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Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln oder kündigen



Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln


Kündigung oder Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versicherung

Eine BU-Versicherung sollte im Regelfall bis zum Rentenalter laufen. Sie bietet während des gesamten Arbeitslebens bzw. der Laufzeit eine Absicherung für den Fall die Arbeitskraft zu verlieren. Während dieser langen Laufzeit kann es natürlich sein, dass zwischenzeitlich Tarife auf den Markt kommen, die bessere Versicherungs­bedingungen, günstigere Beiträge und bessere Leistungen beinhalten. Oft überlegen sich Versicherte in diesem Fall die BU-Versicherung zu wechseln und in einen neuen Tarif zu wechseln.
Allerdings sollte man vor einem Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung einige Punkte bedenken. Ein Wechsel kann auch Nachteile mit sich bringen.

Wie eine BU-Versicherung gekündigt werden kann

Jede Berufs­unfähigkeits­versicherung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Raten­zahlungs­abschnitts gekündigt werden. Dies bedeutet, eine Kündigung muss einen Monat vor der nächsten Beitrags­fälligkeit gekündigt werden. Wird eine BU-Versicherung gekündigt, muss dies in Textform geschehen. Hierbei muss die Versicherungsnummer und der Absender zweifelsfrei erkennbar sein. Wir empfehlen daher die Kündigung in Briefform per Einschreiben vorzunehmen. Eine bestehende Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte allerdings nur dann gekündigt werden, wenn eine Annahmeerklärung einer neuen Versicherung vorliegt, die bessere Leistungen als die alte aufweist. Daher sollte ehe eine bestehende BU-Versicherung gekündigt wird, immer erst ein Antrag auf eine neue BU-Versicherung gestellt werden und die Risikoprüfung abgewartet werden. Andernfalls kann es passieren, dass man ohne Absicherung der Arbeitskraft dasteht und auf schlechtere Alternativen zur BU-Versicherung zurückgreifen muss.

Was für einen Wechsel der BU-Versicherung spricht

Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann. Ehe man eine Kündigung seiner Berufs­unfähigkeits­versicherung vornimmt, sollte man sich sehr bewusst über die Nachteile eines solchen Schritts nachdenken. Besteht der Vertrag schon lange Zeit, erhöht sich das Eintrittsalter und die Kosten für die neue BU-Versicherung können wesentlich höher sein, als die der alten Absicherung. Zwischen dem Abschluss der existierenden Versicherung und dem Wechsel zu einer neuen BU-Versicherung können Erkrankungen aufgetreten sein, die zu Risikoausschlüssen, Risikozuschlägen oder gar zu einer Ablehnung des Antrags auf die neue Versicherung führen können. Außerdem können neu begonnene Hobbys, die von der BU-Versicherung als risikoreich eingeschätzt werden zu einer Erhöhung des Beitrags führen.

BU-Versicherung Kündigung

Es gibt nur wenige echte Gründe die einen Wechsel und eine damit verbundene Kündigung einer bestehenden Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll erscheinen lassen. Hierzu zählen, wenn es eine andere BU-Versicherung gibt, die zu gleichen Bedingungen und bei gleichen Leistungen wesentlich günstiger ist. Eine wesentlich günstigere Berufs­unfähigkeitsversicherung wird man jedoch nur dann finden, wenn der alte Vertrag noch nicht lange bestanden hat.
Die Versicherungsbedingungen sind nicht gut. Das bedeutet beispielsweise, dass kein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung in den Bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung vorhanden ist. Gleiches gilt, wenn ein Beamter eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, die keine Dienstunfähig­keitsklausel enthält.
Ein weiterer Grund über eine Kündigung der bestehenden BU-Versicherung nachzudenken wäre, wenn wichtige Klauseln in ihr nicht enthalten sind.
Was gegen eine Kündigung und einen Wechsel der BU-Versicherung spricht
Stellt man einen neuen Antrag, wird eine erneute Risikoprüfung durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Gesundheitsfragen wieder neu beantwortet werden müssen und Fragen nach Beruf und Hobbys ebenfalls neu bewertet werden.
Das Eintrittsalter hat sich mittlerweile erhöht, was zu einem teurerem Beitrag führen kann. Dieser Punkt sollte allerdings, wenn es sich um wesentliche bessere Leistungen der neuen BU-Versicherung handelt, eher als nachrangig betrachtet werden.
Fristen in denen die Berufs­unfähigkeits­versicherung den Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten kann, fangen wieder von vorn an zu laufen.

Gründe für einen Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Stellt man Fehler fest, die beim Abschluss der alten BU-Versicherung gemacht wurden, ist es eine Überlegung wert, die bestehende Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kündigen und zu einer Versicherung mit besseren Leistungen und Bedingungen zu wechseln. Solche Fehler können beispielsweise eine viel zu kurze Laufzeit oder schlechte Versicherungs­bedingungen sein. Ein weiterer Grund für einen Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung könnte sein, wenn der Versicherte aufgrund eines Berufswechsels in eine günstigere Berufsgruppe eingestuft werden könnte und die alte Versicherung einer neuen Einstufung nicht zustimmt. Es kann ebenfalls vorkommen, dass der Versicherer den Beitrag stark erhöht, weil die Überschussbeteiligung gesenkt wird.



Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln


Was beim Wechsel der BU-Versicherung beachtet werden sollte

Möchte man die Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln, sollte man sich darüber bewusst sein, dass es sich bei einem Wechsel der Versicherung immer um einen Neuabschluss handelt.
Mit einem neuen Abschluss gehen aber auch Konsequenzen einher. So müssen die Gesundheitsfragen und die restlichen Antragsfragen neu beantwortet werden und die Fristen zur Anfechtung des Vertrags wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fangen erneut an zu laufen. Sind seit Abschluss der alten BU-Versicherung Erkrankungen aufgetreten oder wurde ein risikoreiches Hobby begonnen, kann dies zu Risikozuschlägen und Risikoausschlüssen führen.

Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte, ist, dass man seit Abschluss der alten Versicherung älter geworden ist und deshalb das Eintrittsalter für die neue Berufs­unfähigkeits­versicherung höher ist. Ein höheres Eintrittsalter ist aber auch mit höheren Beiträgen verbunden. Werden die Antragsfragen bei der Antragsstellung nicht korrekt beantwortet, kann dies dazu führen, dass im Falle einer Berufs­unfähigkeit Leistungen gekürzt oder verweigert werden.

Wissenswertes zum Wechsel der Berufs­unfähig­versicherung

Der Gesundheits­zustand sollte einwandfrei sein, wenn man die BU-Versicherung wechseln will. Ist dies nicht der Fall, sollte man vor der Beantragung einer neuen Versicherung eine anonyme Risikovoranfrage stellen und hiermit feststellen lassen, ob und zu welchen Konditionen ein neuer Vertrag angenommen werden kann.
Es gibt wichtige Punkte, die eine neue Berufs­unfähigkeits­versicherung enthalten sollte.
Eine neue BU-Versicherung sollte vor allem einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten. Weitere Leistungen, die eine gute BU-Versicherung unbedingt enthalten sollte, sind:
Rückwirkende Leistung bei 6-monatiger Berufs­unfähig­keit
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
Verkürzter Prognose­zeitraum
Verzicht auf Kündigung bzw. Vertrags­anpassung bei unver­schuldeter Verletzung der vorver­traglichen Anzeige­pflicht
zumutbare Arzt­anordnungs­klausel
weltweiter Versicherungs­schutz
Die oben erwähnten Punkte werden von den Tarifen in unserem BU Rechner voll erfüllt.
Weiterhin sollte man auch eine Dynamik in der neuen BU-Versicherung einschließen.

Wie man bei einem Wechsel der BU-Versicherung vorgehen sollte

Das Wichtigste beim Wechsel einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, dass man ehe man die alte Versicherung kündigt, bereits eine Annahme­erklärung oder eine Antragsannahme der neuen BU-Versicherung hat.
Schritt 1: Mit dem BU-Versicherung Rechner einen passenden Tarif berechnen oder über einen ausführlichen BU-Versicherung Vergleich einen passenden Tarif ermitteln.
Schritt 2: Antrag oder Risikovoranfrage bei der neuen Versicherung stellen.
Schritt 3: Antwort der neuen Versicherung abwarten. Kann der Antrag bei der neuen Versicherung problemlos angenommen werden, kann die alte BU-Versicherung gekündigt werden.
Schritt 4: Die alte Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Frist von einem Monat zum Ende des Raten­zahlungs­abschnitts kündigen.

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln sollte wohlüberlegt sein
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