings eine rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit vereinbart, wird die BU-Rente rückwirkend bis zu drei Jahren gezahlt.
Der weltweite Versicherungsschutz ist gerade für Ingenieure eine interessante Erweiterung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vielen Ingenieuren kann es passieren, dass sie über einige Jahre ins Ausland entsendet werden, um dort ihrem Beruf nachzugehen. In diesem Fall ist der weltweite Versicherungsschutz eine sehr sinnvolle Klausel in der BU-Versicherung. Hierbei sollte der Ingenieur darauf achten, dass klar geregelt ist, wer eventuelle Reisekosten und Unterkunftskosten nach Deutschland zahlt, sollten die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass Untersuchungen in Deutschland vorgenommen werden müssen. Es gibt allerdings auch BU-Versicherungen, die auch im Ausland vorgenommene Untersuchungen anerkannt werden.
Für selbstständige Ingenieure oder freiberufliche Architekten ist der Verzicht auf Umorganisation des Arbeitsplatzes ein sehr wichtiger Punkt in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Standardbedingungen der BU-Versicherung sehen vor, dass ein freiberuflicher Architekt oder ein selbstständiger Ingenieur dazu verpflichtet werden, seinen Arbeitsplatz oder Betrieb so umzuorganisieren, dass eine Berufsunfähigkeit insofern nicht mehr vorliegt. Die Berufsunfähigkeit des selbstständigen Ingenieurs oder freiberuflichen Architekten müsste in diesem Fall keine Leistung erbringen. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten jedoch auf eine Umorganisation des Arbeitsplatzes oder Betriebes bei freiberuflichen Architekten oder selbstständigen Ingenieuren unter bestimmten Voraussetzungen oder wenn eine Umorganisation weder sinnvoll oder unzumutbar oder betrieblich unzweckmäßig ist und einen erheblichen Kapitalaufwand erfordert.
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Trügerische Sicherheit bei Versorgungswerken
Ein Versorgungswerk ist generell zu empfehlen, aber viele der Ingenieure und Architekten, die über ein Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit versichert sind, unterliegen der trügerischen Ansicht, dass die Absicherung über ein Versorgungswerk eine ausreichende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bietet. Die in den Versorgungswerken für Architekten und Ingenieure enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur unter hohen Voraussetzungen und bietet keine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente für versicherten Ingenieure und Architekten.
Die Höhe der aus dem Versorgungswerk gezahlten BU-Rente ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Mitgliedsbeiträge.
Je höher die eingezahlten Beiträge in das Versorgungswerk für Ingenieure oder Architekten ist, desto höher ist die hieraus resultierende Berufsunfähigkeitsrente für den Ingenieur oder Architekten. Eine Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks erfolgt aber nur dann, wenn die Arbeitskraft teilweise oder voll eingeschränkt ist.
In einem Versorgungswerk für Ingenieure heißt es beispielsweise:
Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit:
"Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit haben berufsunfähige Teilnehmer, die nicht bereits Altersrente beziehen und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens für 24 Monate Beiträge bei einem oder mehreren Versorgungsträgern Beiträge geleistet haben (Wartezeit für Berufsunfähigkeit)..."
Hier muss also zunächst eine Wartezeit erfüllt sein. Diese beträgt bei diesem Versorgungswerk für Ingenieure zwei Jahre. Eine private BU-Versicherung hat hingegen keine Wartezeit!
Weiter heißt es in diesem Versorgungswerk für Ingenieure:
"Teilweise berufsunfähig ist ein Teilnehmer, wenn er eine Berufstätigkeit in den zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer berechtigten Berufszweigen aus den in Satz 1 genannten Gründen nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann."
Dies bedeutet, dass nicht der konkret zuletzt ausgeübte Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks versichert ist, sondern dass keine Ingenieurstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, unabhängig von der Ausprägung und Ausgestaltung des Berufsbildes das vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
In einer guten privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beruf so versichert, wie er zuletzt ausgeübt wurde.
Selbst wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem in diesem Abschnitt vorgestellten Versorgungswerk für Ingenieure leistet, ist die Höhe der BU-Rente dennoch eher als gering zu bezeichnen. Wie hoch sie ist, richtet sich nach den Beiträgen, die in das Versorgungswerk für Ingenieure eingezahlt wurden und ist gestaffelt nach dem Lebensalter, in dem sie eingezahlt wurden.
Es heißt weiterhin in diesem Versorgungswerk:
Danach beträgt die Jahresrente:
18 % der Beiträge, die bis zum Alter 30 bezahlt worden sind,
15 % der Beiträge, die vom Alter 31 – 35 bezahlt worden sind,
13 % der Beiträge, die vom Alter 36 – 40 bezahlt worden sind,
11 % der Beiträge, die vom Alter 41 – 45 bezahlt worden sind,
9,5 % der Beiträge, die vom Alter 46 – 50 bezahlt worden sind,
8 % der Beiträge, die vom Alter 51 – 55 bezahlt worden sind,
7 % der Beiträge, die vom Alter 56 – 60 bezahlt worden sind,
6,5 % der Beiträge, die vom Alter 61 – 65 bezahlt worden sind,
6 % der Beiträge, die vom Alter 66 an bezahlt worden sind.
Zu dieser BU-Rente kommt allerdings noch ein geringer Zuschlag, der allerdings nahezu vernachlässigbar ist.
Weiterhin bleibt die BU-Rente aus dem Versorgungswerk für Ingenieure konstant, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Eine jährliche Steigerung der BU-Rente ist nicht vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt bezüglich des Versorgungswerks für Ingenieure ist, dass die BU-Rente aus dem Versorgungswerk für Ingenieure zeitlich begrenzt ist. Im Versorgungswerk für Ingenieure heißt es hierzu:
Eine Rente wegen voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit wird in der Regel längstens auf drei Jahre befristet bewilligt.
Nach Ablauf dieser drei Jahre muss die BU-Rente neu beantragt werden, wenn der Gesundheitszustand sich nicht gebessert hat. In diesem Fall wird sie wiederum für längstens drei Jahre gezahlt und hiernach muss die wieder neu beantragt werden. Erst wenn nach neun Jahren keine Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, zahlt das Versorgungswerk eine unbefristete Rente.
Fazit:
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ingenieure und Architekten sinnvoll und auch wichtig, da auch eine Absicherung über ein Versorgungswerk keinen ausreichenden Schutz für den Fall bietet, wenn ein Architekt oder Ingenieur berufsunfähig wird.
Die BU-Versicherung ist für Ingenieure und Architekten günstig
Architekten und Ingenieure werden in günstige Berufsgruppen eingestuft.
Mit unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner können Ingenieure und Architekten schnell und einfach eine günstige und gut Berufsunfähigkeitsversicherung ermitteln. Nur mit einer privaten BU-Versicherung ist ein Ingenieur oder Architekt wirklich richtig gegen das Risiko Berufsunfähigkeit versichert.