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Berufs­unfähigkeits­versicherung Krankenschwester und Krankenpfleger



Krankenpfleger Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenschwester


BU Versicherung für Krankenschwester, Krankenpfleger und Pflegeberufe

Braucht eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?
Pflegekräfte, wie Krankenschwestern, Krankenpfleger und Altenpfleger sind sowohl psychischen als auch physischen hohen Belastungen ausgesetzt. Dies ist unabhängig davon, ob sie die Pflegetätigkeit ambulant oder stationär ausüben. Ihre Arbeit beinhaltet nicht nur schwere körperliche Tätigkeiten, wie das Heben von Patienten, sondern ist zusätzlich auch psychisch belastend durch den ständigen Umgang mit kranken Menschen. Hinzu kommen die Belastungen durch den Schichtdienst.
Erkrankt eine Pflegekraft jedoch selbst einmal oder erleidet einen Unfall und kann deshalb den Beruf nicht mehr ausüben kann, verliert sie oft ihre Anstellung. Der Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden und die Person ist berufsunfähig. Die Folge ist, dass das Einkommen wegfällt.

Gesundheits- und Krankenpfleger sind nicht nur für die Pflege der Patienten zuständig, sondern auch erheblichen gesundheitlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Stress und Arbeitsüberlastung durch mangelndes Personal, Zeitdruck und Überstunden belasten zusätzlich die Gesundheit von Krankenpflegern und Krankenschwestern. Aufgrund dieser sowohl physischen als auch psychischen Belastungen haben Pflegekräfte ein erhöhtes Risiko berufsunfähig zu werden.
Viele Krankenschwestern und Krankenpfleger denken, dass sie gesetzlich abgesichert sind, wenn sie berufsunfähig werden. Dem ist jedoch nicht so.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit keinen Cent. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nur vor dem 01. Januar 1961 geborene Personen. Wer später geboren ist, hat keinen Anspruch mehr darauf, sondern nur einen Anspruch auf die zweigeteilte Erwerbsminderungsrente. Eine gesetzliche Rente würde also nur bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt. Das bedeutet, nur wenn die Krankenschwester oder der Krankenpfleger nicht mehr in der Lage wäre, irgendeinen theoretisch möglichen Beruf auszuüben, hätten sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Diese wird in halber Höhe gezahlt, wenn man überhaupt keinem theoretisch möglichen Beruf nur weniger als 6 Stunden und mehr als drei Stunden am Tag mehr nachgehen kann. Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer gar keinem Beruf nur noch weniger als drei Stunden am Tag nachgehen kann.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist erschreckend gering. Verdient eine Krankenschwester 3000,-- Euro brutto monatlich, würde die halbe Erwerbsminderungsrente nur ungefähr 450,-- Euro monatlich betragen, die volle Erwerbsminderungsrente zirka 900,-- Euro monatlich. Wenn man sie denn überhaupt bekommt, denn die gesetzliche Rentenversicherung kann eine berufsunfähige Person auf jede nur denkbare Tätigkeit verweisen, egal ob diese tatsächlich ausgeübt wird oder nicht. Ein berufsunfähiger Krankenpfleger oder eine berufsunfähige Krankenschwester könnte also vielleicht noch eine Pförtnerstelle im Krankenhaus ausüben und die gesetzliche Rentenversicherung würde nichts zahlen.
Mit dieser geringen Erwerbsunfähigkeitsrente droht der Abstieg in die Sozialhilfe, wenn keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Warum die BU-Versicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger wichtig ist

Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist für Krankenschwestern und Krankenpfleger relativ hoch. So scheiden statistisch 40 Prozent der Krankenpfleger wegen Berufsunfähigkeit vor dem Erreichen der Altersrente aus dem Beruf aus. Da die staatliche finanzielle Unterstützung mehr als gering ist, wenn man sie überhaupt erhält, ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte extrem wichtig. Nur mit einer BU-Versicherung können sich Pflegekräfte gegen das Risiko berufsunfähig zu werden finanziell absichern.

Wann eine Krankenschwester bzw. ein Krankenpfleger eine BU-Versicherung abschließen sollte

Warum eine Berufs­unfähigkeits­versicherung so wichtig für Pflegekräfte und Gesundheits- und Krankenpfleger ist, wurde bereits oben erläutert.
Aber wann sollte eine BU Versicherung angeschlossen werden?
Diese Frage lässt sich relativ einfach beantworten: So füh wie möglich!

Dies hat mehrere Gründe. Solange man noch jung ist, bestehen meist keine Vorerkrankungen die zu Ausschlüssen und Risikozuschlägen führen können.
Man spart nicht wirklich Beitrag, wenn man mit dem Abschluss der BU Versicherung wartet, denn die Kosten der Absicherung steigen mit zunehmendem Eintrittsalter. Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger ist und bleibt die Berufs­unfähigkeits­versicherung.
Spätestens mit Beginn der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin sollte eine BU-Versicherung abgeschlossen werden. Tipp: Plant man nach dem Abschluss der Schule eine Ausbildung in einem Pflegeberuf zu ergreifen, kann man viel Geld sparen, wenn man bereits noch als Schüler eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließt. Der Beitrag für eine Schüler BU Versicherung ist sehr günstig und bleibt auch günstig! Jedenfalls, wenn darauf geachtet wird, dass keine Nachmeldung bei Beginn einer Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit verlangt wird. Außerdem sollten in der Schüler BU-Versicherung entsprechend gute Nachversicherungsgarantien enthalten sein.

Sinnvolle Ergänzung für Krankenpfleger und Krankenschwestern in der BU-Versicherung

Gerade für Gesundheitsberufe ist die Vereinbarung einer Infektionsklausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung eine wichtige und sinnvolle Ergänzung. Ist eine Infektionsklausel in der BU-Versicherung vereinbart, zahlt die Versicherung auch dann die BU-Rente, wenn aufgrund eines behördlichen Berufsverbots, das länger als sechs Monate dauert der Beruf nicht ausgeübt werden darf. Das Tätigkeitsverbot muss aufgrund einer Infektionskrankheit verhängt worden sein. Welche Versicherungen eine Infektionsklausel enthalten, können Sie mit dem Vergleichsrechner BU-Versicherung Krankenpfleger und Krankenschwestern selbst berechnen und vergleichen.

BU-Versicherung Pflegekräfte

Auch wichtig für Krankenschwestern und Krankenpfleger: Die Definition der Berufsunfähigkeit!
Krankenschwestern und Krankenpfleger, die sich für den Abschluss einer BU-Versicherung interessieren, sollten auf einen Punkt besonders achten, nämlich wie die Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen definiert ist.
Normalerweise ist die Berufsunfähigkeit so definiert: "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder nicht altersentsprechendem Kräfteverfalls, ..., vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben..."
Da Pflegeberufe auch einen hohen Anteil körperlicher Arbeit verrichten, sollte man als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger darauf achten, dass auf die Formulierung "nicht altersentsprechend" verzichtet wird. Eine BU Versicherung, die die Definition der Berufsunfähigkeit so formuliert, ist für Pflegeberufe wesentlich kundenfreundlicher: "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, ..., vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben...".
Auch dieser Punkt kann in unserem Berufs­unfähigkeits­versicherung Rechner gefiltert werden und es werden nur Tarife angezeigt, die diese Voraussetzung erfüllen.

Was die BU Versicherung für Krankenschwester, Krankenpfleger und Pflegeberufe kostet

Die Kosten einer BU-Versicherung für Krankenschwestern und Krankenpflegern hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Hier spielen die genaue Tätigkeit eine Rolle, wie das Berufsbild, das Eintrittsalter und weitere Faktoren. Aber auch, welchen Beruf die Krankenschwester bzw. der Krankenpfleger exakt ausübt. Die Versicherer unterscheiden, warum auch immer bleibt im Verborgenen, beispielsweise zwischen Kinderkrankenschwestern und Säuglingskrankenschwestern und dem allgemeinen Berufsbild Krankenschwester.
Nachfolgend einige Beispiele für die Kosten einer BU-Versicherung für eine Krankenschwester (Zahlbeitrag) . Versichert sind 1400,-- Euro monatliche Berufs­unfähigkeits­rente einer 20-jährigen Krankenschwester bis zum Endalter 65 (Tarifstand 2020).

Berufsbezeichnung Krankenschwester
Krankenpfleger
Kinderkrankenschwester
Kinderkrankenpfleger
Säuglingskrankenschwester
Säuglingskrankenpfleger
OP-Krankenschwester
OP-Krankenpfleger
  HDI Berufs­unfähigkeits­versicherung (EGO Top BV 19)
Beitrag monatlich: 87,23 Euro
InterRisk (BU XL)
Beitrag monatlich: 50,30 Euro
Barmenia (Solo BU)
Beitrag monatlich: 79,63 Euro
Nürnberger (SBU Comfort)
Beitrag monatlich: 93,01 Euro



Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenpfleger


Warum die BU-Versicherung für Pflegekräfte unerlässlich ist

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ein Muss für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Krankenschwestern und Krankenpfleger haben ein sehr hohes Risiko berufsunfähig zu werden. Rund 40 Prozent der in diesem Beruf tätigen Personen scheiden wegen Berufsunfähigkeit vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersrente aus dem Berufsleben aus. Psychische und physische Ursachen sind der Hauptgrund für das Ausscheiden aus dem Berufsleben. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eher als lächerlich gering zu bezeichnen und die Voraussetzungen diese überhaupt zu bekommen sind schwierig zu meistern. Nur mit einer privaten BU-Versicherung kann sich eine Krankenschwester / ein Krankenpfleger vor dem finanziellen Absturz schützen, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt.

Infos zur

Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist sinnvoll und wichtig für Pflegeberufe!
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